Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Weiß denn jemand hier zufällig wie oft es vorkommt das jemand aus einen Tabellenauszug vollstreckt nach der RSB oder hat jemand zufällig Links wo sowas hervorgeht? Egal jetzt ob aus ein angeblichen vbuh nach Attributs Widerspruch oder Allgemein. Ich finde nirgends etwas darüber im Web ,wie oft sowas vorkommt? Sowas können denke ich auch nur Leute vom Gericht aus Erfahrung schildern schätze ich.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Hallo Ben ich habe auch schon gegoogelt und da steht ja leider nur das die meisten versagt werden weil der TH nicht bez wird oder Leute ihren Mitteilungspflichten nicht nach kommen, zwecks vbuh habe ich auch noch nichts gefunden, wäre aber interessant das zu wissen.
Itak65
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imker
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

1. Das ist selten
2. Selten ist bei mir 1 bis 3 von 1.000 Fällen
3. Wenn man die Unsicherheit nicht aushalten kann: Mit PKH vorher selbst aktiv werden und ohne PKH geht das auch.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Danke Imker für die Einschätzung.
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caffery
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von caffery »

Wenns um Vollstreckungen aus Tabellenauszüge bei widersprochenem vbuh Attribut geht stimmt ich Imkers Einschätzung zu.

Bei erfolgreichen Anmeldungen - also unwidersprochenem vbuh-Attribut (wonach ja auch gefragt wurde) ist das Verhältnis wohl eher umgekehrt proportional. So eine Deluxe-Forderung lassen sich nur die wenigsten Gläubiger entgehen...
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Wie in meinen Fall halt. Der Gläubiger hat sich dazu auch nie geäußert,selbst wo ich Ihn damals klar die Beweise geschickt habe,dass mich keine Schuld trifft. Was schon sehr dreist ist von der Gläubigerseite dort den Vorsatz nicht rauszunehmen bzw sich dazu zu äußern. Ich lasse alles gemütlich auf mich zukommen,den Rest zeigt die Zeit. Danke caffery. Er hat nicht gedacht,dass ich noch sämtliche Email Verläufe und Kreditvermittler Verträge sowie Kommunikation mit dem Vermittler habe
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robo
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von robo »

Ben1986 hat geschrieben: 7. Jun 2023, 12:22 ...
Was schon sehr dreist ist von der Gläubigerseite
...
Es könnte aber auch sein, dass Dein Gläubiger einer der Zeitgenossen ist, die ihre Energie zur Sicherung des eigenen Vorteils einsetzen und wenig Interesse daran haben, 'korrekt' zu handeln.

Ob der überhaupt einen Gedanken an Dich verschwendet ?
Oder ob es nur so weit reicht: "Da wehrt sich einer, dann wird das wohl nichts mit dem Abzocken, schade."
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Wann verjährt eigentlich der Vorwurf des Eingehungsbetrugs nach 263 Strafgesetzbuch,wenn der Gläubiger dies zur Tabelle angemeldet hat und man den Attribut widersprochen hat also den Rechtsgrund Vorsatz? (Vbuh),eine Strafanzeige wird doch eigentlich umgehend gestellt?

Es ist ja möglich die Forderung nach der Insolvenz zu bezahlen und der Rechtsgrund wird nie weiterverfolgt vom Gläubiger?
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tidus82
Admin
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von tidus82 »

Wenn dem Attribut widersprochen wird muss der Gläubiger das weiter verfolgen. Tut er das nicht, dann ist spätestens mit Aufhebung des Verfahrens nach §200 Schluss mit vbuH. Das kannst du dann auch aus der Tabelle entnehmen, dass dem Attribut widersprochen wurde.

Sollte er das jedoch weiter verfolgen wirst du darüber informiert und angehört.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Und wie oft kommt es vor das ein Gläubiger zusätzlich noch Strafanzeige stellt? Unabhängig jetzt ob im Recht oder nicht?
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