Arbeitgeberwechsel von Vollzeit auf Ausbildung wegen Arbeitsplatzmangel

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Shopgirl
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Re: Arbeitgeberwechsel von Vollzeit auf Ausbildung wegen Arbeitsplatzmangel

Beitrag von Shopgirl »

Sorry, ich hatte hier gestern nicht reingeguckt.

Die Frage nach dem besser bezahlten Job zielte darauf ab, dass jetzt schon nicht viel pfändbar ist. Wenn du diesen Betrag halt in deiner Ausbildung selbst zahlst, könnte man dir genauso vorwerfen, dir vorher eben mit Absicht nichts besser bezahltes gesucht zu haben. Aber so was wäre vermutlich nur Interessant, wenn du z.B als Dr. med als Reinigungskraft arbeitest.

Dass du schon eine Ausbildung hast, ist in dem Fall schade ;) Denn eine Erstausbildung wäre viel besser zu erklären gewesen.

Ein Risiko bleibt immer, aber wie hoch das ist, wird dir seriös niemand sagen können. Es kommt sicher auch auf die Art deiner Gläubiger an. Ist da jemand dabei, der dir nicht gut gesinnt ist oder sind das alles "professionelle Gläubiger" wie z.B Banken? Die Banken interessieren sich meist nicht so sehr für den einzelnen Schuldner.
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Rosinenbrot
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Re: Arbeitgeberwechsel von Vollzeit auf Ausbildung wegen Arbeitsplatzmangel

Beitrag von Rosinenbrot »

Oh, da ist ein Komma in meinem letzten Beitrag verrutscht.

Alles gut, danke, dass du dir die Zeit nimmst. Schwierig, bin gerade an dem Punkt, an dem ich überlege, die Idee sausen zu lassen. Ist natürlich blöd, da es dann auf getrennte Haushaltsführung hinausläuft, was auch mit Mehrkosten einhergeht, aber der saubere Ablauf der Insolvenz hat erstmal Priorität. Finde gerade keine Lösung, wie man den Umzug makellos begründet kriegt.

Zumindest eine Forderung wurde an eine Investement GmbH übergeben. Bei der kann ich mir vorstellen, dass alles was geht probiert wird.
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Shopgirl
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Re: Arbeitgeberwechsel von Vollzeit auf Ausbildung wegen Arbeitsplatzmangel

Beitrag von Shopgirl »

Die Entscheidung kann dir am Ende natürlich niemand abnehmen, aber das Gespräch mit dem TH kannst du ja durchaus suchen. Wenn du wirklich nicht wesentlich mehr in deinem jetzigen Job verdienen könntest und den Betrag auch in einer Ausbildung freiwillig zahlst, bleibt natürlich immer noch ein Restrisiko, aber ein vermutlich überschaubares.
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