Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Lisbeth
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Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Lisbeth »

Hallo ihr Lieben,
Ich habe ein paar Fragen da ich im Forum leider nichts Passendes finden konnte. Ich befinde mich seit 13 Monaten im Insolvenzverfahren und habe vor ca. 6 Wochen einen neuen Job im Home Office angefangen. Meinen ersten Gehaltseingang habe ich auch erhalten inklusive Energiepauschale und Home Office Pauschale. Diese wird mir aufgrund der Stromkosten zum Betreiben der Hardware jeden Monat zusammen mit dem Gehalt überwiesen. Mit meinem "Grundgehalt" liege ich knapp über dem Pfändungsfreibetrag. Dieser geht natürlich sowieso an den Insolvenzverwalter. Wie sieht es aber jetzt mit der Home Office Pauschale und auch der Energiepauschale von 300€ aus? Und wenn ich die Pauschalen behalten darf wie läuft das dann mit dem Bankkonto und dem Pfändungsfreibetrag? Ich bin dann ja damit darüber?

Ich danke euch schonmal im Vorraus für die Antworten.
Liebe Grüße 🤗
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

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Hi Lisbeth,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Witwe Bolte »

Ob es dafür schon Präzedenzfälle gibt ?
*zweifel*
Wenn Dein Arbeitgeber Dir diese Pauschalen mit dem pfändungsfreien Teil Deines Gehaltes überweist,
dann ist er wohl der Meinung, dass das so korrekt ist.
Das ist ja auch nicht Dein Problem, sondern seins.

M.E solltest Du dann einen Antrag an Dein Inso-Gericht auf 'Quellenfreigabe' gem.§§ 4 InsO, 905 ZPO stellen und, falls das Gericht dem stattgibt, den Beschluß des Gerichtes Deiner Bank vorlegen, damit diese Dir alles auszahlt/Dich über alles verfügen läßt, was von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt.
Eine Vorlage findest Du zB hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Viel Glück!

Nachsatz: Gib doch hier mal ne Rückmeldung, ob das funktioniert hat.
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Graf Wadula
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Graf Wadula »

Die Homeoffice-Pauschale dürfte unter § 850a Ziffer 3 ZPO fallen und somit unpfändbar sein. Hinsichtlich der einmaligen EPP gibt es sehr unterschiedliche Ansichten in der Rechtsliteratur. Soweit Entscheidungen ergangen sind, gehen die von einer Pfändbarkeit aus. Ansonsten wird auf die Vorthreaderin verwiesen.
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imker
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von imker »

man mag es nicht verstehen, aber ich bin bei "NEUANFRAGEN" oft unsicher, ob es sich um ein Thema aus der Realtität handelt.

wenn der AG von der Insolvenz und der IV vom Arbeitgeber weiß - was ja sein sollte und müsste - dann hat der AG doch nach seiner Meinung korrekt abgerechnet und das überwiesen, was nicht pfändbar sein sollte...

wie ist es denn in diesem der Anfrage zugrunde liegenden Fall?????
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Shopgirl
Allwissender
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Shopgirl »

Warum sollte es kein Thema aus der Realität sein? Die Homeofficepauschale dürfte aktueller denn je sein.

Und es geht doch hier um das P-Konto und den entsprechenden Freibetrag.
wie läuft das dann mit dem Bankkonto und dem Pfändungsfreibetrag? Ich bin dann ja damit darüber?
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Witwe Bolte
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 14. Okt 2022, 14:40 man mag es nicht verstehen, aber ich bin bei "NEUANFRAGEN" oft unsicher, ob es sich um ein Thema aus der Realtität handelt.

wenn der AG von der Insolvenz und der IV vom Arbeitgeber weiß - was ja sein sollte und müsste - dann hat der AG doch nach seiner Meinung korrekt abgerechnet und das überwiesen, was nicht pfändbar sein sollte...
...
... und wenn der AN (als Insolvenzler) ein P-Konto hat, wird die Bank ihn dann aber
ohne "Freigabe-Beschluss" möglicherweise nicht über sein gesamtes eingehendes Einkommen
vom AG verfügen lassen ...

@imker: ... und wenn 'Lisbeth' seit Sep 2021 hier fünf konkrete "Inso-Starter"-Fragen stellt,
wundere ich mich über Deine Einschätzung bez. Neuanfragen, imker.
Aber es muss hier ja auch niemand antworten, wenn er nicht mag.
Ich frag mich nur, wem nützt Dein Kommentar?
Dann könnte man sich das auch schenken, nicht ?
Ich halte auch manche Fragen hier für unsinnig oder für 'fake'-Fragen,
und dann halte ich mich eben zurück, fertig.
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imker
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von imker »

Shopgirl hat geschrieben: 14. Okt 2022, 21:10 Warum sollte es kein Thema aus der Realität sein? Die Homeofficepauschale dürfte aktueller denn je sein.

Und es geht doch hier um das P-Konto und den entsprechenden Freibetrag.
wie läuft das dann mit dem Bankkonto und dem Pfändungsfreibetrag? Ich bin dann ja damit darüber?
... weil dann der Arbeitgeber doch schon die Frage für die Berechnung des zu überweisenden Betrages erledigt haben sollte und das Problem dann wäre, war das richtig und von wem bekomme ich das Geld zurück, wenn/falls das falsch war.
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Shopgirl
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Re: Home Office Pauschale/Energiepauschale/Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Shopgirl »

Ich sehe hier ein anderes Problem, bzw. habe die Frage anders verstanden.

Der P-Konto-Freibetrag reicht nicht aus, wo und wie kann man sich den erhöhen lassen, damit der vom Arbeitgeber berechnete und überwiesene Betrag nicht gepfändet wird?
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