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tidus82 hat geschrieben: ↑19. Jun 2021, 13:50
Könnte es eventuell sein, dass der Insolvenzbeschlag noch drauf liegt und die von der RSB nichts mitbekommen haben?
Fällt der Insolvenzbeschlag nicht unter Pfändungen?
Und wird der nicht automatisch gelöscht?
Der Insolvenzbeschlag sollte mit Aufhebung der Insolvenz nach §200 InsO wegfallen - also wenn die Insolvenz beendet ist und du in die Wohlverhaltensphase übergehst. das passiert meistens automatisch, aber nicht immer. Eventuell liegt der noch auf dem Konto, aber das kann dir echt nur ein Mitarbeiter von der Bank sagen.
Danke für die Antworten. Ich lasse euch wissen wie es weitergeht. Hab jetzt Geld zusammengekratzt um für die Familie einkaufen zu gehen. Kommt mir vor wie ein Flashback aus einer Zeit vor 6 Jahren...
Bei mir war es so das der Bank der Beschluss 1 Woche nach Ende des Verfahrends nicht vorlag. Wer sich heute zutage auf automatisch verlässt ist verloren. Ich kontrolliere immer erstmal alles. Hab aus der ganzen Sch.. . gelernt. Telefonische Quasseleien sind 0,0 Wert leider. Den Menschen die einem was auch immer telefonisch sagen sage ich immer: Bitte um schriftliche Bestätigung
Shopgirl hat geschrieben: ↑19. Jun 2021, 13:57
Waren denn zwischenzeitlich Verfügungen möglich? Also seit Aufhebung des P-Konto-Status?
Lastschriften gingen bis Mittwoch noch. Alles darüber hinaus kommt zurück. So in dem Zeitraum wurde das Konto umgestellt.
Da eine RSB vorliegt, da wird es sicherlich keine neue Pfändung geben.
ich gehe mal davon aus, dass es bei der Bank eine fehlerhafte Einstellung gibt bzw. die Limitierung auf die Freigrenze nicht aufgehoben wurde. Ich bin mir sicher, dies lässt sich am Montag unbürokratisch klären und die Bank wird das Geld wieder freigeben.
Ich verstehe die Angaben zum Konto nicht.
Es wurde nach Insolvenzeröffnung der Vertrag mit der Bank geschlossen - vorher gab es bei der Bank kein Konto??
Und im Verlauf des Insolvenzverfahrens wurden keine neuen Verbindlichkeiten begründet, nicht bezahlt und dann vom Gläubiger tituliert??
Dann ist es "komisch" und am Montag bei der Bank fragen, was zur "Sperre" führt.
Ich denke, Du köntest vorher mal prüfen, in welchem Umfang denn im Juni 2021 bereits Verfügungen über das Kontoguthaben erfolgt sind/ausgeführt wurden - entspricht der Betrag dem bisher genutzten Freibetrag?
@Imker
Korrekt. Vorher gab es kein Konto bei dieser Bank.
Im Verlauf des Insolvenzverfahrens wurden auch keine neuen Verbindlichkeiten tituliert.
Auch habe ich den Freibetrag in keinster weise diesen Monat ausgenutzt. Dürfte auch völlig unerheblich sein, da das P-Konto wieder umgewandelt worden ist in ein normales Konto.
Habe in der Filiale angerufen. Der MA hat heute frei und man könne mir keine Auskunft geben.
Also wieder Hotline. Wieder mal so eine Aussage des Servicemitarbeiters: "Das habe ich noch nie so gesehen". Konto ist gut im Plus. Trotzdem gehen Lastschriften zurück. Heute auch schon Mahnung vom Telefonprovider. Pfändungsbelastung auf dem Konto ist 0,00€. Die Lastschriftrückgaben erscheinen aber komischerweise nicht im Kontoauszug. So als würde gar keine Kontobewegung stattfinden. Aber Geldeingang funktioniert.
Mir platzt mit denen bald die Hutschnur.
Auch wenn Du es mir übel nimmst, was Du so ausdrückst, ist für mich Käse.
"Im Verlauf des Insolvenzverfahrens wurden auch keine neuen Verbindlichkeiten tituliert." Das ist klar und verstehe ich auch.
"Auch habe ich den Freibetrag in keinster weise diesen Monat ausgenutzt. Dürfte auch völlig unerheblich sein, da das P-Konto wieder umgewandelt worden ist in ein normales Konto."
Das lässt mich wundersam werden oder bleiben. Wenn man korrektes Verhalten vonder Bank erwartet und sich hier dazu Argumente erfragt, dann ist es doch so, dass kein P-Konto mehr besteht. Wenn kein P-Konto mehr besteht kann auch kein Freibetrag ausgenutzt oder nicht ausgenutzt worden sein.
Sag denen bei der Bank doch, es sei kein P-Konto (mehr) und es sei keine Pfändung auf dem Konto - nur ein Programm, das das noch nicht erkannt hat.
ODER: Wann wurde das Konto umgewandelt?? Im Juni 2021??
So wie ich das verstanden hab, wurde das P-Konto in der WVP als solches weitergeführt. So lange keine Pfändung drauf liegt, ist es ja ein normales Girokonto. Und jetzt, da die RSB erfolgt ist, soll das Konto wieder ohne P geführt werden.
Am ehesten könnte ich mir vorstellen, dass die Bank bei der Umstellung zurück in ein Nicht-P-Girokonto irgendwas vermurkst hat und jetzt erstmal das Konto vorsichtshalber gesperrt wurde.
heute mit der Bank telefoniert. Die brauchen den Aufhebungsbeschluss nach §200 Insolvenzgesetz. Die RSB reicht nicht aus. Habe den Aufhebungsbeschluss auch nicht in den Unterlagen.