Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

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Moloch
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Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Moloch »

Hallo,
ich hoffe man kann und möchte mir hier ein wenig helfen bzw. Tipps geben.
Mein lieber Arbeitgeber möchte mir das Leben versüßen und Erfahren welche Benefits er mir geben darf die nicht in die Insolvenzmasse fließen. Im Betrieb stehen jedem Mitarbeiter ein jährliches Weiterbildungsbuget von bis zu 5.000 € zu. Ich weiß nicht ob ich das nutzen darf oder einen auf den Deckel bekomme weil ich alternativ mehr Gehalt aushandeln könnte wenn ich das Weiterbildungsbuget nicht nutzen würde. Darf ich bei JobRad teilnehmen. Das sind elektische Fahrräder die ich auch privat nutzen darf. Mein Arbeitgeber möchte mir ein Jobticket geben weil er das absetzen kann aber in Zusammenhang mit Gehaltseinbußen. Was von den Benefits darf ich annehmen und welche nicht?

Hallo,
ich hoffe ihr könnt und möchtet mir hier ein wenig helfen oder Tipps geben.

Mein lieber Arbeitgeber möchte mir das Leben versüßen und herausfinden, welche Leistungen er mir gewähren kann, die nicht in die Insolvenzmasse einfließen.
  • Im Unternehmen steht jedem Mitarbeiter ein jährliches Weiterbildungsbudget von bis zu 5.000 Euro zu. Ich weiß nicht, ob ich es nutzen darf, weil theoretisch könnte ich ein höheres Gehalt aushandeln, wenn ich das Weiterbildungsbudget nicht nutzen würde.
  • Darf ich am JobRad teilnehmen oder steht das meiner Insolvenz im Wege? Das ist ein Dienstleister der für Firmenangestellte Elektrofahrräder anbietet die ich auch privat nutzen kann und der Arbeitgeber zahlt dafür. Ich weiß nicht, ob ich es nutzen darf, weil theoretisch könnte ich ein höheres Gehalt aushandeln, wenn ich das JobRad nicht nutzen würde.
  • Mein Arbeitgeber bietet mir ein Jobticket im Wert von 1.000 € im Jahr, dafür muss ich auf ein um 500 € geringeres Gehalt im Jahr hinnehmen.
  • Zu Weihnachten erhält jeder Mitarbeiter einen 100-Euro-Tankgutschein oder einen Amazon-Gutschein. Welche Folgen hat es, wenn ich das Geschenk annehme?


Welche Zuwendungen kann ich annehmen und welche nicht?
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

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Hi Moloch,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Du schreibst hier im Unterforum 'Insolvenzprobleme' ... also bist Du vermutlich im Inso-Verfahren ?

Dann gilt: Sämtliches Vermögen, was Du im Status 'eröffnetes Verfahren' erlangst,
gehört zur Insolvenzmasse ... sprich: nimm alles, was geht - und Dein IV freut sich.

Ist Dein Verfahren bereits 'aufgehoben' und Du wartest jetzt 'nur noch' auf die RSB, dann hast Du nur Deine 'Obliegenheitspflichten' zu erfüllen, lies hier genau:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Moloch
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Moloch »

Witwe Bolte hat geschrieben: 9. Nov 2022, 18:29 Du schreibst hier im Unterforum 'Insolvenzprobleme' ... also bist Du vermutlich im Inso-Verfahren ?
Richtig.

Wie ist der Ablauf, wenn das von meinem Arbeitgeber gesponserte Jobticket in die Insolvenzmasse aufgenommen wird? Wird das Jobticket rechtzeitig versteigert, damit meine Gläubiger ihr Geld bekommen ?

Wie ist der Ablauf mit dem Weiterbildungsbudget, das ist mir nicht einleuchtend wie das in die Insolvenzmasse fließt.
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Witwe Bolte
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du noch im Status 'eröffnetes Verfahren' bist (bist Du ?),
dann ist das nicht Dein Problem, denn Dein Arbeitgeber ist dann in der Pflicht, Dein pfändbares Einkommen an Deinen Insolvenzverwalter abzuführen.
Und ich würde mal vermuten, dass das alles (steuerlich gesehen) "lohnwerte Vorteile" sind, die mit entsprechenden Sätzen angerechnet werden.

Du hast vermutlich einen größeren Arbeitgeber (der sich so was alles leisten kann), dann hat dieser vermutlich auch eine professionelle Personalverwaltung und die passende Software, denn Du wirst dort vermutlich nicht der erste Mitarbeiter im Inso-Verfahren sein.

Gibt es von Deinem Inso-Gericht bereits den 'Aufhebungsbeschluss' ?
(dann wärst Du jetzt in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase'),
dann würde ich sicherheitshalber den IV fragen, wie er diese Dinge bewertet,
denn Du willst ja am Ende nicht Deine RSB riskieren, vermute ich mal.

Viel Glück!

Und zurück zu Deiner Eingangsfrage:
'Annehmen' darfst Du natürlich alles ... Du willst vermutlich wissen, was Du davon behalten darfst - oder ?
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Moloch
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Moloch »

Hallo,
vor einer Woche erhielt ich Post vom Amtsgericht. Es wird in einem schriftlichen Schlusstermin das Verfahren aufgehoben. In wenigen Wochen beginnt die Wohlverhaltensphase.
Witwe Bolte hat geschrieben: 11. Nov 2022, 13:17 Du hast vermutlich einen größeren Arbeitgeber (der sich so was alles leisten kann), dann hat dieser vermutlich auch eine professionelle Personalverwaltung und die passende Software, denn Du wirst dort vermutlich nicht der erste Mitarbeiter im Inso-Verfahren sein.
Firma mit 250 Mitarbeitern. Ich bin der erste Mitarbeiter der in Privatinso ist. Bundesweit macht in einem Jahreszeitraum nur jede 2000ste Person die Privatinsolvenz
Eine Firma mit 250 Mitarbeitern hat sehr wahrscheinlich keinen Mitarbeiter der in der Privatinso steckt, das ist nicht normal.
Witwe Bolte hat geschrieben: 11. Nov 2022, 13:17 dann würde ich sicherheitshalber den IV fragen, wie er diese Dinge bewertet,
Keine Gute Idee, mein IV hat mich böswillig falsch beraten, den traue ich nicht mehr über den Weg. Ich fühle mich hier besser aufgehoben.
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tidus82
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von tidus82 »

Der Schlusstermin ist nicht die Aufhebung - bis zum schlussternin können Gläubiger Forderungen anmelden und Widerspruch gegen die Tabelle einlegen. Die Aufhebung des Verfahrens richtet sich dann nach der Schlussverteilung, die der IV dann vornimmt. Typischerweise 2-3 Monate nach Schlusstermin sollte dann aber das Verfahren aufgehoben sein.

Darf ich fragen zu was dich der IV „beraten“ hat? Weil eigentlich ist der IV derjenige der für die Masse arbeitet - also für das Geld für die Gläubiger - er steht dem Schuldner eigentlich nicht wirklich „beratend“ zur Seite.

Und das kann ich mir nicht verkneifen:
Unsere Firma bestand eine Zeit lang aus 50 Mitarbeitern und ich weiß von 6 Insolvenzlern :D
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Miezkopf
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Miezkopf »

Ich bin auch in Insolvenz und weiß es aus Erfahrung besser. Das Dienstrad oder der Dienstwagen sowie das Weiterbildungsbudget Ihres Arbeitgebers sind keine vermögenswirksamen Leistungen. Sie müssen ihren TH nichts abtreten.
Das Jobticket läuft auf Ihren Namen? Dann kann der TH das Jobticket nicht verwerten.

Ob der Schuldner die Corona-Prämie behalten darf, ist derzeit auch nicht geregelt. Den Schuldner dafür die RSB abzulehnen, ist dummes Gerede. Sie riskieren ihre RSB nicht, lassen Sie sich nicht verunsichern.
Im Zweifel müssen Sie oder Ihr TH klagen und ein Richter entscheidet, wem der Vermögenswert zusteht.
Wenn das Gesetz es nicht regelt, kann Ihnen das RSB nicht verweigert werden.
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Itak65
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Itak65 »

Dazu habe ich auch eine Frage bitte.wir bekommen 300 Euro Inflationsausgleich ist das pfändbar weiss das jemand? Energiegeld wurde ja nicht gepfändet
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Witwe Bolte
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Dazu schreibt das BFM selbst, Zitat:
" ...
24. Unterliegt die steuerfreie IAP der Pfändung?
Die Pfändbarkeit der IAP ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Daher unterliegt sie den geltenden Regelungen der Zivilprozessordnung über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen).
siehe:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... aemie.html
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Witwe Bolte
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Itak65 hat geschrieben: 16. Dez 2022, 10:43 ... Energiegeld wurde ja nicht gepfändet
Meinst Du die EPP = Energiepreispauschale ?
Dann hast Du wohl Glück gehabt (das nicht gepfändet wurde), denn dazu stand im Gesetz bisher nichts,
es gab Pro- und Kontra-Meinungen dazu.
Heute war die Änderungsvorlage mit dem neuen Satz
"Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar"
im Bundesrat - aber was dieser dazu beschlossen hat, habe ich noch nicht rausgefunden.
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