Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Beitrag von Witwe Bolte »

FoLo hat geschrieben: 10. Apr 2021, 09:24 ....die Erhöhung meines Freibetrags.....
....wie hoch kann/darf man hier gehen......dachte es bleibt bei den 1128 €, weil das der unpfändbare Betrag ist.....
FoLo
Der Freibetrag ("Grundfreibetrag") auf einem P-Konto beträgt z.Zt. 1.178,59 Euro pro Monat.
Der gilt für alle, die ein P-Konto haben, dafür braucht man keine Bescheinigung.

Wenn der Schuldner aber arbeiten geht und ein höheres Einkommen hat,
dann soll er davon auch mehr (als den Grundfreibetrag) behalten dürfen.

Dafür braucht er dann für die Bank den Beschluss "Quellenfreigabe" vom Gericht.
Hier findest Du zB eine Tabelle dazu:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/

Beispiel:
1.705,00 Euro Netto Gehalt / Monat
- 364,99 Euro davon pfändbar lt. Tabelle (wenn keine 'Unterhaltsberechtigten')
=1.340,01 Euro nichtpfändbarer Anteil vom Gehalt
(also 161,42 € mehr als der "Grundfreibetrag" auf dem P-Konto)

Die Bank wird aber ohne den Beschluss vom Gericht nur die 1.178,59 € pro Monat freigeben
(obwohl ja schon beim Arbeitgeber alles pfändbare vom Lohn/Gehalt gepfändet wurde).
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Beitrag von Käsebrot »

0
Serkan55
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 29
Registriert: 9. Apr 2021, 22:28

Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Beitrag von Serkan55 »

Guten morgen.
Danke fur die Antwort. Ich dachte muß wieder zum Anwalt und er muß es beantragen. Also noch mal habe ich das richtig verstanden. Ich muß ein Schreiben aufsetzen oder ausdrucken
Und das beim zuständigen Gericht abgeben. Dann bekomme ich von den ein Antwort und das geht dann zu Bank.
Nochmals vielen Dank.
0
Serkan55
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 29
Registriert: 9. Apr 2021, 22:28

Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Beitrag von Serkan55 »

MrsRob hat geschrieben: 9. Apr 2021, 23:50
Serkan55 hat geschrieben: 9. Apr 2021, 22:31 ...
Ich bekomme 2 mal Gehalt. Einmal Ende des Monats dann zum 10. Wie funktioniert das ganze . Von meinem Gehalt wird ja gepfändet und dann noch mal von meinem Konto. Ist das normal so. Ich dachte von meinem Gehalt wird schon alles abgezogen.
...
Dein Arbeitgeber ist ja verpflichtet, den pfändbaren Teil von Deinem Gehalt an Deinen Insolvenzverwalter zu überweisen.
Und den nicht-pfändbaren Teil überweist er Dir auf Dein Konto
(ob er das 1x oder 2x im Monat macht oder jede Woche oder alle drei Tage ist voll egal).

Die Bank gibt Dir aber nur den "P-Konto-Grundfreibetrag" von z.Zt. 1.178,59 Euro/Monat.
Deswegen musst Du der Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass sie Dir alles geben,
was von Deinem Arbeitgeber kommt (weil ja schon dort 'gepfändet' wird - und 1x pfänden reicht).

Diese Bescheinigung für die Bank bekommst Du von Deinem Gericht.
Dazu musst Du bei dem Gericht einen Antrag stellen, zB mit diesem Formular:
https://www.ag-koeln.nrw.de/behoerde/be ... -850-k.pdf
oder diesen hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... _konto.pdf
oder diesen hier:
https://www.sparkasse-karlsruhe.de/cont ... ef=textbox

Alles klar soweit?

Serkan55 hat geschrieben: 9. Apr 2021, 22:31 Und zweitens wie lange ist das Schreiben von dem Anwalt gültig wegen Freibetrag?

Eine Frage hätte ich noch. Wie ist es mit dem nicht Pfändbaren Zahlungen wie zb Feiertagszuschläge oder Sonntagsarrbeit. Die sind ja laut gezezt nicht pfändbar. Weil das Geld wird ja auf mein Konto überwiesen aber woher soll die Bank wissen was davon nicht pfändbar ist? Oder muß der Arbeitgeber das bei der Bank angeben?
Nein, nicht der Arbeitgeber.
Du musst das der Bank sagen.
Und weil die Bank Dir nicht glaubt, brauchst Du die Bescheinigung vom Gericht,
die Du der Bank vorlegen kannst.

Hast Du "Unterhaltsberechtigte" ?
(Sprich: Ehepartner, Kind-er ?)
Ja habe ich.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Beitrag von Käsebrot »

Serkan55 hat geschrieben: 10. Apr 2021, 12:52 Guten morgen.
Danke fur die Antwort. Ich dachte muß wieder zum Anwalt und er muß es beantragen. Also noch mal habe ich das richtig verstanden. Ich muß ein Schreiben aufsetzen oder ausdrucken
Und das beim zuständigen Gericht abgeben. Dann bekomme ich von den ein Antwort und das geht dann zu Bank.
Nochmals vielen Dank.
Genau. Und gar nicht so kompliziert mit Antrag ausfüllen usw. Einfach formlos, dass dein Arbeitgeber schon abführt und du ohnehin nur noch den unpfändbaren Teil bekommst.

Das Schreiben geht normalerweise auch direkt an die Bank, das brauchst du dann nicht extra noch hinschicken.

Die Unterhaltsberechtigten sollten deinem Arbeitgeber ja bekannt sein, sodass auf deinem Konto wirklich nur der Teil vom Gehalt eingeht, der unpfändbar ist.
0
FoLo
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 88
Registriert: 25. Jan 2021, 06:30

Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.

Beitrag von FoLo »

Hallo!
Vielen Dank an Käsebrot und MrsRob!!
Schönes Wochenende!!
FoLo
0
Antworten