Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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stadtkind
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von stadtkind »

OHA!
Ja, habe die Großwetterlage im TV verfolgt.
Hier in Hamburg ist noch Ruhe...außer sehr kalt. Aber NULL Schneefall bislang.
Und ich brauche neuen "Stoff" fürs Homeoffice.

Als "Überlebende" der Schneekatastrophe 78/79 kann ich dir versichern - noch besteht kein Grund zur Sorge... ;-) ;-) ;-)
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stadtkind
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von stadtkind »

Und nu bin ich wirklich off... für heute!

Schönen Abend in die Runde!
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Witwe Bolte
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Dir auch noch einen schönen Abend nach HH, stadtkind.
Da sind wir hier ja quer durch die Republik verteilt ...
... uns hier im Süden fehlt der Schnee,
hier gab es heute den ganzen Tag nur Regen, Regen, Regen ... *nerv*
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imker
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von imker »

..."mal ne Frage" zum Antrag: Machst Du den hübsch allein als ehemalige selbständig tätige Person oder wer in Hamburg hat Zeit für einenb außergerichtlichen SBP bei der Gläubigeranzahl (als Hamburg und Tostedter gefragt)
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stadtkind
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von stadtkind »

Hallo Imker,
ich mache das zusammen mit unserem langjährigen "Familienanwalt". Der sitzt allerdings nicht in HH und Umgebung, das ist ein kleines Manko. Aber da es jetzt schnell gehen soll, ist es letztendlich egal....
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caffery
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von caffery »

Aber es wird nun ein IN - also Regelinsolvenzantrag, nicht wahr?
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stadtkind
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von stadtkind »

Ich gehe davon aus, dass ich in die IN muss, ja. War ja damals schon so und seitdem hat sich ja nichts verändert. Zumindest nicht zum Guten. ;-)
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imker
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von imker »

..."wegen damals" - da habe ich wohl was überlesen...damals wäre das doch Zweizeiler an das Gericht gewesen..
IN hat doch einen Vorteil - die Portokosten für die Anwaltsschreiben an die Gläubiger entfallen
und jetzt 3 Jahre eine insolvenzrechtliche Redlichkeit einhalten - sollte zu schaffen sein
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stadtkind
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von stadtkind »

Ja, das wird alles in Kürze geklärt. Anwalt will erstmal eine vollständige Gläubigerliste, dann sehen wir weiter... ;)
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Witwe Bolte
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Re: Gläubigerermittlung bei Uraltforderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

stadtkind hat geschrieben: 8. Feb 2021, 10:58 Ich gehe davon aus, dass ich in die IN muss ...
Nur wegen dieser Formulierung ...
(aber vielleicht ist sie ja auch einfach nur 'unglücklich' ?):

Imker meinte in diesem Fall nicht: IN= Insolvenz,
sondern ein "IN-Insolvenzverfahren" (=Regelinsolvenz für Selbständige)
kein "IK-Insolvenzverfahren" (=Verbraucher-Insolvenzverfahren,
für "Verbraucher" ... Überraschung :D )

Den (groben) Unterschied habe ich gerade in Folo's thread beschrieben:
Für "IN"-Verfahren braucht man/frau nicht zwingend einen Anwalt (o.ä.),
aber wer die Dienstleistung eines Anwalts dafür gern in Anspruch nehmen möchte,
darf das natürlich auch.
Hoffentlich hat Dein Anwalt auch Ahnung von Inso-Verfahren.

"Anwalt" allein genügt nicht
(man geht ja auch nicht zum Internisten, wenn man einen Zahnarzt braucht,
auch wenn beides Ärzte sind ...)

Aber Du hast ja auch uns.
:D :D :D
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