Konto gekündigt durch IV?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 112
Beiträge: 1441
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Konto gekündigt durch IV?

Beitrag von imker »

BGH, Urteil vom 16. September 2021 – IX ZR 213/20
Wen man diese Entscheidung liest, dann endet ein normales Giro-Konto ohne eine Aktivität von "irgendwem" - das Gesetz sieht das einfach als Automatik vor - das steht in der Rdn. 10
0
Blacksheep@
Mitglied
Reaktionen: 1
Beiträge: 17
Registriert: 22. Okt 2025, 14:32

Re: Konto gekündigt durch IV?

Beitrag von Blacksheep@ »

AnHe76 hat geschrieben: 23. Okt 2025, 12:52 so wie es aussieht, hat sie aber den Insolvenzbeschlag von meinem P-Konto zurückgenommen, es ist keine Pfändung mehr drauf, ich kann wieder auf den vollen Betrag zugreifen, auch interessant.
Ich habe eben Rückmeldung der Bank erhalten.

Richtig, ich sehe keine aktiven Pfändungen mehr auf dem Konto. Dennoch hält die IV ihren Finger drauf für alles, was über die 1.560,00 Euro eingeht.

Antwort meiner Bank:
Bis zu Ihrem persönlichen Pfändungsfreibetrag dürfen wir Ihnen die Beträge zur Verfügung stellen.

Alle Eingänge über dem Freibetrag müssten nach gesetzlicher Frist an die Insolvenzverwaltung abgeführt werden.

Die Freigabe kann aber über die Insolvenzverwaltung erfolgen. Hierzu müsste uns innerhalb von einem Monat nach Geldeingang ein Fax der Verwaltung zur Freigabe zugehen. Falls dies nicht erfolgt, müsste der übersteigende Betrag abgeführt werden.


Ergo. Ich sehe (zwar) keine aktive Pfändung in meinem Konto mehr, aber die IV ist bei meiner Bank hinterlegt und alles, was über 1.560 Euro ist, wird abgeführt. Außer die IV erteilt die Freigabe für die Überbeträge.

Am besten fragst Du da auch nochmals die Bank oder die IV. Ich glaube nicht, dass die IV bei Dir einfach die Pfändung wegnimmt und alles freigibt. Bevor Du Dir da mehr Geld einzahlen lässt, warum auch immer und der Überbetrag dann weg ist.
0
Antworten