Die Sache mit dem P-Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Warum errichtet man ein P-Konto, zum einem wenn man davon ausgehen muss, dass eine Kontopfändung anstehen könnte und zum anderen wenn bereits eine Kontopfändung angekündigt ist.

Ich habe mich gefragt, welchen Sinn es macht, dass die Banken alle Gelder, die über dem Freibetrag liegen, zurück halten, wenn keine aktive Pfändung vorliegt und habe dazu einiges gelesen.

Es ist wohl so, dass die Banken dem Kontoinhaber alle Geldeingänge des laufenden Monats zur Verfügung stellen müssen, solange keine aktive Pfändung vorliegt. Die ist im §§ 850 k ZPO geregelt.

Wie kann der Kontoinhaber dies jetzt seiner Bank gegenüben einfordern?
Reicht es, wenn er selbst die Bank anschreibt und auf den §§ verweist oder sollte er dies mit der Unterstützung einer Schuldnerberatung machen?

Gruß Arreis
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Werbung

Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Die Sache mit dem P-Konto" geschaut?
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

Es besteht keine Pfändung und trotzdem bekommt der Kontoinhaber nur den Freibetrag ausgezahlt? Das macht keinen Sinn und wird auch bei keiner mir bekannten Bank so gehandhabt. Sicher, dass keine Pfändung /Vorpfändung besteht?
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von arreis »

Ich kann nur danach gehen, was meine Bekannte mir sagt.

Vor ca. einem Jahr ist wohl eine Kontopfändung angekündigt worden, die aber bislang nicht vollzogen worden ist.

Bislang war es so, dass sie den Freibetrag abheben bzw. darüber verfügen konnte, das restliche Geld konnte sie immer zum ersten des Folgemonats abheben und nach Zahlungseingang des Gehalts auch wieder über den Freibetrag verfügen. dies geht aber seit diesem Monat nicht mehr.

Warum kündigt ein Gläubiger eine Pfändung an und pfändet dann nicht?

Kann es sein, dass ein und derselbe Gläubiger gleichzeitig Lohn- und Kontopfändung beantragt, denn dann könnte es passen?
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

Natürlich kann ein Gläubiger gleichzeitig eine Lohn- und Kontopfändung betreiben. Das wäre jetzt auch kein exotischer Fall, sondern eher die Regel.
Ich gehe nach deiner Schilderung stark davon aus, dass das Konto ebenfalls gepfändet wurde.

Wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird, landen auf dem Konto nur unpfändbare Beträge. Aber das kann die Bank nicht wissen und hält sich deswegen an die Pfändungsgrenze. Deine Bekannte braucht, wenn wirklich Lohn und Konto gepfändet werden, eine Freigabe des eingehenden Lohns auf dem Konto. Meines Wissens kriegt sie die beim örtlichen Amtsgericht. Da lasse ich mich aber gerne korrigieren, falls ich daneben liege.

Wird die Bekannte von einer Schuldnerberatung betreut? Das wäre wohl dringend anzuraten in dieser Situation.
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von arreis »

Müsste das in dem PfÜBs stehen, wenn Lohn- und Kontopfändung beantragt worden sind?

Sie wird noch nicht von einer Schuldnerberatung betreut, hat aber wohl schon einen Termin.
0
S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von S.Nitschke »

Shopgirl hat geschrieben: 15. Dez 2018, 19:57 Meines Wissens kriegt sie die beim örtlichen Amtsgericht. Da lasse ich mich aber gerne korrigieren, falls ich daneben liege.
Wenn es kein öffentlich-rechtlicher Gläubiger ist der pfändet stimmt das so.
0
S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von S.Nitschke »

arreis hat geschrieben: 16. Dez 2018, 11:44 Müsste das in dem PfÜBs stehen, wenn Lohn- und Kontopfändung beantragt worden sind?
Müsste auf der dritten Seite des Pfüb ganz unten bei "Drittschuldner" stehen und auf den Seiten 4 unter "Anspruch A" bzw. Seite 5 unter "Anspruch D".
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von arreis »

Ich habe mich mal etwas ausführlicher mit ihr unterhalten, wenn alles so ist wie sie es mitteilt, ist die Schuldensumme gar nicht so sehr hoch, die Anzahl der Gläubiger ist wohl das Problem.

In finanziellen Dingen ist sie etwas verpeilt und bekommt, wenn ich das mal so sagen darf, den Arsch nicht wirklich hoch.

Der größte Einzelpunkt sind Schulden bei Gericht. Sie hat wohl mal einen Arbeitgeber auf Lohnzahlung verklagt und hier wohl auch den Prozess gewonnen, dennoch muss sie anscheinend die Gerichtskosten bezahlen. Ich kenne das allerdings nur so, dass der bezahlt der den Prozess verliert oder ist dem nicht so?
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

In der ersten Instanz trägt jede Partei die eigenen Kosten - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Die Sache mit dem P-Konto

Beitrag von arreis »

Hier im Forum ist in einigen Beiträgen zu lesen, dass zwar eine Kontopfändung besteht, aber nichts ausgekehrt wird.

Kann es sein, dass sich dabei gar nicht um die eigentliche Pfändung -, sonder nur um die Vorpfändung handelt und noch gar kein PfüB vorliegt?

Oder ist es eher so, dass der Gläubiger erst den Startschuss geben muss, bevor gepfändet wird?

Gruß Arreis
0
Antworten