Da auf diese weise 40% Verwaltervergütung von dem gepfändeten Einkommen abgehen und nur 60% auf die Verfahrenskosten gehen, ist dein Gedankengang zwar nobel aber leider Unsinn.
Deutlich wirtschaftlicher ist es, die Verfahrenskosten freiwillig gegen ende der 5 Jahre zu zahlen damit die auch vollständig auf die Kosten gehen. Es gibt also gar keinen Grund für dich, die Herausrechnung aktiv herbeizusehnen. Wenns dauert, freu dich und leg dir das Geld auf die Seite und zahle es in 4,5 Jahren freiwillig auf die Kosten, falls dann noch was für die Verkürzung fehlen sollte.
Kannst du ja machen. Ich würde es nicht tun - da soll und wird sie schon selbst drauf kommen bzw. nach fragen. Schließlich wurden die Angaben ja bereits wahrheits- und pflichtgemäß im Antrag gemacht.
Nein, soll es nicht. Kurz, sachlich und natürlich zumindest in der Tendenz zutreffend. Was war denn der Grund aus deiner Sicht wenn ich fragen darf?
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Das ist aber auch wurscht - so lange man nichts schreibt was einen Vorsatz nahelegt.
Also sowas wie "Ich hab einfach bestellt als wenns kein Morgen gäbe, bis die nichts mehr geliefert haben. Dann hab ich mich beim nächsten Händler angemeldet! Als mir keiner mehr was schicken wollte, habe ich den Antrag gestellt."