Konto gekündigt durch IV?
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Neuling2025
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Hallo,
lass dir bloß nichts hier einreden.
Der IV kündigt keine Abos usw, und haftet auch nicht dafür.
Das was da in dem langen Text meines Vorschreibers steht, darüber kann man nur den Kopf schütteln.
Ich hatte zig Abos wie Fussball Zeitschriften usw.
Handyvertrag, Telekom usw.
Hat nie den IV interessiert.
Du kannst mit deinem unpfändbaren Einkommen machen was du willst.
Also alles gut!
lass dir bloß nichts hier einreden.
Der IV kündigt keine Abos usw, und haftet auch nicht dafür.
Das was da in dem langen Text meines Vorschreibers steht, darüber kann man nur den Kopf schütteln.
Ich hatte zig Abos wie Fussball Zeitschriften usw.
Handyvertrag, Telekom usw.
Hat nie den IV interessiert.
Du kannst mit deinem unpfändbaren Einkommen machen was du willst.
Also alles gut!
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Hier geht einiges durcheinander.
Der Insolvenzverwalter kann diese Verträge kündigen (praktisch, wenn man irgendeinen Vertrag loswerden will), muss es aber nicht.
Wird der Vertrag weitergeführt, können Ansprüche des Gläubigers zu Masseverbindlichkeiten werden. Es sei denn, der Insolvenzverwalter erklärt gegenüber dem Vertragspartner den Nichteintritt in den Vertrag. In diesem Fall könnte der Anbieter (von z.B einem Telefonvertrag) kündigen oder alles einfach weiterlaufen lassen.
[Ganz einfach runtergebrochen]
Zum nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__55.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
Der Insolvenzverwalter kann diese Verträge kündigen (praktisch, wenn man irgendeinen Vertrag loswerden will), muss es aber nicht.
Wird der Vertrag weitergeführt, können Ansprüche des Gläubigers zu Masseverbindlichkeiten werden. Es sei denn, der Insolvenzverwalter erklärt gegenüber dem Vertragspartner den Nichteintritt in den Vertrag. In diesem Fall könnte der Anbieter (von z.B einem Telefonvertrag) kündigen oder alles einfach weiterlaufen lassen.
[Ganz einfach runtergebrochen]
Zum nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__55.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
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Blacksheep@
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Also erst einmal ist jeder Insolvenzverwalter anders und entscheidet auch anders. Der eine mehr, der andere weniger Kulant. Der Eine engagiert sich mehr, der Andere weniger.
Der Insolvenzverwalter kann prüfen ob Deine Verträge, Konten, Abos oder sonst irgendwelche (laufende) Kosten nötig sind und zum Beispiel unnötig die Insolvenzmasse mindern. Das wäre zum Beispiel ein überteuerter Handyvertrag. Und wenn dann ein Gläubiger kommt, kann der den Insolvenzverwalter angehen, wieso hier nicht gekündigt wurde und so die Insolvenzmasse unnötig vermindert wurde.
Übrigens - das gilt auch in der Privatinsolvenz was jetzt kommt.
Ich zitiere:
Und wenn Du mir schon nicht zitierte Rechtstexte aus dem Internet glaubst - vielleicht glaubst Du ja einer Anwaltskanzlei? Oder weißt DU mehr als die Insolvenzanwälte?
Für Dich hier mal zum nachlesen:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/han ... zverwalter
Aber vielleicht schreibt die Insolvenz Kanzlei auch nur Blödsinn und Du weißt es besser.
Jetzt schüttle ich den Kopf.
Nicht Schulden die Du jetzt nagelneu machst, sondern Schulden, welche durch sogenannte Dauerverträge entstehen können. Und ja - der Insolvenzverwalter haftet für ziemlich viel sogar!
Und um diesen (letzten) Punkt geht es: "ein Insolvenzverwalter haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Minderung der Insolvenzmasse entstehen".Ein Insolvenzverwalter haftet bei der Privatinsolvenz für schuldhafte Pflichtverletzungen, die zu Schäden führen. Er haftet sowohl gegenüber Gläubigern als auch gegenüber dem Schuldner. Die Haftung kann beispielsweise entstehen, wenn der Verwalter Vermögenswerte schlecht verwaltet, Ansprüche verjähren lässt oder seine steuerlichen Pflichten vernachlässigt.
...
Schuldhafte Pflichtverletzung: Der Insolvenzverwalter haftet nach § 60 InsO, wenn er seine Aufgaben schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt.
...
Verjährung von Forderungen: Lässt der Verwalter eine Forderung verjähren, die der Insolvenzmasse zusteht, haftet er für den entstandenen Schaden.
...
Mangelhafte Verwaltung: Er haftet, wenn er das Vermögen nicht sorgfältig verwaltet oder verwertet, was zu einem Schaden für die Insolvenzmasse führt.
...
Der Insolvenzverwalter kann prüfen ob Deine Verträge, Konten, Abos oder sonst irgendwelche (laufende) Kosten nötig sind und zum Beispiel unnötig die Insolvenzmasse mindern. Das wäre zum Beispiel ein überteuerter Handyvertrag. Und wenn dann ein Gläubiger kommt, kann der den Insolvenzverwalter angehen, wieso hier nicht gekündigt wurde und so die Insolvenzmasse unnötig vermindert wurde.
Sei mir nicht Böse - aber solch ein Budgetplan ist nur ein Stück Papier. Wie ein Kreditvertrag. Ein Gläubiger oder Insolvenzverwalter kann niemals sicher sein, dass der Schuldner sich am Ende auch daran hält. Hat aber auch nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun - kann ein Insolvenzverwalter Verträge kündigen?!
Übrigens - das gilt auch in der Privatinsolvenz was jetzt kommt.
Das mag sein - manche IV lassen es einfach laufen. Ändert aber nochmals nichts daran, dass er es kann!Neuling2025 hat geschrieben: ↑22. Okt 2025, 18:43 Hallo,
lass dir bloß nichts hier einreden.
Der IV kündigt keine Abos usw, und haftet auch nicht dafür.
Das was da in dem langen Text meines Vorschreibers steht, darüber kann man nur den Kopf schütteln.
Ich hatte zig Abos wie Fussball Zeitschriften usw.
Handyvertrag, Telekom usw.
Hat nie den IV interessiert.
Ich kann nur den Kopf schütteln über so viel Text und wenig Wissen. Nur weil es Deinen IV nicht interessiert hat, bedeutet es nicht, dass es rechtlich möglich ist und auch unter Umständen durchgezogen wird! Nur weil es bei Dir so war - muss es nicht bei Anderen auch so sein. Also behaupte nicht, dass der IV es nicht darf! Nur weil es bei Dir nicht passiert ist, ist nicht gleichzeitig die Rechtslage dazu.Neuling2025 hat geschrieben: ↑22. Okt 2025, 18:43 Hallo,
lass dir bloß nichts hier einreden.
Der IV kündigt keine Abos usw, und haftet auch nicht dafür.
Das was da in dem langen Text meines Vorschreibers steht, darüber kann man nur den Kopf schütteln.
Ich zitiere:
Und da sind wir wieder bei dem Schutz der Insolvenzmasse und der Pflicht des IV diese zu schützen. Wenn Du zum Beispiel einen überteuerten Handyvertrag hast.Ein Insolvenzverwalter darf bei einer Privatinsolvenz Verträge kündigen, um die Insolvenzmasse zu schützen. Dies gilt insbesondere für Verträge, die für den Schuldner nachteilig sind oder ihn unnötig belasten.
Und wenn Du mir schon nicht zitierte Rechtstexte aus dem Internet glaubst - vielleicht glaubst Du ja einer Anwaltskanzlei? Oder weißt DU mehr als die Insolvenzanwälte?
Für Dich hier mal zum nachlesen:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/han ... zverwalter
Nun verstanden? Nicht nur bei Handyverträgen, sondern bei allen DAUERSCHULDVERHÄLTNISSEN (Verträge, Abos etc.) kann und darf (!) der Insolvenzverwalter die Verträge / Abos kündigen! Er ist rechtlich dazu berechtigt, wenn er nachweisen kann, dass er berechtigte Zweifel hat, dass Du den Zahlungen nachkommen kannst - selbst wenn Du diese aus dem unpfändbaren Einkommen scheinbar bezahlen kannst! Der IV muss sogar unter Umständen Verträge etc. kündigen, um nicht die Insolvenzmasse zu gefährden und ja dann haftet er!Oft erreicht uns von unseren Mandanten die Frage, ob man seinen Handyvertrag bei einem Insolvenzverfahren behalten darf. Denn richtig ist: Ein Insolvenzverwalter kann bei einer Insolvenz sogenannte “Dauerschuldverhältnisse” kündigen. Auch handeln Insolvenzverwalter nicht immer zum Wohle des Schuldners. Wie verhält es sich also um Handyverträge bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens?
Es kommt stets darauf an, ob zu erwarten ist, dass der Schuldner den monatliche geschuldeten Betrag mit seinem unpfändbaren Einkommen bezahlen kann (Berechnen Sie den Betrag ganz einfach hier). Hat der Insolvenzverwalter hier Zweifel, kann er eine Kündigung in Erwägung ziehen. Bei günstigeren Handyverträgen stellt dies nahezu nie ein Problem dar.
Aber vielleicht schreibt die Insolvenz Kanzlei auch nur Blödsinn und Du weißt es besser.
Jetzt schüttle ich den Kopf.
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Schön, dass es Menschen gibt, die immer alles wissen und richtig machen
Und du schreibst es ja selbst: der IV kann, darf, muss aber nicht und jeder IV ist anders. Eine Überraschungstüte also...und genau darauf bezog sich meine Frage: darf der bzw. die IV mein Bankkonto einfach so kündigen (warte übrigens nach wie vor auf eine Rückmeldung der Bank). Denn wenn das die IV war, gehe ich davon aus, dass sie jetzt erst, knapp 2 Monate nach Eröffnung der Insolvenz, begonnen hat, sich mit mir genauer zu beschäftigen...denn bislang ist rein gar nichts passiert, außer dass mein Lohn gepfändet wird, Drittschuldnererklärungen an alle möglichen Stellen verschickt wurden und mein Bankkonto unter Insolvenzbeschlag steht.
Und auch schön, dass du eine Budgetplanung als bloßes Papier ansiehst. Es gibt tatsächlich Menschen, die dazu nicht einmal in der Lage sind, glaubst das? Und die Schulden angehäuft haben, weil sie einfach den Überblick über die Ausgaben verloren haben. Ich habe nur einen einizgen fatalen Fehler für jemand anderen gemacht und deshalb muss ich jetzt die Suppe auslöffeln. Die Gründe für meine Schulden musste ich der IV auch darlegen und ich denke, auch daraus ist ersichtlich, dass ich nicht nicht mit Geld umgehen kann, sondern einen einzigen blöden Fehler gemacht habe, indem ich jemandem blind vertraut habe. Ja, dumm gelaufen. Nur habe ich auch beruflich mit Zahlen und Budgets zu tun, weiß also, wovon ich rede. Vielleicht sollte man nicht alle Schuldner über einen Kamm scheren bzw. von sich selber ausgehen. Damit ist das Thema jetzt hier für mich erledigt.
Und auch schön, dass du eine Budgetplanung als bloßes Papier ansiehst. Es gibt tatsächlich Menschen, die dazu nicht einmal in der Lage sind, glaubst das? Und die Schulden angehäuft haben, weil sie einfach den Überblick über die Ausgaben verloren haben. Ich habe nur einen einizgen fatalen Fehler für jemand anderen gemacht und deshalb muss ich jetzt die Suppe auslöffeln. Die Gründe für meine Schulden musste ich der IV auch darlegen und ich denke, auch daraus ist ersichtlich, dass ich nicht nicht mit Geld umgehen kann, sondern einen einzigen blöden Fehler gemacht habe, indem ich jemandem blind vertraut habe. Ja, dumm gelaufen. Nur habe ich auch beruflich mit Zahlen und Budgets zu tun, weiß also, wovon ich rede. Vielleicht sollte man nicht alle Schuldner über einen Kamm scheren bzw. von sich selber ausgehen. Damit ist das Thema jetzt hier für mich erledigt.
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Blacksheep@
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Ja das ist ja alles schön un gut. Aber solche Beteuerungen und Aussagen ändern nichts, aber auch gar nichts an den rechtlichen Umständen, an die sich ein IV halten muss. Du kannst 100x die Ausnahme eines Schuldners sein, Du kannst 100x einen Budgetplan machen - es ändert nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen, an die sich auch ein IV halten muss und wird.
Recht & Gesetze > persönliche Umstände, Beteuerungen und Budget-Plänen.
Habe ich nie behauptet. Sonst hätte ich mich nicht hier hilfesuchend angemeldet. Nur kann man einfache Basics auch innerhalb Sekunden im Netz suchen und finden. Und damit meine ich Seiten wie die von Rechtsanwälten, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert haben - eben die Seite, die ich auch zitiert habe.
Und da verstehe ich eben nicht, wenn Du Dich doch so gut mit dem IV verstehst, wieso Du in der ganzen Zeit nicht einfach den IV kontaktiert hast. Mache ich auch. Wenn irgendwas "passiert" und mir unklar ist, frage ich eben meine IV warum, weshalb, warum und bekomme eine entsprechende Auskunft.
Ein Anruf oder Mail an Deinen IV und der hätte Dir gesagt a) ja das war ich weil... oder b) nein das war ich nicht, aber ich habe wie üblich alle Banken angeschrieben und die Kündigung muss dann von der Bank aus erfolgt sein. Und schon wäre das alles hier geklärt.
Ich verstehe da halt nicht, wieso Du und wir hier spekulieren - dabei wäre die Lösung den IV einfach zu fragen, so einfach.
Und nochmals, einfach so nein.
Sie oder er muss das als IV (auch einem Gericht gegenüber) begründen können. Wenn der IV der Meinung ist, dass dies im Sinne der Insolvenz, der Insolvenzmasse oder im SInne der Gläubiger ist (denn er arbeitet für die Gläubiger, nicht für Dich) - dann ja, darf er es.
Oder anders - ja ein IV darf Verträge, Konten und andere laufende Kostenveträge kündigen, wenn er dies im Sinne der Insolvenz als notwendig ansieht und dies begründen kann. Rechtlich darf er das. Punkt.
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Blacksheep@
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Richtig. Er kann und darf rechtlich (sofern begründbar). Oder anders - den rechtlichen Rahmen und die rechtliche Befugnis hat der IV dazu. Ob dieses Recht der IV dann ausübt oder nicht - liegt eben oft am IV selbst.
Wie schon geschrieben, bei mir hat es auch alle Bankkonten erwischt, außer dem P-Konto. Die Banken haben bei mir aber in der Mehrheit selbst gekündigt nach dem Schreiben des IV. Und die Banken, die es nicht getan haben, hat mein IV mir nahegelegt selber zu kündigen, da er sonst es machen würde.
Aber das weiß man doch auch, dass die Konten alle wegfallen. Daher macht man ja auch ein P-Konto, mit dem man alleine erst mal arbeitet. Nach der Insolvenz kann man doch wieder so viele Konten eröffnen wie man will.
Ich hatte auch eine Garage und einen Stellplatz gemietet. Zwei Plätze empfand der IV als unnötig, also stellte er mich vor die Wahl. Entweder ich kündige den Stellplatz oder er macht das. Ich sagte meinem IV dann, dass ich halt 3 Monate Kündigungsfrist habe, wobei der IV dann meinte, das bekommt er schneller hin
Und dann hatte ich noch eine kombinierte Versicherung aus Auslandskrankenschutz und Reiserücktritt, die mich über 30 Euro im Monat gekostet hat. Die Kündigung habe ich um 1,5 Monate verpasst, so dass der Vertrag weitere 12 Monate gelaufen ist. Die hat der IV für mich mal eben direkt fristlos gekündigt - das kam mir, ich gebe es zu, echt entgegen, dass ich die losgeworden bin.
Man muss dem IV (und dem Insolvenzgericht) ja auch neben den Kontoauszügen mit den ganzen (monatlichen) Ausgaben zu Verfügung stellen, ebenso eine Aufstellung der monatlichen Fixkosten die man hat. Ein gewissenhafter IV geht die eben durch und dann wird aussortiert. Wenn man Glück hat wie ich, in Absprache mit dem Schuldner - oder der IV legt eben los.
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Des Rätsels Lösung: das Konto hat tatsächlich die IV gekündigt. Bislang hatte ich noch nicht mal ein Erstgespräch mit ihr, wenn, hatte ich immer nur ihre Sekretärin dran...bin nun gespannt, ob sie jetzt tatsächlich zum Rundumschlag ausholt und alles kündigt, was nur geht...wenn sie sich schon an einem unbedeutenden Sparkonto ohne Guthaben stört...
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Wie ich sagte, ohne dabei sagen zu wollen "ich habe recht, bätsch". Der oder die IV darf das und die machen das auch (mitunter).AnHe76 hat geschrieben: ↑23. Okt 2025, 11:56 Des Rätsels Lösung: das Konto hat tatsächlich die IV gekündigt. Bislang hatte ich noch nicht mal ein Erstgespräch mit ihr, wenn, hatte ich immer nur ihre Sekretärin dran...bin nun gespannt, ob sie jetzt tatsächlich zum Rundumschlag ausholt und alles kündigt, was nur geht...wenn sie sich schon an einem unbedeutenden Sparkonto ohne Guthaben stört...
Ein Rat - werde selber aktiv und überlasse dem IV nicht alleine die Initiative! Sprich gehe aktiv in den Kontakt mit dem IV - da kommst Du eh nicht drumherum - und kläre ab, was ihm nicht gefällt und was er noch so alles los werden will.AnHe76 hat geschrieben: ↑23. Okt 2025, 11:56 Des Rätsels Lösung: das Konto hat tatsächlich die IV gekündigt. Bislang hatte ich noch nicht mal ein Erstgespräch mit ihr, wenn, hatte ich immer nur ihre Sekretärin dran...bin nun gespannt, ob sie jetzt tatsächlich zum Rundumschlag ausholt und alles kündigt, was nur geht...wenn sie sich schon an einem unbedeutenden Sparkonto ohne Guthaben stört...
Nichts ist ärgerlicher, wenn Du morgens jemanden anrufen willst und auf einmal ist die Leitung tot, weil der IV den Handyvertrag - der aus seiner Sicht überteuert war - gekündigt hat.
Wie schon geschrieben - jeder IV tickt da anders. Meine IV hat meinen Handyvertrag null interessiert.
Dafür meine Bankkonten und vor allem meine Versicherungen.
Ach ja - meine Brillenversicherung wollte meine IV auch kündigen. Aber als Brillenträger konnte ich begründen, wieso man den bitte laufen lässt. Hätte ich aber nicht mit der IV interagiert, wäre auch die Versicherung gekündigt worden.
Die Folgen sind halt doof. Wenn man einen Vertrag eh loswerden will - super. Aber die Brillenversicherung ist bei dem Anbieter echt super günstig und gut. Das hätte mich geärgert und ein neuer Vertrag wäre woanders teuerer geworden. Vor allem macht sich das nie gut, wenn in den Firmen Unterlagen die Notiz steht, von einem IV gekündigt.
Ich weiß nicht wie das ist, wenn der IV bei Vodafone den Handyvertrag kündigt und man nach der Insolvenz wieder einen neuen Handyvertrag will.
Daher - am besten wirklich Kontakt aufnehmen und zusammenarbeiten. Du siehst, Dein IV ist voll im Flow. Wenn er Dein Konto kündigt, liegt es nahe, dass er auch andere Dinge als notwendig sieht zu kündigen!
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Re: Konto gekündigt durch IV?
so wie es aussieht, hat sie aber den Insolvenzbeschlag von meinem P-Konto zurückgenommen, es ist keine Pfändung mehr drauf, ich kann wieder auf den vollen Betrag zugreifen, auch interessant.
Habe morgen einen Termin telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin, um eben zu klären, was ggf. noch gekündigt werden soll.
Wobei ich wirklich nicht viel habe, einen geringfügigen Handyvertrag, ein paar wirklich notwendige Versicherungen (Haftpflicht etc.), sonst wirklich nichts. Alle unnötigen Sachen wie Netflix etc. habe ich schon lange gekündigt. Das einzige, was wirklich wichtig ist, ist mein Auto-Abo, das brauche ich, um auf Arbeit zu kommen oder im Notfall zu meinem kranken Vater (400km) oder meiner Tochter, die leider auch nicht sehr stabil ist und Unterstützung braucht immer mal wieder (200km).
Habe morgen einen Termin telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin, um eben zu klären, was ggf. noch gekündigt werden soll.
Wobei ich wirklich nicht viel habe, einen geringfügigen Handyvertrag, ein paar wirklich notwendige Versicherungen (Haftpflicht etc.), sonst wirklich nichts. Alle unnötigen Sachen wie Netflix etc. habe ich schon lange gekündigt. Das einzige, was wirklich wichtig ist, ist mein Auto-Abo, das brauche ich, um auf Arbeit zu kommen oder im Notfall zu meinem kranken Vater (400km) oder meiner Tochter, die leider auch nicht sehr stabil ist und Unterstützung braucht immer mal wieder (200km).
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Blacksheep@
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Re: Konto gekündigt durch IV?
Und das solltest Du mit Nachdruck mit der IV abklären! Bevor es passiert.AnHe76 hat geschrieben: ↑23. Okt 2025, 12:52 Wobei ich wirklich nicht viel habe, einen geringfügigen Handyvertrag, ein paar wirklich notwendige Versicherungen (Haftpflicht etc.), sonst wirklich nichts. Alle unnötigen Sachen wie Netflix etc. habe ich schon lange gekündigt. Das einzige, was wirklich wichtig ist, ist mein Auto-Abo, das brauche ich, um auf Arbeit zu kommen oder im Notfall zu meinem kranken Vater (400km) oder meiner Tochter, die leider auch nicht sehr stabil ist und Unterstützung braucht immer mal wieder (200km).
Haftpflicht ist halt etwas, was man nicht so einfach "weg nehmen" kann.
Aber zum Thema geringfügig - meine IV wollte partout die erwähnte Brillenversicherung für 11,80 Euro im Monat kündigen! So viel zum Thema, ist doch ein geringer Betrag.
Da musst Du aufpassen - ist bei mir auch so! Das ist eine "stille" Pfändung ohne Betrag. Damit blockiert sie alle Gläubiger "hinter ihr". Normalerweise wäre mein Konto voll mit Pfändungen von Gläubigern. Die sind jetzt alle auf ruhend und die IV blockiert alle alten und neu rein kommenden Pfändungen. Bei mir steht jetzt auch drin, dass ich keinen aktuellen Pfändungsbetrag / Summe habe.
Ich habe heute auch meine Bank angeschrieben, ob das jetzt nur ein Blocker ist oder - sollte ich zum Beispiel 5.000 Euro bekommen - der Teil über 1.500 Euro doch dann zur IV direkt wandert?! Eigentlich steht bei aktiven Pfändungen bei mir jetzt auch 0 Euro drin. Aber unter ruhend ist sie als "Blockierer" von anderen Pfändungen noch eingetragen.
Kann Dir ja Bescheid geben, was meine Bank dazu meint, wenn ich heute noch Antwort bekomme.
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