Frage zur Tabelle

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan
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Frage zur Tabelle

Beitrag von jan »

Hallo,

Ich habe heute vom Verwalter die Insolvenztabelle bekommen.

Im Insolvenzantrag hatte ich sehr viele Gläubiger mit einer Summe von insgesamt circa 110000 Euro. In der Tabelle fehlen viele Gläubiger und die Summe ist auch „nur“ noch 60000 Euro. Was passiert jetzt mit den anderen Gläubigern? Sind die raus, weil Sie sich nicht gemeldet haben ?
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Re: Frage zur Tabelle

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Tabelle" geschaut?
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Käsebrot
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Re: Frage zur Tabelle

Beitrag von Käsebrot »

Die Gläubiger wurden ja alle angeschrieben und hätten die Möglichkeit gehabt, ihre Forderung anzumelden. Wenn sie das nicht getan haben und sie auch nicht mehr nachmelden bis zum Schlusstermin, sind sie draußen.

Wie weit bist denn derzeit mit deinem Verfahren? Gerade erst eröffnet?
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jan
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Re: Frage zur Tabelle

Beitrag von jan »

Ja 4 Wochen alt
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tidus82
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Re: Frage zur Tabelle

Beitrag von tidus82 »

Hu? Na das geht aber fix - das ist sicher zur ersten Kontrolle für dich - wenn du da irgendwelche Unstimmigkeiten siehst, dann solltest du es melden. Jedoch brauchst du ihn nicht darüber informieren, dass da noch Gläubiger fehlen, sofern du die im Antrag angegeben hast :-)
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Witwe Bolte
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Re: Frage zur Tabelle

Beitrag von Witwe Bolte »

jan hat geschrieben: 18. Jul 2020, 12:21 ... Sind die raus, weil Sie sich nicht gemeldet haben ?
Ja, die sind draussen (wenn sie nicht noch nachmelden, wie von Käsebütterchen schon geschrieben), was die Verteilung angeht (falls es bei Dir Masse zu verteilen gibt).

Aber sie bleiben 'drin', was Dene RSB=Restschuldbefreiung angeht, s. InsO §301 (1).
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bonfire
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Re: Frage zur Tabelle

Beitrag von bonfire »

Können Gläubiger auch noch nachmelden, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist? Sprich, wenn ich in der WVP bin?
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caffery
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Re: Frage zur Tabelle

Beitrag von caffery »

bonfire hat geschrieben: 26. Jul 2020, 18:09 Können Gläubiger auch noch nachmelden, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist? Sprich, wenn ich in der WVP bin?
Nein
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