Hallo,
Ich habe eine Forderung bezahlt und den Titel und erledigtmeldung angefordert. Der Gläubiger hat mir mitgeteilt, dass die schon am 01.02. alles rausgeschickt haben... Hier ist allerdings nichts angekommen!
Was mach ich jetzt? Ich brauche doch den Originaltitel um meinen Eintrag aus dem Schuldnerregister löschen zu lassen?
Titel verloren gegangen
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Re: Titel verloren gegangen
...wo steht das? .. wo ist dan nachzulesen?
ME reicht doch die Erklärung, rausgeschickt/verloren um die Sorge vor Vollstreckungen beerdigen zu können.
ME reicht doch die Erklärung, rausgeschickt/verloren um die Sorge vor Vollstreckungen beerdigen zu können.
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Re: Titel verloren gegangen
Im Zweifel hat man ja den Überweisungsbeleg, oder die Quittung das es bezahlt wurde.
Sollte man gut aufbewahren.
Sollte man gut aufbewahren.
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Re: Titel verloren gegangen
Ich bin wegen dem Punkt: „ Der der Eintragung zugrundeliegende Vollstreckungstitel im Original“ davon ausgegangen, das die den Originaltitel vom Gläubiger meinen...
https://amtsgericht-goslar.niedersachse ... schung.pdf
Ja, genau bei Bestätigung des Gläubigers muss ich haben... die erste mit dem Titel ist ja wohl auf dem Postweg verloren gegangen.
Der Originaltitel wäre mir aber noch lieber... Dann kann der nicht irgendwann mal wieder ausversehen vollstreckt werden.
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Re: Titel verloren gegangen
Ja, verständlich.
Aber was willst Du machen ?
Wenn der wirklich auf dem normalen Postweg verloren gegangen ist ?
Hier kommt es immer mal wieder vor, dass Briefe im Kasten sind, die hier nicht hingehören, z.T. mit völlig anderem Namen und auch mit anderer Postadresse.
Gerade gestern: Nur der Vorname, der Ort und die Hausnummer waren identisch.
Nachname und Strassenname nicht.
Lass Dir vom Gläubiger eine Bestätigung geben und heb Deinen Zahlungsbeleg gut auf!
Mehr geht ja nicht.
Aber was willst Du machen ?
Wenn der wirklich auf dem normalen Postweg verloren gegangen ist ?
Hier kommt es immer mal wieder vor, dass Briefe im Kasten sind, die hier nicht hingehören, z.T. mit völlig anderem Namen und auch mit anderer Postadresse.
Gerade gestern: Nur der Vorname, der Ort und die Hausnummer waren identisch.
Nachname und Strassenname nicht.
Lass Dir vom Gläubiger eine Bestätigung geben und heb Deinen Zahlungsbeleg gut auf!
Mehr geht ja nicht.
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Re: Titel verloren gegangen
Ja, die Bestätigung schicken die mir bestimmt nochmal.
Ich persönlich brauch den Titel ja nicht unbedingt... Ich kann ja nachweisen, dass es erledigt ist.
Bloß wie bekomme ich die Eintragung aus dem Schuldnerregister raus, wenn der Titel nicht vorhanden ist?
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Re: Titel verloren gegangen
...und Du gast das hier vor???
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Den Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen lassen
Haben Sie die Forderung vollständig bezahlt oder wurde sie Ihnen erlassen, können Sie die Einträge im Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen lassen. Hierzu müssen Sie gegenüber dem zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen, dass Sie die Forderung beglichen haben oder dass sie Ihnen erlassen worden ist.
Eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung reicht für eine vorzeitige Löschung nicht aus, selbst wenn der Gläubiger einer Löschung zustimmt.
Wichtig: Lassen Sie sich eine Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens des einliefernden Gerichtsvollziehers geben. Dem zentralen Vollstreckungsgericht sind weder der Gläubiger, der Gläubigervertreter, das Aktenzeichen noch der Titel bekannt, aus dem vollstreckt wurde. Die Vorlage eines Zahlungsnachweises oder eine Quittung reicht allein nicht aus. Das Gericht kann die Vorgänge ohne das Eintragungsanordnungsschreiben des Gerichtsvollziehers nicht zuordnen.
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Ist die Eintragung dort noch zu finden - also jüger als drei Jahre???
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Den Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen lassen
Haben Sie die Forderung vollständig bezahlt oder wurde sie Ihnen erlassen, können Sie die Einträge im Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen lassen. Hierzu müssen Sie gegenüber dem zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen, dass Sie die Forderung beglichen haben oder dass sie Ihnen erlassen worden ist.
Eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung reicht für eine vorzeitige Löschung nicht aus, selbst wenn der Gläubiger einer Löschung zustimmt.
Wichtig: Lassen Sie sich eine Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens des einliefernden Gerichtsvollziehers geben. Dem zentralen Vollstreckungsgericht sind weder der Gläubiger, der Gläubigervertreter, das Aktenzeichen noch der Titel bekannt, aus dem vollstreckt wurde. Die Vorlage eines Zahlungsnachweises oder eine Quittung reicht allein nicht aus. Das Gericht kann die Vorgänge ohne das Eintragungsanordnungsschreiben des Gerichtsvollziehers nicht zuordnen.
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Ist die Eintragung dort noch zu finden - also jüger als drei Jahre???
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Re: Titel verloren gegangen
Genau... Das habe ich mit einem Gläubiger schon durch.
Innerhalb von ner Woche war das gelöscht.
Ja, von Februar 2020
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Re: Titel verloren gegangen
Heute ist der Brief vom 01.02. mit dem Titel angekommen.
Er war für das Porto viel zu schwer und die Briefmarke war auch nicht abgestempelt...
Er war für das Porto viel zu schwer und die Briefmarke war auch nicht abgestempelt...
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