Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
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Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
Hallo,
durch etliche, unglückliche Umstände bin ich arbeitslos und letztlich insolvent geworden. Im Mai letzten Jahres bin ich auch in eine günstige Wohnung gezogen, deren Miete 500 Euro warm beträgt. Vom Jobcenter wurden die Genossenschaftsanteile in Höhe von 2800 Euro übernommen. Die Vermietung bestand auf einen Abtretungsvertrag der Genossenschaftsanteile an das Jobcenter, was auch passiert ist. Seitdem zahle ich die Anteile mit 46 Euro monatlich ab.
Jetzt habe ich gemeinsam mit der Schuldnerberatung die Privatinsolvenz beantragt und durch das Internet erfahren, dass Genossenschaftsanteile pfändbar sind.
Rein technisch gesehen gehören mir die Anteile ja aber eigentlich nicht, sind sie dennoch pfändbar? Außerdem sind Genossenschaftsanteile Voraussetzungen für ein Mietverhältnis und ich habe große Angst obdachlos zu werden. Habe 2 Kinder die bei mir leben. 2000 Euro wären ja geschützt, aber da bin ich drüber und ohne Anteile verliere ich meine Wohnung …
durch etliche, unglückliche Umstände bin ich arbeitslos und letztlich insolvent geworden. Im Mai letzten Jahres bin ich auch in eine günstige Wohnung gezogen, deren Miete 500 Euro warm beträgt. Vom Jobcenter wurden die Genossenschaftsanteile in Höhe von 2800 Euro übernommen. Die Vermietung bestand auf einen Abtretungsvertrag der Genossenschaftsanteile an das Jobcenter, was auch passiert ist. Seitdem zahle ich die Anteile mit 46 Euro monatlich ab.
Jetzt habe ich gemeinsam mit der Schuldnerberatung die Privatinsolvenz beantragt und durch das Internet erfahren, dass Genossenschaftsanteile pfändbar sind.
Rein technisch gesehen gehören mir die Anteile ja aber eigentlich nicht, sind sie dennoch pfändbar? Außerdem sind Genossenschaftsanteile Voraussetzungen für ein Mietverhältnis und ich habe große Angst obdachlos zu werden. Habe 2 Kinder die bei mir leben. 2000 Euro wären ja geschützt, aber da bin ich drüber und ohne Anteile verliere ich meine Wohnung …
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
Hi Korven,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile" geschaut?
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
also etwa 9 mal die 46 EUR bezahlt/getilgt und die Anteile abgetreten
was wurde denn abgetreten? Der Rückzahlungsanspruch bei einer Kündigung? Da wird man nur dann eine Meinung zu haben, wenn der Text der Abtretung ekannt ist.
Wenn die Genossenschaft auf einer "Abtretung" bestand, werden die mit Situationen, wie Du sie schilderst, praktische Erfahrungen haben und verhindern wollen, dass sie durch Kündigungen anläßlich der Pfändung eines hohen Genossenschaftsanteils o.ä. zusätzlliche Arbeit haben.
Meinem Bruder würde ich raten, bei der Genossenschaft anzurufenn und zu fragten, ob durch die Abtretung die Anteile bei einer Insolvenz noch vom Insolvenzverwalter verwertet werden können oder ob das nach ihren Erfahrungen eine insolvenzfeste Regelung ist.
was wurde denn abgetreten? Der Rückzahlungsanspruch bei einer Kündigung? Da wird man nur dann eine Meinung zu haben, wenn der Text der Abtretung ekannt ist.
Wenn die Genossenschaft auf einer "Abtretung" bestand, werden die mit Situationen, wie Du sie schilderst, praktische Erfahrungen haben und verhindern wollen, dass sie durch Kündigungen anläßlich der Pfändung eines hohen Genossenschaftsanteils o.ä. zusätzlliche Arbeit haben.
Meinem Bruder würde ich raten, bei der Genossenschaft anzurufenn und zu fragten, ob durch die Abtretung die Anteile bei einer Insolvenz noch vom Insolvenzverwalter verwertet werden können oder ob das nach ihren Erfahrungen eine insolvenzfeste Regelung ist.
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
Wenn ich darf kann ich Inhalte der Abtretung hier hochladen?
- Dateianhänge
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- 208CC517-2064-4915-9B43-81FC455E806F.jpeg (542.65 KiB) 2604 mal betrachtet
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- AB81EF2A-9171-445C-AB57-7CA6FD0C6F50.jpeg (637.84 KiB) 2604 mal betrachtet
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
100%wasserdicht erscheint mir das noch nicht, aber 75% würde ich geben, weil
im ersten Teil zwar nur der Rückzahlungsanspruch bei einem Auszug abgetreten wird
im zweiten dann aber unter Ziffer 6 Rückzahlungsansprüche aller Art genannt werden
ich würde zusätzlich das jobcenter fragen, ob sie sich damit auch gegen eine Kündigung der Genossenschaftsanteile abgesichert fühlen und Auszahlungsansprüche wegen einer Kündigung der Anteile dann nicht dem Insolvenzverwalter, sondern nur ihnen zustehen
ich meine, dass hier eine Verpfändung des Genossenschaftsanteils mit Zustimmung der Genossenschaft der einzig sichere Weg sein wird - kenne dazu keinen Fall aus der hamburger Praxis
im ersten Teil zwar nur der Rückzahlungsanspruch bei einem Auszug abgetreten wird
im zweiten dann aber unter Ziffer 6 Rückzahlungsansprüche aller Art genannt werden
ich würde zusätzlich das jobcenter fragen, ob sie sich damit auch gegen eine Kündigung der Genossenschaftsanteile abgesichert fühlen und Auszahlungsansprüche wegen einer Kündigung der Anteile dann nicht dem Insolvenzverwalter, sondern nur ihnen zustehen
ich meine, dass hier eine Verpfändung des Genossenschaftsanteils mit Zustimmung der Genossenschaft der einzig sichere Weg sein wird - kenne dazu keinen Fall aus der hamburger Praxis
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
Erstmal Danke für Deine Mühe!
Trotzdem verstehe ich es noch nicht… ich habe meinen Mietvertrag durchgelesen und dort steht, dass ein Mietverhältnis an Genossenschaftsanteile gebunden heißt.. das heißt, bei mir greift, das die dann nicht gepfändet würden dürfen, falls dadurch eine Kündigung besteht, oder?
Ich hoffe, ich nerve nicht… ich bin nur sehr besorgt einfach
Trotzdem verstehe ich es noch nicht… ich habe meinen Mietvertrag durchgelesen und dort steht, dass ein Mietverhältnis an Genossenschaftsanteile gebunden heißt.. das heißt, bei mir greift, das die dann nicht gepfändet würden dürfen, falls dadurch eine Kündigung besteht, oder?
Ich hoffe, ich nerve nicht… ich bin nur sehr besorgt einfach
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
die Frage ist absolut berechtigt, bei 'normalen' Mietkautionen ist es so, dass diese nicht gepfändet werden dürfen, solange sie für das Mietverhältnis erforderlich sind.
Aber sei froh, dass Du offensichtlich nicht diese Genossenschaft im Umland Deines Wohnortes erwischt hast...
Aber sei froh, dass Du offensichtlich nicht diese Genossenschaft im Umland Deines Wohnortes erwischt hast...
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
frag doch beim Jobcenter und auch bei der Genossenschjuaf: ist die Regelung insolvenzfest.
Ich meine, ja. Grund: Höhe der Anteile. Dein Argument: kein Kündigungsverbot, wenn dadurch das MV zu beenden ist oder warum bist Du der Auffassung, dass die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden darf? Wer in HH ist denn der IV geworden??
Ich meine, ja. Grund: Höhe der Anteile. Dein Argument: kein Kündigungsverbot, wenn dadurch das MV zu beenden ist oder warum bist Du der Auffassung, dass die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden darf? Wer in HH ist denn der IV geworden??
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
Leider kann ich keine ganz passende Antwort geben. Mit meinem Genossenschaftsanteil bei meiner Bank, der Bedingung war um dort überhaupt ein Konto zu eröffnen verhielt es sich so, dass ich den Anteil in Höhe von 52 Euro frei kaufen musste. Ich musste dem IV auf das Anderkonto 52 Euro überweisen und konnte so meinen Genossenschaftsanteil und das Konto behalten. Allerdings waren 52 Euro natürlich leichter zu stemmen. Etwas Diskussion gab es dann noch mal um die paar Cent Dividende. Ein Jahr meinte der IV die müsste ich auch abtreten, im nächsten Jahr meinte er die gehöre mir, weil ich mir den Anteil ja zurück gekauft hatte.
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
1. der Genossensvchaftsanteil ist "irgendwie abgetreten" - es soll darauf ankommen, ob das wirksamen Schutz beschert hat
2. wer Kraft zum Lesen hat:
https://www.strunz-alter.de/themenpool/ ... itgliedes/
ist wohl fachlich zum Einstieg gut und genauso wenig eindeutig für diese Frage
2. wer Kraft zum Lesen hat:
https://www.strunz-alter.de/themenpool/ ... itgliedes/
ist wohl fachlich zum Einstieg gut und genauso wenig eindeutig für diese Frage
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Re: Privatinsolvenz und Genossenschaftsanteile
Was Imker sagt: Frag Deine Genossenschaft, sie wird es vermutlich wissen, ob/wie die Genossenschaftsanteile (ggf. auch über 2.000,- Euro) "insolventfest" sind.
Sie wird von Deinem Inso-Verfahren ja sowieso erfahren, sobald sich der IV dort meldet
oder wenn sie es hier lesen:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
Ich werde nie verstehen, warum man so etwas wichtiges (weil angstmachendes) nicht klärt, BEVOR man den Inso-Antrag abgibt. Wozu hast Du / hattest Du eine Schuldnerberatung ???
Hat sie nicht danach gefragt:
Wo/wie wohnen Sie ?
Kaution ?
Genossenschaftsanteile ?
Merkwürdige Schuldnerberatung.
Auch da würde ich nochmal auflaufen und nachfragen !
Viel Glück!
Sie wird von Deinem Inso-Verfahren ja sowieso erfahren, sobald sich der IV dort meldet
oder wenn sie es hier lesen:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
Ich werde nie verstehen, warum man so etwas wichtiges (weil angstmachendes) nicht klärt, BEVOR man den Inso-Antrag abgibt. Wozu hast Du / hattest Du eine Schuldnerberatung ???
Hat sie nicht danach gefragt:
Wo/wie wohnen Sie ?
Kaution ?
Genossenschaftsanteile ?
Merkwürdige Schuldnerberatung.
Auch da würde ich nochmal auflaufen und nachfragen !
Viel Glück!
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