Wobei man sagen muss, die Verwaltervergütung ist grundsätzlich keine Erfolgsvergütung, sondern eine Tätigkeitsvergütung. Sprich, Schlechterfüllung vermindert nicht den Anspruch (genauso wie Erfolg erstmal grundsätzlich die Vergütung nicht erhöht). Aber probieren kann man es ja auf jeden Fall.
Schlussrechnung des IV
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Re: Schlussrechnung des IV
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Re: Schlussrechnung des IV
Genau, die Logik ist genau andersrum! Schlechterfüllung erhöht in diesem Falle den Anspruch. Das ist ja das Problem an dem ganzen benagelten Vergütungssystem;)Graf Wadula hat geschrieben: ↑28. Sep 2020, 12:47 Sprich, Schlechterfüllung vermindert nicht den Anspruch
Da man dagegen aber leider als Schuldner nicht vorgehen kann, bleiben einem nur die üblichen Verdächtigen aus der InsVV.
Allerdings würde ich persönlich mir auch in diesem Zusammenhang den Hinweis nicht nehmen lassen, dass die ganze Veranstaltung sich allein wegen der Schlechterfüllung des Verwalters derart in die Länge gezogen hat, was widersinniger Weise laut geltendem Recht dem Grunde nach zu einem derart hohen Vergütungsansrpuch geführt hat - welcher nun unter Hinweis auf die weitere Argumentation gekürzt werden möge.
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Re: Schlussrechnung des IV
Dadurch das der Verwalter nicht nachgeprüft hat und auch nicht mehr als das Einkommen plus Einkommenssteuer ( die ich zweimal selbst gemacht habe ) und Energierückerstattung auf das Anderkonto gegangen sind hatte er meines Erachtens den Job eines Treuhänders gemacht. Mehr nicht. Und auf Grund dessen werde ich die Rechnung anzweifeln und natürlich erwähnen das es gelaufen ist wie es ist. Übrigens hat die Rechtspflegerin in dem Schreiben von Mitte Juni, wo er meinte ich solle 4000 Euro einzahlen damit von damals festgestellten 10.100 Euro die Quote erreicht werde könnte, durch die Blume geschrieben, das die Verwaltergebühren sich bis zum Ende der drei Jahre sicherlich noch ändern würde. Ich meine ich konnte mit ein wenig Telepathie ein leichte Augenzwinkern erkennen.
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Zuletzt geändert von gurami am 28. Sep 2020, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schlussrechnung des IV
Jo, das sind Abschlagskriterien. Dazu Forderungsanmeldungen weit unter 20. Sie scheinen sich gut eingelesen zu habengurami hat geschrieben: ↑28. Sep 2020, 14:01 Dadurch das der Verwalter nicht nachgeprüft hat und auch nicht mehr als das Einkommen plus Einkommenssteuer ( die ich zweimal selbst gemacht habe ) und Energierückerstattung auf das Anderkonto gegangen sind hatte er meines Erachtens den Job eines Treuhänders erfüllt. Mehr nicht. Und auf Grund dessen werde ich die Rechnung anzweifeln und natürlich erwähnen das es gelaufen ist wie es ist. Übrigens hat die Rechtspflegerin in dem Schreiben wo er meinte ich solle 4000 Euro einzahlen damit von damals festgestellten 10.100 Euro die Quote erreicht werde könnte, durch die Blume geschrieben das die Verwaltergebühren sich bis zum Ende der drei Jahre sicherlich noch ändern würde.
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Re: Schlussrechnung des IV
Jo, das sind Abschlagskriterien. Dazu Forderungsanmeldungen weit unter 20. Sie scheinen sich gut eingelesen zu haben
nicht zuletzt durch Eure Tipps wo ich mich einlesen kann und durch entsprechendes, genaues Lesen Eurer Antworten in anderen Threads.
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Re: Schlussrechnung des IV
Naja, aber dann den Schritt machen und das auch schreiben ist wirklich lobenswert. 5 Forderungen, nur pfändbare Beträge und Lsterstattungen sind ja Paradeabschläge. Und da ist auch wirkjlich nicht nachvollziehbar, warum das immer noch im eröffneten Verfahrenstatus istgurami hat geschrieben: ↑28. Sep 2020, 14:07Jo, das sind Abschlagskriterien. Dazu Forderungsanmeldungen weit unter 20. Sie scheinen sich gut eingelesen zu haben
nicht zuletzt durch Eure Tipps wo ich mich einlesen kann und durch entsprechendes, genaues Lesen Eurer Antworten in anderen Threads.
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Re: Schlussrechnung des IV
Sorry Leute,
ich habe oben weiter oben § 4 inso i. v. m. § 318 zpo geschrieben und mir ist gerade aufgefallen das es natürlich
§ 4 inso i. v. m. § 319 zpo
ist.
ich habe oben weiter oben § 4 inso i. v. m. § 318 zpo geschrieben und mir ist gerade aufgefallen das es natürlich
§ 4 inso i. v. m. § 319 zpo
ist.
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Re: Schlussrechnung des IV
Moin,
hab mal ne Frage
was bedeutet rechtlich das Word Vergütungsfestsetzung? Mich interessiert das Schnipsel Festsetzung.
Im Übrigen gibt es noch nix Neues zu berichten, leider. Ich bereite allerdings gerade schonmal das Schreiben vor indem ich die Rechnung des IV beanstande. Für geeigneten Text wäre ich sehr dankbar.
hab mal ne Frage
was bedeutet rechtlich das Word Vergütungsfestsetzung? Mich interessiert das Schnipsel Festsetzung.
Im Übrigen gibt es noch nix Neues zu berichten, leider. Ich bereite allerdings gerade schonmal das Schreiben vor indem ich die Rechnung des IV beanstande. Für geeigneten Text wäre ich sehr dankbar.
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Re: Schlussrechnung des IV
Soll man jetzt raten was genau du im Kopf hast oder möchtest du uns noch aufklären.
Wenn ich jetzt sage, es bedeutet im Prinzip das Gleiche wie "Titulierung", bist du dann zufrieden?;)
hmmm... jetzt enttäuschst du mich aber. Du hast die Informationen, die sprachlichen Fähigkeiten und die intellektuellen Voraussetzungen um das Schreiben selbst anzufertigen. Du schreibst doch selbst, dass du es grad vorbereitest. Dann würde ich vorschlagen, du teilst die Früchte deiner Vorbereitung mit uns und wir schauen, ob es u.U. Optimierungsbedarf gäbe.
Ich zumindest bin ja hier kein Brief-O-Mat;)
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Re: Schlussrechnung des IV
Es ging darum das die festgesetzte Vergütung IV in Stein gemeisselt ist wenn nicht die sofortige Beschwerde fristgerecht eingereicht wird. Noch ist kein Vergütungsantrag veröffentlicht.
Den Inhalt habe ich schon fertig, dank Deiner Vorlage. Evtl. habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Ich denke schon das ich das alleine hinbekomme.gurami hat geschrieben: ↑6. Okt 2020, 08:02 hmmm... jetzt enttäuschst du mich aber. Du hast die Informationen, die sprachlichen Fähigkeiten und die intellektuellen Voraussetzungen um das Schreiben selbst anzufertigen. Du schreibst doch selbst, dass du es grad vorbereitest. Dann würde ich vorschlagen, du teilst die Früchte deiner Vorbereitung mit uns und wir schauen, ob es u.U. Optimierungsbedarf gäbe.
Schade
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