Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Erstmal danke für die rasche Antwort nein Energie Geld die 300 wurden nicht gepfändet,i ch bin mir unsicher ich warte Mal ob ich die inflationspämie behalten darf.Ich gebe Bescheid wenn ich was weiss und ob die IV das Geld haben will
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Also meine Erfahrung war das alles vom Verwalter einbehalten wurde , außer der Corona Prämie damals.Auch nur weil ich in der Pflege arbeite. Energiepauschale oder Inflationsausgleich alles in die Pfändung.Echt bitter damals vor der WVP.
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Das muss man nicht verstehen ich durfte im eröffneten Verfahren die energiepauschale behalten und 400 Euro Inflationsausgleich auch.
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Echt dreist das es überall unterschiedlich gehandhabt wird. Bei der Energiepreispauschale dürfte ich sie erst behalten und hinterher anteilig abgeben. Naja auch diese Zeit geht vorbei.
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Kurze Frage: was genau ist daran "dreist"?
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Naja wie ich ja bereits sagte der eine darf es behalten und der andere nicht bzw anteilig. Es wird unterschiedlich gehandhabt in der Praxis . Ich weiß worauf du hinaus möchtest ,man ist ja verschuldet und soll die Füße still halten . Übrigens vorab gesagt es kommt jedem Monat jede Menge in die Pfändung von meinen Lohn was ja auch gut ist und gehe Vollzeit arbeiten ,sodass fast 3/4 der Gesamtschulden auch getilgt sind . Und ja ich bin dankbar das es sowas wie die Privatinsolvenz gibt. Also ich finde daran dreist das dort in der Praxis eben nicht das gleiche Recht für alle zu gelten scheint was die Pauschalen angeht.
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Vielleicht lag es auch daran energiepauschale wurde im nov.mit dem Okt Lohn ausgezahlt und im nov.war inso Eröffnung. Und das Inflationsgeld waren ja keine 3000 Euro vielleicht lag es daran.
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Nein, ich finde das nicht 'dreist', ich finde das eher normal.
Der eine IV so, der andere IV so.
Und wenn ein Insolaner sich alles gefallen läßt (weil er glaubt, er müsse "die Füße stillhalten"), dann:
Selber Schuld !
Man sollte sich eben informieren, zb hier, und wenn einem irgendwas nicht koscher vorkommt, dann gilt:
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!!
Wir haben in D so viele Gesetze, Vorschriften usw - und TROTZDEM gibt es immer wieder unterschiedliche Auslegungen und dann muss man ggfs. eben auch mal den Weg zum Gericht gehen.
Das Problem dabei bleibt: Oft genug geht es nicht ohne kompetenten und engagierten Anwalt ...
... und davon gibt es einfach nicht viele und es gibt sie nicht überall,
insbesondere die, die sich aufs Insiolvenzrecht spezialisiert haben.
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Dann sehen wir das halt anders .
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Re: Welche Zuwendungen von Firma darf ich annehmen und mit welchen Folgen?
Nein, darauf will ich überhaupt nicht hinaus. Das ist einfach ein lebendiger Rechtsstaat. Es ist eben nicht so einfach wie es manchmal ausschaut. Man mag sich dazu die einzelnen Entscheidungen angucken. Die EPP ist vom Staat ohne weitere Regelung zur Pfändbarkeit gewährt worden. Also mussten die Gerichte die (Un)pfändbarkeit rechtlich herleiten. Und wie das nun mal in einem Rechtsstaat ist, gab es dazu unterschiedliche Auffassungen bei den unterschiedlichen Gerichten. Jede(r) Bürger hätte aber die Möglichkeit gehabt, zu klagen. Erst Mitte Dezember im Steuergesetz wurde die Unpfändbarkeit durch durch den Gesetzgeber beschlossen und somit Klarheit geschaffen. Bis dahin sind eben einzelne Gerichte von der vollen Pfändbarkeit ausgegangen, andere von der vollen Unpfändbarkeit und wiederum andere von der teilweisen Pfändbarkeit (wie Arbeitseinkommen). Es waren amtsgerichtliche Entscheidungen und diese sind in allen Fällen lang begründet worden (ohne Schuldnerbashing). Es ist fernab von irgendeiner Dreistigkeit. Wir leben in einem Rechtsstaat. Und Sie müssen sich in keiner Weise rechtfertigen, dass Sie das Recht auf Privatinsolvenz in Anspruch nehmen. Ich halte es nur für völlig abwegig bei unterschiedlichen Auslegungen von Dreistigkeit zu sprechen. Oder es daruf zu schieben, dass man angeblich mit "Schuldner" macht was man will.Ben1986 hat geschrieben: ↑21. Nov 2023, 18:03 Naja wie ich ja bereits sagte der eine darf es behalten und der andere nicht bzw anteilig. Es wird unterschiedlich gehandhabt in der Praxis . Ich weiß worauf du hinaus möchtest ,man ist ja verschuldet und soll die Füße still halten . Übrigens vorab gesagt es kommt jedem Monat jede Menge in die Pfändung von meinen Lohn was ja auch gut ist und gehe Vollzeit arbeiten ,sodass fast 3/4 der Gesamtschulden auch getilgt sind . Und ja ich bin dankbar das es sowas wie die Privatinsolvenz gibt. Also ich finde daran dreist das dort in der Praxis eben nicht das gleiche Recht für alle zu gelten scheint was die Pauschalen angeht.
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