Hallo Forum,
bei mir steht am 25.04. das Ende des Privatinsolvenzverfahrens bzw. WVP an.
Habe hier ein paar Fragen dazu:
1. An dem Tag endet doch auch die Abtretung an den TH?
2. Gilt nach Ende der Abtretung bis zur Entscheidung zur RSB noch der Vollstreckungsschutz?
3. Wann bekommt man den Bescheid vom Insolvenzgericht zur Entscheidung zur RSB?
In meinem Fall vor dem 25.04. oder erst danach?
Liebe Grüße
Ende der WVP steht an
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Re: Ende der WVP steht an
zu 1. Richtig, die Abtretung endet taggenau (nach alter Rechtslage normal nach sechs Jahren).
zu 2. sorry, keine Ahnung. Aber Geduld, es meldet sich sicher noch jemand dazu mit Ahnung.
zu 3. m.W. muss das Gericht ja erst noch die Gläubiger dazu hören, ob jemand was gegen die RSB-Entscheidung vorbringen möchte - also erst danach, würde ich mal vermuten.
Also: Geduld. Ist ja jetzt alles in Sichtweite.
zu 2. sorry, keine Ahnung. Aber Geduld, es meldet sich sicher noch jemand dazu mit Ahnung.
zu 3. m.W. muss das Gericht ja erst noch die Gläubiger dazu hören, ob jemand was gegen die RSB-Entscheidung vorbringen möchte - also erst danach, würde ich mal vermuten.
Also: Geduld. Ist ja jetzt alles in Sichtweite.
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Re: Ende der WVP steht an
1. genauMrsRob hat geschrieben: ↑21. Mär 2021, 18:20 zu 1. Richtig, die Abtretung endet taggenau (nach alter Rechtslage normal nach sechs Jahren).
zu 2. sorry, keine Ahnung. Aber Geduld, es meldet sich sicher noch jemand dazu mit Ahnung.
zu 3. m.W. muss das Gericht ja erst noch die Gläubiger dazu hören, ob jemand was gegen die RSB-Entscheidung vorbringen möchte - also erst danach, würde ich mal vermuten.
Also: Geduld. Ist ja jetzt alles in Sichtweite.
2. Das ist eher ein praktisches Problem. Da die Abtretung ja taggenau endet (und somit auch nicht mehr abgetreten ist) endet ab da ex nunc auch der Schutz (denn, der wird nicht mehr benötigt). Wenn für den Drittschuldner die Abtretung noch wirksam ist, dann gibt natürlich auch der dazugehörige Schutz weiterhin.
3. In den allermeisten Gerichten wird kurz nach Ablauf der Abtretungsfrist die Anhörung der Gläubiger und des Treuhänders durchgeführt. Allerdings ist es schwierig, eine Prognose abzugeben. Bei einigen Gerichten dauert es länger wegen Arbeitsüberlastung. Die Gerichte vollziehen auch unterschiedliche Fristen (zwischen 2-4 Wochen). usw. das ist eben schlecht vorherzusagen.
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