Die Sache mit dem P-Konto
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Die Sache mit dem P-Konto
Hallo zusammen!
Warum errichtet man ein P-Konto, zum einem wenn man davon ausgehen muss, dass eine Kontopfändung anstehen könnte und zum anderen wenn bereits eine Kontopfändung angekündigt ist.
Ich habe mich gefragt, welchen Sinn es macht, dass die Banken alle Gelder, die über dem Freibetrag liegen, zurück halten, wenn keine aktive Pfändung vorliegt und habe dazu einiges gelesen.
Es ist wohl so, dass die Banken dem Kontoinhaber alle Geldeingänge des laufenden Monats zur Verfügung stellen müssen, solange keine aktive Pfändung vorliegt. Die ist im §§ 850 k ZPO geregelt.
Wie kann der Kontoinhaber dies jetzt seiner Bank gegenüben einfordern?
Reicht es, wenn er selbst die Bank anschreibt und auf den §§ verweist oder sollte er dies mit der Unterstützung einer Schuldnerberatung machen?
Gruß Arreis
Warum errichtet man ein P-Konto, zum einem wenn man davon ausgehen muss, dass eine Kontopfändung anstehen könnte und zum anderen wenn bereits eine Kontopfändung angekündigt ist.
Ich habe mich gefragt, welchen Sinn es macht, dass die Banken alle Gelder, die über dem Freibetrag liegen, zurück halten, wenn keine aktive Pfändung vorliegt und habe dazu einiges gelesen.
Es ist wohl so, dass die Banken dem Kontoinhaber alle Geldeingänge des laufenden Monats zur Verfügung stellen müssen, solange keine aktive Pfändung vorliegt. Die ist im §§ 850 k ZPO geregelt.
Wie kann der Kontoinhaber dies jetzt seiner Bank gegenüben einfordern?
Reicht es, wenn er selbst die Bank anschreibt und auf den §§ verweist oder sollte er dies mit der Unterstützung einer Schuldnerberatung machen?
Gruß Arreis
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Es besteht keine Pfändung und trotzdem bekommt der Kontoinhaber nur den Freibetrag ausgezahlt? Das macht keinen Sinn und wird auch bei keiner mir bekannten Bank so gehandhabt. Sicher, dass keine Pfändung /Vorpfändung besteht?
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Ich kann nur danach gehen, was meine Bekannte mir sagt.
Vor ca. einem Jahr ist wohl eine Kontopfändung angekündigt worden, die aber bislang nicht vollzogen worden ist.
Bislang war es so, dass sie den Freibetrag abheben bzw. darüber verfügen konnte, das restliche Geld konnte sie immer zum ersten des Folgemonats abheben und nach Zahlungseingang des Gehalts auch wieder über den Freibetrag verfügen. dies geht aber seit diesem Monat nicht mehr.
Warum kündigt ein Gläubiger eine Pfändung an und pfändet dann nicht?
Kann es sein, dass ein und derselbe Gläubiger gleichzeitig Lohn- und Kontopfändung beantragt, denn dann könnte es passen?
Vor ca. einem Jahr ist wohl eine Kontopfändung angekündigt worden, die aber bislang nicht vollzogen worden ist.
Bislang war es so, dass sie den Freibetrag abheben bzw. darüber verfügen konnte, das restliche Geld konnte sie immer zum ersten des Folgemonats abheben und nach Zahlungseingang des Gehalts auch wieder über den Freibetrag verfügen. dies geht aber seit diesem Monat nicht mehr.
Warum kündigt ein Gläubiger eine Pfändung an und pfändet dann nicht?
Kann es sein, dass ein und derselbe Gläubiger gleichzeitig Lohn- und Kontopfändung beantragt, denn dann könnte es passen?
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Natürlich kann ein Gläubiger gleichzeitig eine Lohn- und Kontopfändung betreiben. Das wäre jetzt auch kein exotischer Fall, sondern eher die Regel.
Ich gehe nach deiner Schilderung stark davon aus, dass das Konto ebenfalls gepfändet wurde.
Wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird, landen auf dem Konto nur unpfändbare Beträge. Aber das kann die Bank nicht wissen und hält sich deswegen an die Pfändungsgrenze. Deine Bekannte braucht, wenn wirklich Lohn und Konto gepfändet werden, eine Freigabe des eingehenden Lohns auf dem Konto. Meines Wissens kriegt sie die beim örtlichen Amtsgericht. Da lasse ich mich aber gerne korrigieren, falls ich daneben liege.
Wird die Bekannte von einer Schuldnerberatung betreut? Das wäre wohl dringend anzuraten in dieser Situation.
Ich gehe nach deiner Schilderung stark davon aus, dass das Konto ebenfalls gepfändet wurde.
Wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird, landen auf dem Konto nur unpfändbare Beträge. Aber das kann die Bank nicht wissen und hält sich deswegen an die Pfändungsgrenze. Deine Bekannte braucht, wenn wirklich Lohn und Konto gepfändet werden, eine Freigabe des eingehenden Lohns auf dem Konto. Meines Wissens kriegt sie die beim örtlichen Amtsgericht. Da lasse ich mich aber gerne korrigieren, falls ich daneben liege.
Wird die Bekannte von einer Schuldnerberatung betreut? Das wäre wohl dringend anzuraten in dieser Situation.
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Müsste das in dem PfÜBs stehen, wenn Lohn- und Kontopfändung beantragt worden sind?
Sie wird noch nicht von einer Schuldnerberatung betreut, hat aber wohl schon einen Termin.
Sie wird noch nicht von einer Schuldnerberatung betreut, hat aber wohl schon einen Termin.
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Wenn es kein öffentlich-rechtlicher Gläubiger ist der pfändet stimmt das so.
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Müsste auf der dritten Seite des Pfüb ganz unten bei "Drittschuldner" stehen und auf den Seiten 4 unter "Anspruch A" bzw. Seite 5 unter "Anspruch D".
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Ich habe mich mal etwas ausführlicher mit ihr unterhalten, wenn alles so ist wie sie es mitteilt, ist die Schuldensumme gar nicht so sehr hoch, die Anzahl der Gläubiger ist wohl das Problem.
In finanziellen Dingen ist sie etwas verpeilt und bekommt, wenn ich das mal so sagen darf, den Arsch nicht wirklich hoch.
Der größte Einzelpunkt sind Schulden bei Gericht. Sie hat wohl mal einen Arbeitgeber auf Lohnzahlung verklagt und hier wohl auch den Prozess gewonnen, dennoch muss sie anscheinend die Gerichtskosten bezahlen. Ich kenne das allerdings nur so, dass der bezahlt der den Prozess verliert oder ist dem nicht so?
In finanziellen Dingen ist sie etwas verpeilt und bekommt, wenn ich das mal so sagen darf, den Arsch nicht wirklich hoch.
Der größte Einzelpunkt sind Schulden bei Gericht. Sie hat wohl mal einen Arbeitgeber auf Lohnzahlung verklagt und hier wohl auch den Prozess gewonnen, dennoch muss sie anscheinend die Gerichtskosten bezahlen. Ich kenne das allerdings nur so, dass der bezahlt der den Prozess verliert oder ist dem nicht so?
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
In der ersten Instanz trägt jede Partei die eigenen Kosten - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Hier im Forum ist in einigen Beiträgen zu lesen, dass zwar eine Kontopfändung besteht, aber nichts ausgekehrt wird.
Kann es sein, dass sich dabei gar nicht um die eigentliche Pfändung -, sonder nur um die Vorpfändung handelt und noch gar kein PfüB vorliegt?
Oder ist es eher so, dass der Gläubiger erst den Startschuss geben muss, bevor gepfändet wird?
Gruß Arreis
Kann es sein, dass sich dabei gar nicht um die eigentliche Pfändung -, sonder nur um die Vorpfändung handelt und noch gar kein PfüB vorliegt?
Oder ist es eher so, dass der Gläubiger erst den Startschuss geben muss, bevor gepfändet wird?
Gruß Arreis
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