Hallo und guten Tag,
anscheinend hat mein Arbeitgeber festgestellt, dass er an einen Gläubiger zu wenig pfändbares Einkommen abgeführt hat. Kann (bzw. DARF) er das nachträglich noch tun, so dass mein pfandbereinigtes Einkommen dann in diesem Monat unter der vom Gericht festgesetzten Grenze liegt?
Danke im Voraus.
AG hat zu wenig abgeführt
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Re: AG hat zu wenig abgeführt
Hi und herzlich willkommen!
Nein, soweit ich weiß ist der Arbeitgeber für die korrekte Abführung verantwortlich. Wenn er da etwas vermasselt hat, dann hat er das Problem. Aber - wie gesagt: soweit ich weiß, Nagel mich nicht drauf fest.
Nein, soweit ich weiß ist der Arbeitgeber für die korrekte Abführung verantwortlich. Wenn er da etwas vermasselt hat, dann hat er das Problem. Aber - wie gesagt: soweit ich weiß, Nagel mich nicht drauf fest.
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Re: AG hat zu wenig abgeführt
Hallo!
Ja, genau, der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich. Das Problem ist bloß, dass er auch am längeren Hebel sitzt. Er kann die Nachberechnung schlussendlich ganz einfach auf dich abwälzen, auch wenn es eigentlich sein Problem ist, sollte er zu wenig abgeführt haben.
Ja, genau, der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich. Das Problem ist bloß, dass er auch am längeren Hebel sitzt. Er kann die Nachberechnung schlussendlich ganz einfach auf dich abwälzen, auch wenn es eigentlich sein Problem ist, sollte er zu wenig abgeführt haben.
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Re: AG hat zu wenig abgeführt
Vielleicht redest du mal mit ihm und bittest ihn, den fehlenden Betrag vor zu strecken und dann bei dir, auf mehrere Monate auf zu teilen, wenn er es denn wirklich von dir zurück verlangt.
Wie schon meine Vorredner sagten, ist das eigentlich seine eigene Schuld, auf der anderen Seite möchte man es sich ja auch nicht mit ihm verderben.
Wie schon meine Vorredner sagten, ist das eigentlich seine eigene Schuld, auf der anderen Seite möchte man es sich ja auch nicht mit ihm verderben.
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Re: AG hat zu wenig abgeführt
Danke Euch für die Antworten. Wir haben uns jetzt so geeinigt, dass mir erstmal nicht noch mehr abgezogen wird; der jetzt nachgezahlte Betrag wird mir dann ab Januar 2022 in Raten abgezogen
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