Lohnzettel im letzten Monat der WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Lohnzettel im letzten Monat der WVP

Beitrag von Graf Wadula »

Staubihausen hat geschrieben: 3. Mai 2021, 18:33 Um die paar Cent gehts doch gar nicht. Sondern ums Prinzip. Warum soll ich dem IV freiwillig noch meine Daten (Lohnauskunft) übermitteln wenn er gar kein Anspruch mehr darauf hat (Ablauf der Abtretungsfrist). Das wollte ich wissen. Nicht mehr und nicht weniger.
Das war auch beileibe nicht böse gemeint. Das ist ein offenes Rätsel der InsO und obergerichtlich noch nicht geklärt, ob die Abtretung taggenau endet und somit danach keinerlei Ansprüche mehr bestehen; oder ob eben anteilig noch etwas vom Lohn abgeführt werden soll.
Beispiel: Abtretung endet am 15. des Monats, der Lohn wird am Monatsende ausgezahlt. Muss jetzt noch die Hälfte des Monats bezahlt werden oder nicht.
Folgeproblem ist, ob Sie noch einen Lohnzettel zusenden müssen (ob Sie überhaupt jeden Monat einen Lohnzettel zusenden müssen ist schon fraglich). Mir ging es darum, dass Sie das jetzt problematisieren können und es letztlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen lassen können oder aber sich sagen, nach 6 Jahren habe ich einfach keine Lust mehr, mich mit so etwas zu beschäftigen. das ist natürlich Ihre Entscheidung. Aber wenn es Ihnen um das Prinzip geht, kann man sagen: es gibt dazu keine gesetzliche Regelung oder bekannte gerichtliche Entscheidung.
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Lohnzettel im letzten Monat der WVP

Beitrag von insolaner »

gilt denn (wie beim ALG2) das Zuflussprinzip (normalerweise: wenn das Geld kommt, zählt es, davor/danach nicht), oder geht's nach "Januar-Nachschlag zählt für Januar, auch wenn er erst im Juli ausgezahlt wird"?
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Lohnzettel im letzten Monat der WVP

Beitrag von Käsebrot »

insolaner hat geschrieben: 5. Mai 2021, 00:57 gilt denn (wie beim ALG2) das Zuflussprinzip (normalerweise: wenn das Geld kommt, zählt es, davor/danach nicht), oder geht's nach "Januar-Nachschlag zählt für Januar, auch wenn er erst im Juli ausgezahlt wird"?
Letzteres. Deswegen hatte sich mein Arbeitgeber auch immer voll gefreut, wenn es zu Nachzahlungen aus welchen Gründen auch immer kam. Dann musste er nämlich eine Nachberechnung für den jeweiligen Monat vornehmen.
0
Staubihausen
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 35
Registriert: 21. Mär 2021, 15:15

Re: Lohnzettel im letzten Monat der WVP

Beitrag von Staubihausen »

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten :-) IV hat den aktuellen LZ auch noch bekommen. Inzwischen kam auch der Eintrag in den Bekanntmachungen. Jetzt muss ich noch einige Wochen warten und hoffen das die RSB durchgeht.

Viele Grüße
0
Antworten