Der Freibetrag ("Grundfreibetrag") auf einem P-Konto beträgt z.Zt. 1.178,59 Euro pro Monat.
Der gilt für alle, die ein P-Konto haben, dafür braucht man keine Bescheinigung.
Wenn der Schuldner aber arbeiten geht und ein höheres Einkommen hat,
dann soll er davon auch mehr (als den Grundfreibetrag) behalten dürfen.
Dafür braucht er dann für die Bank den Beschluss "Quellenfreigabe" vom Gericht.
Hier findest Du zB eine Tabelle dazu:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
Beispiel:
1.705,00 Euro Netto Gehalt / Monat
- 364,99 Euro davon pfändbar lt. Tabelle (wenn keine 'Unterhaltsberechtigten')
=1.340,01 Euro nichtpfändbarer Anteil vom Gehalt
(also 161,42 € mehr als der "Grundfreibetrag" auf dem P-Konto)
Die Bank wird aber ohne den Beschluss vom Gericht nur die 1.178,59 € pro Monat freigeben
(obwohl ja schon beim Arbeitgeber alles pfändbare vom Lohn/Gehalt gepfändet wurde).