Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
OHA!
Ja, habe die Großwetterlage im TV verfolgt.
Hier in Hamburg ist noch Ruhe...außer sehr kalt. Aber NULL Schneefall bislang.
Und ich brauche neuen "Stoff" fürs Homeoffice.
Als "Überlebende" der Schneekatastrophe 78/79 kann ich dir versichern - noch besteht kein Grund zur Sorge...
Ja, habe die Großwetterlage im TV verfolgt.
Hier in Hamburg ist noch Ruhe...außer sehr kalt. Aber NULL Schneefall bislang.
Und ich brauche neuen "Stoff" fürs Homeoffice.
Als "Überlebende" der Schneekatastrophe 78/79 kann ich dir versichern - noch besteht kein Grund zur Sorge...
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Und nu bin ich wirklich off... für heute!
Schönen Abend in die Runde!
Schönen Abend in die Runde!
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Dir auch noch einen schönen Abend nach HH, stadtkind.
Da sind wir hier ja quer durch die Republik verteilt ...
... uns hier im Süden fehlt der Schnee,
hier gab es heute den ganzen Tag nur Regen, Regen, Regen ... *nerv*
Da sind wir hier ja quer durch die Republik verteilt ...
... uns hier im Süden fehlt der Schnee,
hier gab es heute den ganzen Tag nur Regen, Regen, Regen ... *nerv*
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
..."mal ne Frage" zum Antrag: Machst Du den hübsch allein als ehemalige selbständig tätige Person oder wer in Hamburg hat Zeit für einenb außergerichtlichen SBP bei der Gläubigeranzahl (als Hamburg und Tostedter gefragt)
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Hallo Imker,
ich mache das zusammen mit unserem langjährigen "Familienanwalt". Der sitzt allerdings nicht in HH und Umgebung, das ist ein kleines Manko. Aber da es jetzt schnell gehen soll, ist es letztendlich egal....
ich mache das zusammen mit unserem langjährigen "Familienanwalt". Der sitzt allerdings nicht in HH und Umgebung, das ist ein kleines Manko. Aber da es jetzt schnell gehen soll, ist es letztendlich egal....
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Aber es wird nun ein IN - also Regelinsolvenzantrag, nicht wahr?
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Ich gehe davon aus, dass ich in die IN muss, ja. War ja damals schon so und seitdem hat sich ja nichts verändert. Zumindest nicht zum Guten.
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
..."wegen damals" - da habe ich wohl was überlesen...damals wäre das doch Zweizeiler an das Gericht gewesen..
IN hat doch einen Vorteil - die Portokosten für die Anwaltsschreiben an die Gläubiger entfallen
und jetzt 3 Jahre eine insolvenzrechtliche Redlichkeit einhalten - sollte zu schaffen sein
IN hat doch einen Vorteil - die Portokosten für die Anwaltsschreiben an die Gläubiger entfallen
und jetzt 3 Jahre eine insolvenzrechtliche Redlichkeit einhalten - sollte zu schaffen sein
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Ja, das wird alles in Kürze geklärt. Anwalt will erstmal eine vollständige Gläubigerliste, dann sehen wir weiter...
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen
Nur wegen dieser Formulierung ...
(aber vielleicht ist sie ja auch einfach nur 'unglücklich' ?):
Imker meinte in diesem Fall nicht: IN= Insolvenz,
sondern ein "IN-Insolvenzverfahren" (=Regelinsolvenz für Selbständige)
kein "IK-Insolvenzverfahren" (=Verbraucher-Insolvenzverfahren,
für "Verbraucher" ... Überraschung )
Den (groben) Unterschied habe ich gerade in Folo's thread beschrieben:
Für "IN"-Verfahren braucht man/frau nicht zwingend einen Anwalt (o.ä.),
aber wer die Dienstleistung eines Anwalts dafür gern in Anspruch nehmen möchte,
darf das natürlich auch.
Hoffentlich hat Dein Anwalt auch Ahnung von Inso-Verfahren.
"Anwalt" allein genügt nicht
(man geht ja auch nicht zum Internisten, wenn man einen Zahnarzt braucht,
auch wenn beides Ärzte sind ...)
Aber Du hast ja auch uns.
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