RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Den gibt es doch hier:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... l_suche.pl
Wobei ich gerade sehe, dass unser konkreter Aufhebungsbeschluss hier gar nicht mehr zu finden ist, sondern nur die (taggleiche) Mitteilung des Gerichts, wer zum Treuhänder bestellt wurde.
Ich hatte mir damals aber den Aufhebungsbeschluss kopiert und gespeichert, so dass ich sicher sagen kann, DASS er da mal gestanden hat (jetzt aber eben nicht mehr - komisch).
https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... l_suche.pl
Wobei ich gerade sehe, dass unser konkreter Aufhebungsbeschluss hier gar nicht mehr zu finden ist, sondern nur die (taggleiche) Mitteilung des Gerichts, wer zum Treuhänder bestellt wurde.
Ich hatte mir damals aber den Aufhebungsbeschluss kopiert und gespeichert, so dass ich sicher sagen kann, DASS er da mal gestanden hat (jetzt aber eben nicht mehr - komisch).
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Ich hab’s mir fast gedacht, dass noch der Insolvenzbeschlag auf dem Konto ist.
Du müsstest den Beschluss aber vom Amtsgericht bekommen haben.
Lass dir den Aufhebungsbeschluss notfalls vom Amtsgericht oder vom ehemaligen Insolvenzverwalter nochmal schicken.
Nur für die Frage, warum der RSB-Beschluss nicht reicht:
Es gibt Insolvenzen, die sind auch nach der RSB noch in der Insolvenz, in der keine Aufhebung stattgefunden hat.
Und leider ist die Aufhebung des Verfahrens nur zeitlich begrenzt in den Insolvenzbekanntmachungen.
Du müsstest den Beschluss aber vom Amtsgericht bekommen haben.
Lass dir den Aufhebungsbeschluss notfalls vom Amtsgericht oder vom ehemaligen Insolvenzverwalter nochmal schicken.
Nur für die Frage, warum der RSB-Beschluss nicht reicht:
Es gibt Insolvenzen, die sind auch nach der RSB noch in der Insolvenz, in der keine Aufhebung stattgefunden hat.
Und leider ist die Aufhebung des Verfahrens nur zeitlich begrenzt in den Insolvenzbekanntmachungen.
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Alternativ bitte deinen ehemaligen Insolvenzverwalter den Beschluss an die Bank zu faxen. Vllt macht er ja mit
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Obschon sowas ja eigentlich so selten ist wie ein fünfbeiniger Hund, werfe ich einfach mal die Worte "asymmetrisches Verfahren" in den Raum. Schließlich haben wir hier ja schon jemanden, der dieses fragwürdige Vergnügen hat.
Kann es sein, dass die Restschuldbefreiung erteilt, das Verfahren aber noch nicht aufgehoben wurde?
Das würde auch erklären warum der Beschlag noch drauf ist und der TE keinen Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO finden kann.
PS: Ich grüße euch alle und hoffe es geht euch gut. Ich war länger weg und hoffe, wieder die Zeit zu finden zumindest ab und zu mal wieder hier reinzuschauen.
Kann es sein, dass die Restschuldbefreiung erteilt, das Verfahren aber noch nicht aufgehoben wurde?
Das würde auch erklären warum der Beschlag noch drauf ist und der TE keinen Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO finden kann.
PS: Ich grüße euch alle und hoffe es geht euch gut. Ich war länger weg und hoffe, wieder die Zeit zu finden zumindest ab und zu mal wieder hier reinzuschauen.
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Da geht mir das Herz auf, wenn ich Caffery lese <3
Willkommen zurück!
Stimmt - an das asymmetrische Verfahren hab ich zwar gedacht, aber nicht mit diesem Fall in Verbindung gebracht.
Willkommen zurück!
Stimmt - an das asymmetrische Verfahren hab ich zwar gedacht, aber nicht mit diesem Fall in Verbindung gebracht.
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Hallo zusammen,
die Bank wollte den Aufhebungsbeschluss von vor 5 Jahren, wo das Insolvenzverfahren abgeschlossen worden ist. Das habe ich natürlich. Ich war in dem Trugschluss das ich jetzt einen Aufhebungsbeschluss, zusammen mit der RSB, bekommen sollte.
Zudem war ich der Meinung, dass die RSB höherwertig ist als ein Aufhebungsbeschluss nach dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren und es keine Probleme mit einem möglichen Beschlag geben könnte.
Ein Tip an alle die mal ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln wollen: Unbedingt den Aufhebungsbeschluss deiner Bank zukommen lassen BEVOR das Konto umgewandelt werden soll!
Das "lustige" ist, dass meinen Fall ein Sachbearbeiter in der Bank geführt hat, der noch in der Ausbildung ist und direkt nach der Umwandlung und meiner Kontosperre in Urlaub gegangen ist.
Letzte Wasserstandmeldung ist, dass mein Konto in Kürze wieder offen sein soll. Mal sehen...
Viele Grüße
die Bank wollte den Aufhebungsbeschluss von vor 5 Jahren, wo das Insolvenzverfahren abgeschlossen worden ist. Das habe ich natürlich. Ich war in dem Trugschluss das ich jetzt einen Aufhebungsbeschluss, zusammen mit der RSB, bekommen sollte.
Zudem war ich der Meinung, dass die RSB höherwertig ist als ein Aufhebungsbeschluss nach dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren und es keine Probleme mit einem möglichen Beschlag geben könnte.
Ein Tip an alle die mal ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln wollen: Unbedingt den Aufhebungsbeschluss deiner Bank zukommen lassen BEVOR das Konto umgewandelt werden soll!
Das "lustige" ist, dass meinen Fall ein Sachbearbeiter in der Bank geführt hat, der noch in der Ausbildung ist und direkt nach der Umwandlung und meiner Kontosperre in Urlaub gegangen ist.
Letzte Wasserstandmeldung ist, dass mein Konto in Kürze wieder offen sein soll. Mal sehen...
Viele Grüße
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
die Frage wäre jetzt, ob da 'die Bank' Mist gebaut hat (und somit haftbar ist für die Rücklastschriften und daurch entstehende Mahnkosten etc), oder ob's "PP" war - persönliches Pech?!
Wenn ersteres, sollte/muss die Bank alle Kosten entsprechend übernehmen!
Wenn ersteres, sollte/muss die Bank alle Kosten entsprechend übernehmen!
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Hallo zusammen,
Konto immer noch gesperrt. Habe inzwischen neues Konto eröffnet und kommendes Gehalt vom Arbeitgeber umleiten lassen das jetzt eingehen wird. Sonst wäre das Gehalt auch auf dem gesperrten Konto eingefroren.
Könnte ich auch einen Gerichtsbeschluss erwirken um mein an mein Guthaben zu kommen? Wenn ja, wie müsste ich vorgehen?
Viele Grüße
Konto immer noch gesperrt. Habe inzwischen neues Konto eröffnet und kommendes Gehalt vom Arbeitgeber umleiten lassen das jetzt eingehen wird. Sonst wäre das Gehalt auch auf dem gesperrten Konto eingefroren.
Könnte ich auch einen Gerichtsbeschluss erwirken um mein an mein Guthaben zu kommen? Wenn ja, wie müsste ich vorgehen?
Viele Grüße
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Mir stellt sich an dieser Stelle ja die Frage, warum das erst jetzt auffällt, dass auf dem Konto noch der Insolvenzbeschlag drauf ist. Automatisch machen die Banken gar nichts.
Bei der Briefmarkenbank hat es drei bis vier Wochen gedauert, bis sie es geschafft hatten, das P-Konto in ein normales Girokonto umzustellen.
Bei der Briefmarkenbank hat es drei bis vier Wochen gedauert, bis sie es geschafft hatten, das P-Konto in ein normales Girokonto umzustellen.
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Re: RSB und trotzdem gehen Probleme weiter
Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam ... das scheint mir wenig zielführend.Staubihausen hat geschrieben: ↑23. Jun 2021, 18:06 ...
Könnte ich auch einen Gerichtsbeschluss erwirken um mein an mein Guthaben zu kommen? Wenn ja, wie müsste ich vorgehen?
Viele Grüße
Du willst doch vermutlich möglichst schnell an Dein Geld kommen ?
Wie wäre es, wenn Du der Bank mit einer Beschwerde bei der BAFIN drohst ?
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bes ... _node.html
Kurze Frist setzen (schriftlich, nachweisbar): "Wenn nicht bis ... dann ...".
Damit haben wir kürzlich noch gute Erfahrungen gemacht.
Dank dieses Tipps aus dem Forum hier
(ich glaube, er kam von shopgirl).
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