Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Gestern kam Post vom Gericht. Der TH wurde wohl um eine Stellungnahme gebeten und hat die Angaben in meinem Antrag nochmals bestätigt. In 4 Wochen sind die drei Jahre rum...
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Wie hoch sind denn die TH-Kosten in Prozent in deinem Fall, wenn du 35 Prozent der Forderungen beglichen hast?

Im Internet habe ich gelesen, dass sich dies auf bis zu 60 Prozent (Rückzahlung der Forderung + TH) erhöhen kann.
Ich arbeite selber daraufhin in 3 Jahren fertig zu sein. Stehe aber noch ganz am Anfang. Bin noch in der Vorbereitung, würde mich aber sehr über diese Information freuen.
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caffery
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von caffery »

Das ist vorher unmöglich zu überschlagen.

Ganz allgemein empfiehlt es sich keinesfalls einen Antrag mit dem Ziel zu stellen, die RSB nach 3 Jahren zu erreichen. Dies würde allzu leicht zu einem unwirtschaftlichen Verfahren führen. In solchen Fällen sollten viel eher alle Möglichkeiten der Regulierung ohne Insolvenzeröffnung ausgeschöpft werden.

Die RSB nach 3 Jahren ist in der Praxis im Prinzip ausschließlich etwas für Fälle bei denen die Konstellation sozusagen zufällig eintritt. Etwa durch versäumte Forderungsanmeldungen oder durch unerwarteten Einkommens- oder Vermögenssegen während des Verfahrens.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Du musst da differenzieren zwischen Insolvenzverwalter und Treuhänder. Ersterer bekommt um einiges mehr an Vergütung. Hinzu kommen auch noch die Gerichtskosten, deren Höhe mir nicht bekannt ist.

Alle mir bisher bekannten bzw geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 49% der angemeldeten Forderungen - ohne Gewähr, weil ich bspw. nicht weiß, inwieweit schon Gerichtskosten beglichen wurden und wenn ja, in welcher Höhe.

Allerdings fließen da viele Variablen mit ein, wenn z. B. das Verfahren lange eröffnet bleibt, steigen die Kosten die IV entsprechend. Man kann ergo immer nur vorsichtig schätzen und sollte einen großzügigen Puffer einkalkulieren.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für die Antworten. :-)

Durch meine aktuelle Berechnungen meiner Schulden (ca. 33.000 Euro) und meiner zukünftige Pfändung meines Gehaltes von ca. 360 Euro käme ich mit etwas Glück etwas über die 35 Prozent. Dann wären die Gerichtskosten, TH und Insolvenzkosten aber noch nicht abgedeckt. Aber wenn ich in der WVP weiß, wieviel mir noch fehlt, so könnte ich dies mit einen zusätzlichen Nebenjob oder ähnlches noch beeinflussen. Natürlich immer nachvollziehbar, woher das Geld kommt.

Mit unwirtschaftlichen Verfahren ist bestimmt gemeint, dass man die 35 Prozent + zusätzliche Kosten in den drei Jahren aus den Gehaltpfändungen bezahlen könnte, nicht wahr?
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caffery
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von caffery »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 20. Mai 2020, 13:18 Durch meine aktuelle Berechnungen meiner Schulden (ca. 33.000 Euro) und meiner zukünftige Pfändung meines Gehaltes von ca. 360 Euro käme ich mit etwas Glück etwas über die 35 Prozent. Dann wären die Gerichtskosten, TH und Insolvenzkosten aber noch nicht abgedeckt. Aber wenn ich in der WVP weiß, wieviel mir noch fehlt, so könnte ich dies mit einen zusätzlichen Nebenjob oder ähnlches noch beeinflussen. Natürlich immer nachvollziehbar, woher das Geld kommt.
Das wird im Leben nichts. Richte Dich auf 5 Jahre ein.
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 20. Mai 2020, 13:18 Mit unwirtschaftlichen Verfahren ist bestimmt gemeint, dass man die 35 Prozent + zusätzliche Kosten in den drei Jahren aus den Gehaltpfändungen bezahlen könnte, nicht wahr?
Nein, in 5 Jahren.

Normalerweise sagt man, dass ein Schuldner ganz grob im Schnitt ca. 70% seiner Gesamtverschuldung in den ersten 3 Verfahrensjahren tilgen muss um auf 35% Gläubigerbefriedigung zu kommen.

Wenn man vorher schon im Prinzip weiß, dass man an die 70% der Gesamtverschuldung in 3 Jahren abtreten wird, würde man rechnerisch in 5 Jahren auf über 100% kommen. DAS wäre dann ein unwirtschaftliches Verfahren - wenn der Schuldner auf die drei Jahre spekuliert und diese dann doch verpasst hat.

Mit solchen Voraussetzungen sollte wie gesagt in der Regel lieber auf eine Entschuldung ohne Insolvenzeröffnung hingewirkt werden.

Du wärst in 5 Jahren Insolvenz nach Deinen Angaben 21600 Euro los. Da dies der realistische Maßstab ist, solltest Du davon ausgehen. Dein Antrag wäre demnach zwar bei 33k Schulden wirtschaftlich, allerdings wäre es einem versierten Berater/Vertreter mit guter Wahrscheinlichkeit möglich mit diesen Voraussetzungen eine Insolvenzeröffnung zu verhindern.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Also wenn du das - mal abgesehen von Sinn oder Unsinn - so „planen“ willst, wäre das Nebeneinkommen von Anfang an mAn sinnvoller, um einfach etwas Puffer zu schaffen. Weglassen, wenn absehbar ist, dass es reicht, kannst du es ja dann jederzeit.

Bei mir lag der pfändbare Betrag anfangs aufgrund der Überstunden bei um die 700€, inzwischen sind es durchschnittlich 530€ pro Monat. Damit wäre ich bereits vor einem halben Jahr „fertig“ gewesen, vermutlich hätte ich das Nebeneinkommen gar nicht mehr zusätzlich gebraucht.

Dafür bin ich jedoch jetzt ganz froh, dass ich es so gemacht hab, weil aktuell dieses nahezu wegfällt und ich dennoch ohne Probleme an‘s sichere Ufer komme - außer, einer der Gläubiger hat berechtigt was dagegen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für eure Beiträge.

70 Prozent sind natürlich eine ordentliche Hausnummer. Da werde ich mal abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.
Ich bin aber noch ganz am Anfang. Trotz Corona hat die Schuldnerberatung meinen Fall angenommen und bearbeitet. Es ist ein sozialer Träger, daher bin ich froh, dass sie die aktuelle Kapazität haben. Aber ich bin gerade am Anfang. Ich habe gestern die Anfragen zur Forderungshöhe abgeschickt und wenn der nächste Schritt ansteht, dann weiß ich die komplette offene Schuldensumme. Würde natürlich am liebsten mit einer Einigung meine Schulden begleichen. Die Privatinsolvenz ist nur die zweitliebste Lösung.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Käsebrot hat geschrieben: 20. Mai 2020, 16:25 Also wenn du das - mal abgesehen von Sinn oder Unsinn - so „planen“ willst, wäre das Nebeneinkommen von Anfang an mAn sinnvoller, um einfach etwas Puffer zu schaffen. Weglassen, wenn absehbar ist, dass es reicht, kannst du es ja dann jederzeit.
Ist das kündigen des Nebenjobs wirklich so unproblematisch?
In meiner Vermutung kann ich mir vorstellen, dass der Treuhänder mich fragen würde, warum ich gekündigt hätte, denn so kann ich weniger Geld meinen Gläubigern zukommen lassen.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Wenn du eine Vollzeitstelle inne hast, erfüllst du dein Soll vollständig. Alles, was darüber hinausgeht, ist überobligatorisch. Es kann und darf keiner von dir verlangen, dass du mehr als 100 % arbeitest.
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