stadtkind hat geschrieben: ↑8. Feb 2021, 10:58
Ich gehe davon aus, dass ich in die IN muss ...
Nur wegen dieser Formulierung ...
(aber vielleicht ist sie ja auch einfach nur 'unglücklich' ?):
Imker meinte in diesem Fall nicht: IN= Insolvenz,
sondern ein "IN-Insolvenzverfahren" (=Regelinsolvenz für Selbständige)
kein "IK-Insolvenzverfahren" (=Verbraucher-Insolvenzverfahren,
für "Verbraucher" ... Überraschung

)
Den (groben) Unterschied habe ich gerade in Folo's thread beschrieben:
Für "IN"-Verfahren braucht man/frau nicht zwingend einen Anwalt (o.ä.),
aber wer die Dienstleistung eines Anwalts dafür gern in Anspruch nehmen möchte,
darf das natürlich auch.
Hoffentlich hat Dein Anwalt auch Ahnung von Inso-Verfahren.
"Anwalt" allein genügt nicht
(man geht ja auch nicht zum Internisten, wenn man einen Zahnarzt braucht,
auch wenn beides Ärzte sind ...)
Aber Du hast ja auch uns.
