Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Nomi2006
Neuankömmling
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Registriert: 15. Aug 2020, 14:18

Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb

Beitrag von Nomi2006 »

Guten Tag,

ich habe nur eine kurze Verständnisfrage.

Bin seit ca. 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase meiner Inso. Logischerweise wird mein Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet was ja auch völlig in Ordung ist.
Nun ist mir aufgefallen, das ich bei meinem Konto (P-Konto), auf dem noch ein Pfändung eingetragen ist, ein Betrag angesammelt hat, auf den ich nicht zugreifen kann und der auch nicht ausgekehrt wird ! Dies ist nun der dritte Monat. Nicht die Welt, aber immerhin Geld (425€)
Ist es tatsächlich so, das das Geld welches über dem Freibetrag eines P-Kontos geht, quasi "on hold" steht ? Oder steht er mir in der WVHP nicht eigentlich zu ?
Und kann man den PfüB nicht vom Gläubiger löschen lassen, da er ja meines Wissens davon nichts bekommt ?!

Vielleicht weiß hier einer Rat.

Danke im voraus !
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb

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Hi Nomi2006,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb

Beitrag von Witwe Bolte »

Wer suchet, der findet, z.B. hier:
https://schuldner-community.de/pfaendun ... _Konto_vor

Stichwort: "Doppelpfändung".

Du musst also einen Antrag bei Gericht stellen.

Und "ja", Du könntest den Gläubiger bitten, seine Pfändung aufzuheben - aber warum sollte der sich für Dich die Arbeit machen? Du wirst ihn auch nicht glücklich damit gemacht haben, dass Du ihm sein Geld nicht zurückzahlst.
Ich würde einen anderen Weg wählen: Neue Bank, neues (sauberes) Konto (ohne Altpfändung).

Jetzt kommt vermutlich: "Würd ich ja gern, aber keine Bank gibt mir eines ...".
Klar, Du bist kein Triple-A-Kunde, die Banken reißen sich nicht um Dich und vielleicht lügen sie Dich sogar an und sagen: "Bei uns nicht" - aber JEDE deutsche Bank MUSS Dir ein Konto geben,
WENN DU KEINES (MEHR) HAST !
Also lass Dich nicht abwimmeln.

Also: Erst beim Gericht die Freigabe beantragen (Stichwort, wie gesagt, "Doppelpfändung") - ist das Thema geklärt, dann am Tag nach dem nächsten Geldeingang alles Geld abheben, das alte Konto kündigen und bei einer Bank Deiner Wahl ein neues Konto eröffnen. Wenn Du dann wahrheitsgemäß angibst: "Nein, ich habe kein anderes Konto", dann MUSS Dir jede Bank gem. ZKG (=Zahlungskontengesetz) ein Konto eröffnen, s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto

Viel Glück!
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Nomi2006
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 15. Aug 2020, 14:18

Re: Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb

Beitrag von Nomi2006 »

Ok,
soweit habe ich das verstanden.

Gibt es denn hierzu Formulierungshilfen oder Musterschreiben die man dafür nutzen kann ? Oder reicht das in dieser Form:

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger G ./. Nomi2006

Az.: … (des Pfändungsbeschlusses bzgl. des Kontos)


beantrage ich,


den auf Grund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom … (Datum des Beschlusses über die Kontopfändung) ausgebrachten Pfändungsbeschlag betreffend meine Forderung auf Auszahlung des Kontoguthabens von meinem Konto mit der Bezeichnung DE… (IBAN Ihres Kontos) bei der Drittschuldnerin, der … Bank (Name Ihrer Bank) bezüglich der monatlichen Gutschriften meines Arbeitgebers, der Fa. … (Name des Arbeitgebers), die auf das betroffene Konto überwiesen werden, bis zu einer Höhe von … € (unpfändbarer Betrag des Arbeitseinkommens) aufzuheben, soweit das Konto die erforderliche Deckung aufweist;

den Beschluss an die Drittschuldnerin zuzustellen;

die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über meinen Antrag vorläufig einzustellen.


Begründung:

Durch den im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde mein Konto bei der Drittschuldnerin gepfändet.

Mein Konto wird als Pfändungsschutzkonto geführt.

Von meinem Arbeitgeber erhalte ich monatlich ein festes Arbeitseinkommen in Höhe von … €. (Gesamtnetto). Hiervon ist ein Betrag in Höhe von … € pfändbar. Mein unpfändbares Arbeitseinkommen beträgt also monatlich … €. Ich übersende insoweit die Kontoauszüge der letzten drei Monate und meine Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate zur Glaubhaftmachung.

Von meinem Kreditinstitut habe ich aufgrund der anliegenden Bescheinigung lediglich einen Freibetrag in Höhe von … € erhalten.

Durch den eingerichteten Freibetrag auf meinem Pfändungsschutzkonto ist mein unpfändbares Arbeitseinkommen nicht vollständig geschützt.

Ich bitte daher um eine entsprechende und kurzfristige Entscheidung.


Nomi
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Lohnpfändung und Kontopfändung mit PfÜb

Beitrag von caffery »

Ich finde den Text grundsätzlich okay.

Zuvor würde ich aber mal bei Deiner Bank nachfragen, ob der Insolvenzbeschlag noch auf dem Konto ist. Wenn ja, würde ich dort eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses einreichen und schauen wie Deine Bank damit umgeht.

Wenn Du Glück hast, kannst Du dann bereits wieder auf Dein gesperrtes Geld zugreifen - trotz der Altpfändung.

Wenn das nicht klappt, halte Dich an Mrs. Robs Ausführungen.
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