Überschuldet und überfordert
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Re: Überschuldet und überfordert
So wie ich es jetzt im Internet gelesen habe, könnte ich auch vor ablauf der 10 Jahre einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen, aber ohne RSB, was genau bringt mir das ? Und hätte ich dann mehr ruhe als mich jetzt 2,5 Jahre von 10 Gläubigern mit Briefen usw voll ballern zu lassen?
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Re: Überschuldet und überfordert
Die Insolvenzverordnung und auch die Gläubigerbenachteiligung hat bei ihm keine Relevanz, weil er ja gar nicht in die Insolvenz gehen will.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑2. Mär 2024, 16:36 https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__133.html
Dies kannst du im ersten Absatz nachlesen.
Wenn du vorsätzlich Vermögen verwertest und Gläubiger benachteiligst, dann gefährdest zu deine zukünftige Restschuldbefreiung.
Ja du hättest dann mehr "Ruhe" vor den Gläubigern. Aber ob sich das wirklich lohnt? Das eigentliche Insolvenzverfahren (ohne Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung) wird ja oft nach 12-15 Monaten schon aufgehoben. Ich bin mir hier aber auch nicht sicher ob man auch eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren ohne Restschuldbefreiung "beantragen" kann.So wie ich es jetzt im Internet gelesen habe, könnte ich auch vor ablauf der 10 Jahre einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen, aber ohne RSB, was genau bringt mir das ? Und hätte ich dann mehr ruhe als mich jetzt 2,5 Jahre von 10 Gläubigern mit Briefen usw voll ballern zu lassen?
Wenn du jetzt dein Auto verkaufst und dann mit dem Geld machst was du willst, kann dir in 3 Jahren bei einem Insolvenzverfahren wohl keiner mehr was vorwerfen. Aber die 3 Jahre musst du dann auch durchhalten.
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Re: Überschuldet und überfordert
Also laut Internet dauert das 2 Insolvenzverfahren 5 Jahre, ich hoffe ich bekomme den Termin bei der Diakonie, manche Kredite habe ich nicht mal 1 Rate gezahlt und alles verzockt, wäre vielleicht gut denen in diesen 2,5 Jahren alles zurück zu zahlen, oder spielt das alles keine Rolle, die Spielsucht ist ja eine Krankheit, und ich warte auf einen Anruf für eine Verhaltentherapie, Diagnose, Spielsucht, Depressionen usw..
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Re: Überschuldet und überfordert
Na ja, im Internet ist auch zu finden, dass sich das nur auf die RSB-Verfahren bezieht, sie nach dem neunen Recht drei Jahre dauern.
siehe
Wird das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet, tritt die bei Antragstellung abgegebene Abtretungserklä-
rung in Kraft. Die Laufzeit dieser Abtretung beträgt nach § 287 Abs. 2 InsO drei, oder wenn dem
Schuldner bereits einmal auf Grundlage eines nach dem 30.09.2020 gestellten Antrag
Restschuldbefreiung erteilt wurde, in einem erneuten Verfahren fünf Jahre. Allerdings wird auf diese
Laufzeit die Zeit angerechnet, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstrichen ist (§ 287 Abs. 2
Satz 1 InsO). Sofern nicht die Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
vorliegen (§ 300 Abs. 2 InsO) oder die Laufzeit der Abtretungserklärung vorzeitig wegen einer Versagung
endet (§ 299 InsO) entscheidet das Gericht nach Verstreichen der Abtretungsfrist über die Erteilung der
Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 S. 1 InsO).
Von der rechtskräftigen Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum En......
Die Schuldner mit alter RSB, haben im Zweitverfahren drei Jahre Abtretungsfrist.
siehe
Wird das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet, tritt die bei Antragstellung abgegebene Abtretungserklä-
rung in Kraft. Die Laufzeit dieser Abtretung beträgt nach § 287 Abs. 2 InsO drei, oder wenn dem
Schuldner bereits einmal auf Grundlage eines nach dem 30.09.2020 gestellten Antrag
Restschuldbefreiung erteilt wurde, in einem erneuten Verfahren fünf Jahre. Allerdings wird auf diese
Laufzeit die Zeit angerechnet, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstrichen ist (§ 287 Abs. 2
Satz 1 InsO). Sofern nicht die Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
vorliegen (§ 300 Abs. 2 InsO) oder die Laufzeit der Abtretungserklärung vorzeitig wegen einer Versagung
endet (§ 299 InsO) entscheidet das Gericht nach Verstreichen der Abtretungsfrist über die Erteilung der
Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 S. 1 InsO).
Von der rechtskräftigen Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum En......
Die Schuldner mit alter RSB, haben im Zweitverfahren drei Jahre Abtretungsfrist.
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Re: Überschuldet und überfordert
Ich habe noch eine Frage.
Meine Freundin würde meinen Wagen auf sich ummelden, wir würden einen Kaufvertrag abschließen, womit ich dann meine Schulden bei ihr getilgt habe.
Ich würde den Wagen weiter fahren, aber ohne das es halt mir gehört.
Die KFZ Versicherung würde ich auf meinem Namen lassen.
Ist dies alles so rechtens? Ich gehe ja jetzt nicht in die Insolvenz, sondern sehr wahrdcheinlich erst in 2 bis 3 Jahren.
Dann muss ich ja bei der EV usw. nichts angeben, da meine Freundin den Brief hat und somit die Besitzerin meines Fahrzeuges ist oder?
Meine Freundin würde meinen Wagen auf sich ummelden, wir würden einen Kaufvertrag abschließen, womit ich dann meine Schulden bei ihr getilgt habe.
Ich würde den Wagen weiter fahren, aber ohne das es halt mir gehört.
Die KFZ Versicherung würde ich auf meinem Namen lassen.
Ist dies alles so rechtens? Ich gehe ja jetzt nicht in die Insolvenz, sondern sehr wahrdcheinlich erst in 2 bis 3 Jahren.
Dann muss ich ja bei der EV usw. nichts angeben, da meine Freundin den Brief hat und somit die Besitzerin meines Fahrzeuges ist oder?
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Re: Überschuldet und überfordert
Das passt. Ggf musst du es angeben bei einer EV, wenn nach Veräußerungen innerhalb der letzten X Jahre gefragt wird. Aber da bin ich mir nicht sicher wie lange das zurückreicht.
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Re: Überschuldet und überfordert
Okay, also es ist noch zu keiner Pfändung oder so gekommen, also ist das alles so rechtens.
Super Danke für Hilfe
Super Danke für Hilfe
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Re: Überschuldet und überfordert
wenn Schulden durch Übereignung eines Kfz getilgt werden, kann zur Insolvenzanfechtung führen
die Grenze zu einem isolierten Kaufvertrag und dann Aufrechnung mit der Kaufpreisforderung gegen die Schuldenbei der Freundin ist mE extrem schmal
wie hoch ist denn die Schuld und welchen objehktiven Wert hat das Fahrzeug heute??
wenn ihre Forderung gegen Dich wertlos ist, dann brauchst due vier Jahre, um das Risiko zu vermeiden
die Grenze zu einem isolierten Kaufvertrag und dann Aufrechnung mit der Kaufpreisforderung gegen die Schuldenbei der Freundin ist mE extrem schmal
wie hoch ist denn die Schuld und welchen objehktiven Wert hat das Fahrzeug heute??
wenn ihre Forderung gegen Dich wertlos ist, dann brauchst due vier Jahre, um das Risiko zu vermeiden
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Re: Überschuldet und überfordert
Also wie gesagt,
noch habe ich keine Pfändung oder sonstiges, und der Wagen hat einen Wert von ca 10000 bis 13000.
Wir würden einen Kaufvertrag machen, sie meldet den Wagen auf sich um, und ich fahre ihn weiter, so der Plan.
Eine Insolvenz kann ich frühestens 08.26 beantragen, bis dahin muss ich mich Pfänden lassen von den Gläubigern.
Weiß halt nicht was dagegen sprechen sollte, da ich ja jetzt keinen Insolvenzverwalter habe, sondern lediglich dann ein Gerichtsvollzieher kommt wenn es soweit ist, die Kredite werden jetzt auch sicherlich bald gekündigt, dann kommt alles ins Rollen.
noch habe ich keine Pfändung oder sonstiges, und der Wagen hat einen Wert von ca 10000 bis 13000.
Wir würden einen Kaufvertrag machen, sie meldet den Wagen auf sich um, und ich fahre ihn weiter, so der Plan.
Eine Insolvenz kann ich frühestens 08.26 beantragen, bis dahin muss ich mich Pfänden lassen von den Gläubigern.
Weiß halt nicht was dagegen sprechen sollte, da ich ja jetzt keinen Insolvenzverwalter habe, sondern lediglich dann ein Gerichtsvollzieher kommt wenn es soweit ist, die Kredite werden jetzt auch sicherlich bald gekündigt, dann kommt alles ins Rollen.
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