Konto gekündigt durch IV?
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Konto gekündigt durch IV?
Guten Morgen zusammen, soeben erhalte ich eine Nachricht meiner Sparkasse, dass mein Konto zu gestern aufgelöst und gekündigt wurde. Ich natürlich aus allen Wolken gefallen. Nach genauerem Hinsehen handelt es sich um mein Cash-Konto bei der Sparkasse, also nicht das Konto mit Pfändungsschutz. Erstmal Erleichterung, aber: es steht nicht drin, wer das gekündigt hat, das versuche ich noch herauszufinden. mir stellt sich nur die Frage: darf die Insolvenzverwalterin Konten kündigen (falls das nicht von Seiten der Sparkasse erfolgt ist). und muss ich jetzt auch um mein P-Konto fürchten? das wäre ja eine mittlere Katastrophe. Übrigens befanden sich noch 0,82 € auf dem Konto. Welch Gewinn für die IV *ironieoff*
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Re: Konto gekündigt durch IV?
würde schätzen das es die bank war. die banken kündigen immer die konten weg die keine pkonten sind bzw nicht schnell genug umgewandelt werden. dein pkonto müsste sicher sein 
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Re: Konto gekündigt durch IV?
okay, danke schon mal für deine Einschätzung. Ist ja "nett" von den Banken, zum Glück hatte ich schon vor einiger Zeit die Umwandlung vorgenommen. habe jetzt trotzdem mal bei der Bank nachgefragt, wer denn hier in meinem Namen das Konto gekündigt hat 
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Graf Wadula
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Das P-Konto kann die Verwalterin nicht kündigen, alle anderen schon (denn sie hat das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Massegegenstände mit Eröffnung erhalten).
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Danke auch für deine Antwort. Aber wenn das die IV war, warum sollte sie das tun? Es war ein Konto, was sogar etwaiges Guthaben verzinst hat. Was genau würde sie denn daran stören? Sie hat doch eh alles gepfändet und unter Insolvenzbeschlag und es befinden sich wirklich nur 82 Cent auf dem Konto (das war mal mein Rücklagenkonto)
Ich warte noch auf Rückmeldung von der Bank, wer das nun war.
Ich warte noch auf Rückmeldung von der Bank, wer das nun war.
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Blacksheep@
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter kündigt alles, was irgendwie nachher in Haftung gehen kann. Alle Konten, Verträge, Abos etc. Bei mir wurden neben den Konten auch der Mietvertrag für einen Stellplatz gekündigt oder auch bei Strato meinen Webhosting Abo bzw. Vertrag (weil nicht beruflich notwendig).
Der Grund ist ganz einfach - die Insolenz Verwaltung muss erstens alles auf "Null" stellen. Vermögen muss an die Gläubiger verteilt werden. Daher werden Konten gekündigt und Guthaben gehen in die Insolvenzmasse. Aber vor allem haftet die Insolvenz Verwaltung auch! Aus den Verträgen oder Abos könnten auch auf einmal Schulden entstehen und dann haftet die IV! Du könntest ja einen Dispo auf Deinem Konto haben und den auf einmal ausschöpfen - und dann? Darf die IV das der Insolvenzmasse abziehen. Oder selbst begleichen.
Erst ab der Wohlverhaltensphase bist Du wieder Dein eigener Herr. Dann ist die Insolvenzmasse abgewickelt, Du musst monatlich Deinen Verpflichtungen nachkommen - aber die IV ist erst mal raus. Ab da beginnt wieder bereits Dein "normales" Leben. Du kannst ab da auch wieder zwanzig Konten eröffnen, Dich überschulden und die Restschuldbefreiung verwirken. Nur interessiert das ab da dann die IV nicht mehr primär. Da bist Du dann selber haftbar mit allen Konsequenzen.
Der Grund ist ganz einfach - die Insolenz Verwaltung muss erstens alles auf "Null" stellen. Vermögen muss an die Gläubiger verteilt werden. Daher werden Konten gekündigt und Guthaben gehen in die Insolvenzmasse. Aber vor allem haftet die Insolvenz Verwaltung auch! Aus den Verträgen oder Abos könnten auch auf einmal Schulden entstehen und dann haftet die IV! Du könntest ja einen Dispo auf Deinem Konto haben und den auf einmal ausschöpfen - und dann? Darf die IV das der Insolvenzmasse abziehen. Oder selbst begleichen.
Erst ab der Wohlverhaltensphase bist Du wieder Dein eigener Herr. Dann ist die Insolvenzmasse abgewickelt, Du musst monatlich Deinen Verpflichtungen nachkommen - aber die IV ist erst mal raus. Ab da beginnt wieder bereits Dein "normales" Leben. Du kannst ab da auch wieder zwanzig Konten eröffnen, Dich überschulden und die Restschuldbefreiung verwirken. Nur interessiert das ab da dann die IV nicht mehr primär. Da bist Du dann selber haftbar mit allen Konsequenzen.
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Neuling2025
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Ich hatte in meiner Inso ein Sparbuch, von dem ich gar nichts mehr wusste, da waren ganze 19 cent drauf. Trotzdem wurde ich vom IV aufgefordert das zu kündigen. Gemacht, und Ruhe war.
Weiß auch gar nicht warum dich das so beschäftigt, sei froh das es weg ist, hat dir sogar Arbeit erspart.
So ist das halt in der Inso, da muss man halt mit einigen Abstrichen leben. Dafür hat man, wenn alles gut läuft, später keine Schulden mehr.
Weiß auch gar nicht warum dich das so beschäftigt, sei froh das es weg ist, hat dir sogar Arbeit erspart.
So ist das halt in der Inso, da muss man halt mit einigen Abstrichen leben. Dafür hat man, wenn alles gut läuft, später keine Schulden mehr.
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Ähm, alle Abos? aber ich kann doch mit meinem unpfändbaren Anteil machen, was ich will? Und Strato wird ja nun als Beispiel keine Unsummen eingezogen haben.Blacksheep@ hat geschrieben: ↑22. Okt 2025, 14:45 Die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter kündigt alles, was irgendwie nachher in Haftung gehen kann. Alle Konten, Verträge, Abos etc. Bei mir wurden neben den Konten auch der Mietvertrag für einen Stellplatz gekündigt oder auch bei Strato meinen Webhosting Abo bzw. Vertrag (weil nicht beruflich notwendig).
Der Grund ist ganz einfach - die Insolenz Verwaltung muss erstens alles auf "Null" stellen. Vermögen muss an die Gläubiger verteilt werden. Daher werden Konten gekündigt und Guthaben gehen in die Insolvenzmasse. Aber vor allem haftet die Insolvenz Verwaltung auch! Aus den Verträgen oder Abos könnten auch auf einmal Schulden entstehen und dann haftet die IV! Du könntest ja einen Dispo auf Deinem Konto haben und den auf einmal ausschöpfen - und dann? Darf die IV das der Insolvenzmasse abziehen. Oder selbst begleichen.
Erst ab der Wohlverhaltensphase bist Du wieder Dein eigener Herr. Dann ist die Insolvenzmasse abgewickelt, Du musst monatlich Deinen Verpflichtungen nachkommen - aber die IV ist erst mal raus. Ab da beginnt wieder bereits Dein "normales" Leben. Du kannst ab da auch wieder zwanzig Konten eröffnen, Dich überschulden und die Restschuldbefreiung verwirken. Nur interessiert das ab da dann die IV nicht mehr primär. Da bist Du dann selber haftbar mit allen Konsequenzen.
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Blacksheep@
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- Registriert: 22. Okt 2025, 14:32
Re: Konto gekündigt durch IV?
Du kannst mit Deinem unpfändbaren Guthaben machen was Du willst, sofern es auf einem P-Konto liegt, da es sonst in die Insolvenzmasse fließt. Die Betonung liegt aber auf Deinem Guthaben.
Ein Mietvertrag, ein Abo oder sonst irgendwelche Verpflichtungen generieren aber kein Guthaben - es entstehen dadurch Kosten. Und wenn es dumm läuft, Schulden.
Und was weiß die IV welches Guthaben Du überhaupt hast, heute? Morgen? Übermorgen?
Heute hast Du 300 Euro auf dem Konto. Morgen 0 Euro auf einmal, aber die Miete von dem Stellplatz kommt.
Und was ist dann?
Strato? WordPress Business Paket. 30 Euro im Monat. 360 Euro im Jahr bei einem 12 Monats Vertrag und der IV steht dafür gerade?! Du hast Vorstellungen. Dazu kommt hier ein Abo, dort ein Abo, dort ein Mietvertrag und alles mit 12 Monatsverträge und am Ende darf der IV dafür geradestehen, weil Du mit Deinem nicht pfändbaren Guthaben auf einmal kein Geld mehr übrig hast und die Abo oder Mietkosten nicht mehr damit decken kannst.
Natürlich wird nicht blind aufgelöst und gekündigt.
Dein Mietvertrag der Wohnung wird nicht aufgelöst. Aber Dein Vermieter wird übrigens informiert!
Meinen Rechner, Monitor und Drucker hat man mir auch nicht weggenommen, weil nachweislich benötigt.
Aber alles, was Kosten verursacht (verursachen kann) und nicht benötigt wird oder Du nicht begründen kannst - kommt weg! Einfach darum, weil der IV haftet! Und dass Du Deinen 70 Euro Vodafone Handyvertrag aus Deinem Guthaben heute bezahlen kannst mag stimmen - kann aber morgen schon nicht mehr stimmen!
Ich habe einen Prepaid Handy Vertrag - durfte ich natürlich so weiterführen.
Ein mir bekannter Fall hat eine Krankenzusatzversicherung - recht teuer - gehabt. Die musste er kündigen oder der IV hätte sie gekündigt.
Mir wurden übrigens auch alle Konten gekündigt - außer dem P-Konto. Wobei die Banken alle von sich aus gekündigt haben, als sie das Schreiben des IV und Amtsgerichts bekommen haben. Nur eine (Internet) Bank hat nicht von sich aus gekündigt. Da wurde ich vom IV angehalten das Konto zu kündigen und das Guthaben (1 Euro) an den IV überweisen zu lassen. Natürlich kommt man dem nach. Man kann sich aber auch quer stellen und die Insolvenz gefährden.
Aber nochmals - ist auch ganz logisch.
Ich wollte als IV sicher nicht haften! Nicht mal für 10 Euro im Monat bei einem Mini-Abo.
Und "ich bezahle es ja aus meinem Freibetrag" würde ich als IV gar nichts geben bei uns als Klientel. WIr haben jahrelang Schulden angehäuft. Ich würde als IV auch keinem Schuldner trauen, dass er morgen noch seinen Verpflichtungen nachkommt.
Ab der Wohlverhaltensphase kannst wieder machen was Du willst - im positiven Sinne.
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Re: Konto gekündigt durch IV?
sorry wenn ich dir hier widerspreche, aber ich habe noch nirgendwo gelesen oder gehört, dass die IV für meine Schulden, die ich machen KÖNNTE auch jetzt haftet.
Mag vielleicht bei einer Regelinsolvenz (in der du dich ja wohl nach deinen Angaben befindest) anders sein, da betriebliches Vermögen und da werden natürlich auch Abos gekündigt (das kenne ich auch von Kunden bei meinem AG), aber bei einer Privatinsolvenz: warum sollte der bzw. die IV dafür haften? Auch hier im Forum liest man alleweil, dass man davon sehr wohl einen Mobilfunkbetrag etc zahlen darf, das geht keinen etwas an. Schulden nach Eröffnung des Verfahrens sind auch MEIN Problem und fallen nicht unter die Restschuldbefreiung mit allen bekannten Folgen und dafür hafte ICH, sonst niemand. mir ist jedenfalls nichts anderes bekannt. Kann hier bitte mal jemand Licht ins Dunkel bringen?
Dankeschön!
und nein, ich habe nicht vor, mit meinem unpfändbaren Guthaben nicht auszukommen, habe meiner IV sogar einen Budgetplan vorgelegt und mich strikt immer daran gehalten, sie sieht das ja anhand der Auszüge, die ich ihr regelmäßig zusende.
Und ja, bei meinem Vermieter und Arbeitgeber und überall war sie auch schon vorstellig schriftlich, ich bin ja nun nicht ganz auf der Suppn dahergeschwommen. Und nein, bislang wollte niemand mich deswegen loswerden oder brandmarken oder das große Unheil ist über mich hereingebrochen.
Mag vielleicht bei einer Regelinsolvenz (in der du dich ja wohl nach deinen Angaben befindest) anders sein, da betriebliches Vermögen und da werden natürlich auch Abos gekündigt (das kenne ich auch von Kunden bei meinem AG), aber bei einer Privatinsolvenz: warum sollte der bzw. die IV dafür haften? Auch hier im Forum liest man alleweil, dass man davon sehr wohl einen Mobilfunkbetrag etc zahlen darf, das geht keinen etwas an. Schulden nach Eröffnung des Verfahrens sind auch MEIN Problem und fallen nicht unter die Restschuldbefreiung mit allen bekannten Folgen und dafür hafte ICH, sonst niemand. mir ist jedenfalls nichts anderes bekannt. Kann hier bitte mal jemand Licht ins Dunkel bringen?
Dankeschön!
und nein, ich habe nicht vor, mit meinem unpfändbaren Guthaben nicht auszukommen, habe meiner IV sogar einen Budgetplan vorgelegt und mich strikt immer daran gehalten, sie sieht das ja anhand der Auszüge, die ich ihr regelmäßig zusende.
Und ja, bei meinem Vermieter und Arbeitgeber und überall war sie auch schon vorstellig schriftlich, ich bin ja nun nicht ganz auf der Suppn dahergeschwommen. Und nein, bislang wollte niemand mich deswegen loswerden oder brandmarken oder das große Unheil ist über mich hereingebrochen.
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