Oft ist es ein Bankproblem, dass nicht ausgekehrt wird. Manchmal fehlt der Bank einfach die Kontoverbindung, dass sie nicht weiß wohin sie auskehren soll, manchmal ist es auch irgendwas anderes.
Wenn ein Gläubiger eine Vorpfändung anbringt, dann muss er innerhalb von einem Monat den Pfändungs- / Überweisungsbeschluss an die Bank senden. Er könnte zwar die Vorpfändung wiederholen, womit er die Frist wieder von neuem beginnen lässt - erscheint mir aber sehr unüblich.
Die Sache mit dem P-Konto
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Im PfüB muss die Bankverbindung des Gläubigers aber angegeben sein, also kann es daran nicht liegen.
Habe mich vorhin, soweit es möglich ist, mal schlau gemacht und demnach muss dem Schuldner der PfüB auch zugesendet werden. Ich gehe davon aus, wenn der Schuldner keinen erhalten hat, dann gibt es keinen.
Ich werde mich mal mit meiner Bank auseinandersetzen und nachfragen.
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Das Problem ist (das zieht sich auch durch die Threads hier), dass das Prinzip des P-Kontos nicht verstanden wird.
In diesem Thread hier ist es mehrfach erklärt worden: viewtopic.php?f=2&t=34
In diesem Thread hier ist es mehrfach erklärt worden: viewtopic.php?f=2&t=34
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Re: Die Sache mit dem P-Konto
Du hast Recht, in dem Thread wird die Funktion des P-Kontos ausführlich beschrieben. Es ist zwar nicht wirklich einfach aber dennoch nachvollziehbar.
Es geht mir aber nicht um die Funktion des P-Kontos, sonder ob man generell sagen kann, dem Schuldner ist kein PfüB zugestellt worden, also gibt es auch keinen oder ob dies eher irrelevant ist.
Es geht mir aber nicht um die Funktion des P-Kontos, sonder ob man generell sagen kann, dem Schuldner ist kein PfüB zugestellt worden, also gibt es auch keinen oder ob dies eher irrelevant ist.
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