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Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Melba
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Re: Hilfe

Beitrag von Melba »

Ehrlich gesagt ist es mir auch egal, Hauptsache ich bin in 3 Monaten frei.
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Melba
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Re: Hilfe

Beitrag von Melba »

Ehrlich gesagt ist es mir auch egal, Hauptsache ich bin in 3 Monaten frei. Aber akutuelle Informationen finden zu könne wäre sehr interessant.
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Witwe Bolte
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Re: Hilfe

Beitrag von Witwe Bolte »

Es gibt ein Portal für die älteren Inso-Verfahren und eines für die neueren (ab 1.1.2018), siehe hier:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Lass doch mal die Nummer weg und such nur unter
- Bundesland
- Insolvenzgericht und
- Dein Name
Wenn Du zB Müller heisst, würde ich beides probieren:
Müller und Mueller.
Und, nicht vergessen, oben "Detailsuche" anklicken.

Das wäre schon komisch, wenn Du da nicht drin wärst.
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Witwe Bolte
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Re: Hilfe

Beitrag von Witwe Bolte »

Man kann auch nur zB die ersten drei Buchstaben des eigenen Namens eingeben,
kann sinnvoll sein, wenn man zB Szczyprio ... heißt,
also einen Namen hat, bei dem leicht ein Tippfehler passieren kann.

(Ein Freund hat einen ganz einfachen Namen und trotzdem ist ein Tippfehler darin in den amtlichen Veröffentlichungen - Fehler können überall passieren)
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Melba
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Re: Hilfe

Beitrag von Melba »

Das mit der vorzeitigen RSB ist mir egal.. es tut mir leid, dass ich hier so unkontrolliert poste, Dinge, die nun echt nicht zweckdienlich sind und auch nur emotional. Ich habe mir ein paar Tage Urlaub genommen um mich richtig kümmern zu können. Es kommen so viel Dinge hoch. Ich stehe sozusagen vor der Entschuldung und das bedeutet dass ich neu anfangen kann. Das bedeutet dass ich ohne Wirrwarr im Hinterkopf leben kann. Es ist für mich so, dass ich einen echten Schlussstrich ziehen kann.
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Witwe Bolte
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Re: Hilfe

Beitrag von Witwe Bolte »

Graf Wadula hat geschrieben: 24. Mär 2022, 22:41 §290 InsO gilt nicht mehr in der WVP. in der WVP gibt es nur noch die Versagungsgründe nach § 295 InsO
Das ergibt sich aus Absatz (2) des § 290 ?
("Der Antrag des Gläubigers kann bis zum Schlusstermin ..." )
Oder warum ?

Danke für Deine Korrektur, Graf Wadula, immer gut, wenn ein "Profi" hier mitliest,
als Laie ist man/frau mit der Paragrafenflut doch oft überfordert.
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Melba
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Re: Hilfe

Beitrag von Melba »

Ich finde es nicht unter insolvenzbekanntmachungen.de
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Witwe Bolte
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Re: Hilfe

Beitrag von Witwe Bolte »

Du könntest mir Deine Daten per PN schicken.

Oder mal bei Deinem Inso-Gericht anrufen und nachfragen.
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habwiederwas
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Re: Hilfe

Beitrag von habwiederwas »

Witwe Bolte hat geschrieben: 25. Mär 2022, 14:42 Du könntest mir Deine Daten per PN schicken.

Oder mal bei Deinem Inso-Gericht anrufen und nachfragen.
Am besten noch die Bankverbindung und Kreditkartennummer :D
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Witwe Bolte
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Re: Hilfe

Beitrag von Witwe Bolte »

Nein, Bankverbindung und Kreditkartennummer braucht man hier nicht:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Bundesland, Insolvenzgericht und ein Name (Firma oder privat) genügt.

Oder willst Du mir hier was unterstellen, habwiederwas?
Bedenke: Man sollte nicht von sich auf andere schließen.
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