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Katha_Leen hat geschrieben: ↑4. Jan 2020, 22:21
Also ich habe Anfang Januar 2019 die vorzeitige RSB beantragt. Am 17.04.2019 wurde sie dann erteilt. Von Januar bis April habe ich weiterhin mein pfändbaren Anteil vom Lohn abgeführt. Am 01.11.2019 habe ich vom Gericht einen Vergütungsantrag, der vom vom Treuhänder am 02.07.2019 geschrieben wurde, erhalten. Laut diesem Antrag sollen die Beträge von Januar bis April 2019 abzgl. der Vergütung für die Verwaltung des Neuerwerbs an mich ausbezahlt werden. Bis jetzt habe ich keinen Cent davon wieder zurückerhalten. Also die Mühlen mahlen in Leipzig sehr langsam.
Darauf hat mich mein TH auch schon vorbereitet, dass es in Leipzig lange dauern kann. März/April war aber ohnehin mein Ziel, das ist nicht das Problem, auf die paar Monate kommt es nicht mehr an. Bzgl. der Rückzahlung ist so ein Antrag wirklich notwendig? Mein TH sagte mir, dass er, sobald die RSB endgültig erteilt wurde, mir sofort das Geld rückwirkend auszahlt.
Hallo, gesundes neues Jahr Euch allen , Antrag stellen wurde mir nichts gesagt, mir wurde vom Dezember Lohn weiter Pfändung angezogen 198 Euro habe heute zum 2. mal angerufen wo doch mein Geld bleibt , das kann noch dauern , sie wartet von Gericht auf die Bestätigung des ende der Privatinsolvenz, wenn sie dies erhalten hat, wenn auch immer , erst dann kann sie die Rückzahlung veranlassen, dann sendet sie mir das Geld zurück eher geht das nicht , kann sogar passieren das mir auch im Januar noch mal Pfändung abgezogen wird , da sie noch nicht dazu gekommen ist das schreiben fertig zu machen für den Arbeitgeber das keine Pfändung mehr abgezogen wird , Sie hat 800 Privatinsolvenzen täglich zu bearbeiten , also stelle ich mich auf lange Zeit, ein eh ich das Geld auf meinem Konto habe, werde.
Ich häng mich mal hier mit ran, wollte kein neuen Thread öffnen.
Ich bin seit 02.2015 in der Insolvenz, habe am 16.04.2019 den Antrag auf die RSB nach 5 Jahren gestellt.
Am 23.04.2019 kam die Antwort vom Gericht mit dem Inhalt:
"Ihr Insolvenzverfahren wurde am 16.02.2015 eröffnet, demnach endet der 5 Jahreszeitraum am 16.02.2020. Sodann kann nach Anhörung der Insolvenzgläubiger und Berichtigung der Verfahrenskosten die RSB erteilt werden."
Ich gehe jetzt von aus dass ich mich nicht mehr bei den melden muss?
Je näher die RSB kommt desto länger kommt es mir vor..
Celo318 hat geschrieben: ↑11. Jan 2020, 23:22
"Ihr Insolvenzverfahren wurde am 16.02.2015 eröffnet, demnach endet der 5 Jahreszeitraum am 16.02.2020. Sodann kann nach Anhörung der Insolvenzgläubiger und Berichtigung der Verfahrenskosten die RSB erteilt werden."
Mir persönlich wäre eine Antwort diesen Inhalts nicht eindeutig genug. Ich würde entsprechend nochmal zum Höhrer greifen um mich zu erkundigen ob der Antrag entsprechend Deinen Wünschen verarbeitet wurde, oder ob es erforderlich ist, diesen zu wiederholen.
Nur zur Sicherheit... Es ist ja nicht so, dass die bei Gericht beißen würden;)
Aber Caffery, was sollen die denn sonst schreiben? Ich würde hier davon ausgehen, dass alles seinen Weg geht. Sprich: die Frist 16.02.2020 ist vorgemerkt. Dann wird die Akte dem Rpfl vorgelegt und der verfügt die Anhörung der Beteiligten. Danach Erteilung der RSB.
Tjo, was sollen sie sonst schreiben? Stimmt schon. Allerdings bin ich von unseren Gerichten überhaupt keine Rückmeldung gewohnt. Abgesehen von Anträgen, die den Gerichten zu früh erfolgten.
Wenn man ganz pingelig liest, kann man allerdings auch eine allgemeine Information da rauslesen.
Ich traue den Gerichten eigentlich auch nicht zu, eine solch irreführende Mitteilung zu verschicken die nicht bedeutet "Ihr Antrag ist form- und fristgerecht eingegangen." aber wie gesagt: Mir persönlich wäre wohler, wenn ich mir das durch einen kurzen Anruf bestätigen ließe. Kost ja nix...
Mir, als jemandem, der oft Skepsis hegt bzw. eine Bestätigung jedweder Art zur Beruhigung benötigt, wäre das auch zu kryptisch und die 5 Minuten Telefonat mit dem Gericht allemal wert. Ich habe vergangene Woche, nachdem die Abtretungsfrist bei mir ablief, ebenfalls beim Gericht angerufen und die Auskunft bekommen, dass eine Wiedervorlage auf den 20.01. ersichtlich ist und der Antrag auf vorzeitige RSB somit bearbeitet werden sollte. Das hat mich beruhigt und daher kann ich es auch Dir, Celo318, empfehlen.