Schlussrechnung des IV

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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gurami
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Schlussrechnung des IV

Beitrag von gurami »

Hallo Leute, wenn der Verwalter seine Schlussrechnung einreicht und das Gericht dieser zustimmt, bekommt er dann bis zur Verfahrensaufhebung weiterhin 40 % ?
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Re: Schlussrechnung des IV

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Hi gurami,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schlussrechnung des IV" geschaut?
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Peter68
Wissender
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von Peter68 »

Meiner Erfahrung nach ja. Erst wenn er zum Treuhänder wird reduziert es sich.
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Graf Wadula
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von Graf Wadula »

Es sind grundsätzlich alle Massezuflüsse bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens als Einnahmen in der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen (BGH, - IX ZB 3/16 -). Sprich, er kann auch nach der Einreichung der Schlussrechnung eine ergänzende Festsetzung beantragen.
Von dieser Berechnungsgrundlage erhält er dann (zumindest bei den ersten 25 TEUR) 40%. Aber vielleicht sollten Sie noch ein klein wenig ausholen, worum es hier konkret geht.
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gurami
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von gurami »

Am 4.1.21 bin ich 3 Jahre in der Insolvenz. Bis jetzt noch im Eröffneten Verfahren. Sind also noch vier Monate. Es geht halt darum wieviel ich im Dezember zahlen muss um die VRSB zu bekommen. Also Chancenrechnung.
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Käsebrot
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von Käsebrot »

Frag doch beim IV einfach mal an. Mehr als dass er dir keine Auskunft erteilen will, kann nicht ja nicht passieren.

Ich habe einmal die Rechnung und einmal eine Nachtragsrechnung erhalten für die Zeit zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Verfahrens. Bei beiden erhielt der IV 40%.
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gurami
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von gurami »

Der Parasit hat sich geduckt und wartet ab. So ist es wenn Anwälte zu Geiern werden.
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Peter68
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von Peter68 »

Wenn du noch im eröffneten Verfahren bist, dann würde ich die Chancen auf die Verkürzung nach 3 Jahren als sehr gering ansehen. Bei mir war es glaub 15 Monate bis zum Ende des IV und ich hab es gerade so über die 35% geschafft.
Der IV hat bei mir ein Drittel des Geldes bekommen was insgesamt gepfändet wurde.
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Käsebrot
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von Käsebrot »

gurami hat geschrieben: 17. Aug 2020, 23:01 Der Parasit hat sich geduckt und wartet ab. So ist es wenn Anwälte zu Geiern werden.
Es läuft leider im Leben nicht immer alles fair, habe die Erfahrung auch erst wieder machen müssen, in einem anderen Zusammenhang. Das zu akzeptieren ist verdammt schwer, ich weiß.
Mich hat es vor zwei Jahren schon geärgert, als der Aufhebungsbeschluss vier Wochen länger brauchte als erwartet, weil angeblich irgendwelche Unterlagen noch fehlten, die aber nur auf irgendeinem Schreibtisch verschollen waren.

Und auch während des Verfahrens habe ich mich mehr als einmal gefragt, ob das deren Ernst ist. Im Vergleich zu einem IV, der das Verfahren künstlich in die Länge zieht, sicherlich Peanuts, aber am Ende kommt‘s dann auf‘s Gleiche raus.
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arreis
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von arreis »

Ich muss dazu mal eine Frage stellen,obwohl es möglich ist, dass diese hier im Forum schon gestellt worden ist.

Wen der Schuldner die 35% erst nach 3,5 Jahren erreicht hat, kann er dann immer noch den Antrag stellen oder hat er dann einfach Pech gehabt?

Die für mich wesentliche Fragestellung ist die, ob der Gesetzgeber überhaupt ausreichend über der Umstand der "Verschleppung" informiert ist.
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caffery
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Re: Schlussrechnung des IV

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 18. Aug 2020, 09:13 Wen der Schuldner die 35% erst nach 3,5 Jahren erreicht hat, kann er dann immer noch den Antrag stellen oder hat er dann einfach Pech gehabt?
Den Antrag stellen kann er natürlich - er wird nur abgelehnt. Die 35% müssen zum 3-Jahres-Stichtag erreicht sein. Steht ja auch so im Gesetz.
arreis hat geschrieben: 18. Aug 2020, 09:13 Die für mich wesentliche Fragestellung ist die, ob der Gesetzgeber überhaupt ausreichend über der Umstand der "Verschleppung" informiert ist.
Ist er. Ich habe schon etliche Podiumsdiskussionen diesen Inhalts mit Richtern, Verwaltern und Beratungspraktikern miterleben dürfen. Ein einziges Trauerspiel. Irgendwas zwischen "Ich sehe was, was Du nicht siehst" und "Was nicht sein darf, gibt's auch nicht".
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