Überschuldet und überfordert
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Re: Überschuldet und überfordert
Insolvenz ist leider keine Option, hatte 2016 meine RSB.
Soweit ich das im Internet gelesen habe muss ich 10 Jahre warten bis ich wieder eine machen könnte.
Der wagen hat einen Wert von 12500€ ca.
Ist von 2016 und 170000 gelaufen.
Zur Arbeit würde ich zur Not auch mit dem Bus kommen.
Ich habe einen Grad der Behinderung von 50%. Muss dafür zum Arzt in eine Andere Stadt, und wo jetzt die Verhaltenstherapie sein wird wegen dem Spielen weiß ich auch noch nicht genau.
Ja alles zuviel einfach im Moment, stehe morgens auf und muss mich übergeben vor ganzer Sorgen, Abends liege ich im Bett und denke nach, mache mir zurecht Vorwürfe usw.
Bei meiner Inso damals die wegen einer Scheidung war und nicht wegen Spielsucht, kam es nie zu einem Gerichtsvollzieher, zu einer Kontopfändung usw..Es ging dann irgendwie direkt in die Inso, und die war echt entspannt.
Soweit ich das im Internet gelesen habe muss ich 10 Jahre warten bis ich wieder eine machen könnte.
Der wagen hat einen Wert von 12500€ ca.
Ist von 2016 und 170000 gelaufen.
Zur Arbeit würde ich zur Not auch mit dem Bus kommen.
Ich habe einen Grad der Behinderung von 50%. Muss dafür zum Arzt in eine Andere Stadt, und wo jetzt die Verhaltenstherapie sein wird wegen dem Spielen weiß ich auch noch nicht genau.
Ja alles zuviel einfach im Moment, stehe morgens auf und muss mich übergeben vor ganzer Sorgen, Abends liege ich im Bett und denke nach, mache mir zurecht Vorwürfe usw.
Bei meiner Inso damals die wegen einer Scheidung war und nicht wegen Spielsucht, kam es nie zu einem Gerichtsvollzieher, zu einer Kontopfändung usw..Es ging dann irgendwie direkt in die Inso, und die war echt entspannt.
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Re: Überschuldet und überfordert
Uff, das hört sich böse an und ja, nach dem alten Recht muss man meines Wissens 10 Jahre warten, bevor man erneut in die Privatinsolvenz darf.
Wenn du keine wichtigen Gründe vorweisen kannst, dass du das Auto zur Fahrt zum Arbeitsplatz benötigst, wird das definitiv gepfändet. Und eben sämtliche pfändbaren Gegenstände. Aber da du ja schonmal eine Inso durch hast muss ich das denke ich mal nicht nochmal aufführen.
Da eine Insolvenz ohnehin nicht infrage kommt würde ich an deiner Stelle schnellstmöglich einen Termin mit der Schuldnerberatung ausmachen, dein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln, falls möglich und da keine Schulden drauf sind. Ansonsten wird dir nichts anderes übrig bleiben als ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen mit Pfändungsschutz.
Und wenn das geregelt ist oder während das geregelt wird, begebe dich am besten direkt zur Therapie wegen der Spielsucht. Das ist ein enormes Risiko, aber das weißt du ja selbst.
Wenn du jetzt aber bereits wieder hoffnungslos überschuldet bist, gehe vor wie zu deiner vorigen Insolvenz, neues Bankkonto, nur noch das Nötigste zahlen wie Miete, Strom, Internet, eben die Basics und ein P-Konto anlegen. Nichts ist blöder als an der Supermarktkasse zu stehen und nicht zahlen zu können, weil die Bank das Konto gesperrt hat.
Wenn du keine wichtigen Gründe vorweisen kannst, dass du das Auto zur Fahrt zum Arbeitsplatz benötigst, wird das definitiv gepfändet. Und eben sämtliche pfändbaren Gegenstände. Aber da du ja schonmal eine Inso durch hast muss ich das denke ich mal nicht nochmal aufführen.
Da eine Insolvenz ohnehin nicht infrage kommt würde ich an deiner Stelle schnellstmöglich einen Termin mit der Schuldnerberatung ausmachen, dein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln, falls möglich und da keine Schulden drauf sind. Ansonsten wird dir nichts anderes übrig bleiben als ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen mit Pfändungsschutz.
Und wenn das geregelt ist oder während das geregelt wird, begebe dich am besten direkt zur Therapie wegen der Spielsucht. Das ist ein enormes Risiko, aber das weißt du ja selbst.
Wenn du jetzt aber bereits wieder hoffnungslos überschuldet bist, gehe vor wie zu deiner vorigen Insolvenz, neues Bankkonto, nur noch das Nötigste zahlen wie Miete, Strom, Internet, eben die Basics und ein P-Konto anlegen. Nichts ist blöder als an der Supermarktkasse zu stehen und nicht zahlen zu können, weil die Bank das Konto gesperrt hat.
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Re: Überschuldet und überfordert
Wie genau läuft das eigentlich ab ? Habe 4 Kredite bei verschiedenen Banken, 4 Kreditkarten, Klarna Schulden usw..wenn ich nichts mehr bezahle kommt ja eine Lohnpfändung, Kontopfändung, der Gerichtsvollzieher, aber kommt der jedes mal wenn ein neuer Gläubiger sich meldet ? Wie reagiert man auf die ganzen Schreiben die nächsten 2,5 Jahre? Bis ich eine Inso anmelden kann?
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Re: Überschuldet und überfordert
Wer zuerst kommt,
= wer zuerst einen Mahnbescheid, dann den Vollstreckungsbescheid beantragt und bekommen hat,
der pfändet zuerst:
= Lohnpfändung oder Kontopfändung oder den Gerichtsvollzieher schicken
oder alles oder nur eines oder zwei davon - je nachdem, was der Gläubiger beauftragt (und bezahlt).
Die anderen Gläubiger müssen ja das gleiche Procedere durchlaufen
und wenn sie auch nur einen Tag später sind, dann müssen sie sich eben hinten anstellen,
bis der Gläubiger vor ihnen bezahlt ist.
Dann kommt der nächste dran.
Wenn ein Gläubiger Dir den Gerichtsvollzieher schickt (muss er ja auch bezahlen),
dann wird er den GV in aller Regel auch damit beauftragen, Dir die 'Vermögensauskunft' abzunehmen
(wenn Du nicht sofort komplett alles bezahlst).
Denn nur so erfährt der Gläubiger, wo Du ggfs noch Bankkonten, Arbeitgeber, Vermögenswerte hast.
Hast Du die VA beim GV einmal abgegeben, dann kommt der vorerst nicht wieder,
sondern informiert den nächsten Gläubiger, der ihn damit beauftragt.
Die Frist ist jetzt (glaube ich) zwei Jahre.
Es sei denn, Deine Verhältnisse haben sich geändert (statt arbeitslos jetzt mit Job zB)
und der Gläubiger weiß davon.
Alles klar ?
= wer zuerst einen Mahnbescheid, dann den Vollstreckungsbescheid beantragt und bekommen hat,
der pfändet zuerst:
= Lohnpfändung oder Kontopfändung oder den Gerichtsvollzieher schicken
oder alles oder nur eines oder zwei davon - je nachdem, was der Gläubiger beauftragt (und bezahlt).
Die anderen Gläubiger müssen ja das gleiche Procedere durchlaufen
und wenn sie auch nur einen Tag später sind, dann müssen sie sich eben hinten anstellen,
bis der Gläubiger vor ihnen bezahlt ist.
Dann kommt der nächste dran.
Wenn ein Gläubiger Dir den Gerichtsvollzieher schickt (muss er ja auch bezahlen),
dann wird er den GV in aller Regel auch damit beauftragen, Dir die 'Vermögensauskunft' abzunehmen
(wenn Du nicht sofort komplett alles bezahlst).
Denn nur so erfährt der Gläubiger, wo Du ggfs noch Bankkonten, Arbeitgeber, Vermögenswerte hast.
Hast Du die VA beim GV einmal abgegeben, dann kommt der vorerst nicht wieder,
sondern informiert den nächsten Gläubiger, der ihn damit beauftragt.
Die Frist ist jetzt (glaube ich) zwei Jahre.
Es sei denn, Deine Verhältnisse haben sich geändert (statt arbeitslos jetzt mit Job zB)
und der Gläubiger weiß davon.
Alles klar ?
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Re: Überschuldet und überfordert
Also brauche ich ein Dickes Fell und schnell eine Schuldenerberatung, kennt jemand eine gute Anlaufstelle wo man schnell einen Termin bekommt?
In der nähe von Moers NRW
In der nähe von Moers NRW
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Re: Überschuldet und überfordert
Ich bin selbst durch das Insolvenzverfahren durch die Diakonie gelotst wurden. Ich habe mit denen sehr gute Erfahrungen gesammelt.
Ich habe für dich gerade gegoogelt und empfehle dir mit einem guten Gewissen folgende Anlaufstelle: https://www.grafschafter-diakonie.de/sc ... atung.html
Ich habe für dich gerade gegoogelt und empfehle dir mit einem guten Gewissen folgende Anlaufstelle: https://www.grafschafter-diakonie.de/sc ... atung.html
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Re: Überschuldet und überfordert
Danke für die Antwort.
Aber kann mir das jemand kurz mal erklären, wenn ich mein Auto jetzt verkaufe, Bargeld erhalte, davon Private Schulden bezahle, auf meine Partnerin ein anderes Auto kaufe, wie soll ein Gerichtsvollzieher das negativ werten? Noch liegt ja keine Pfändung vor, erklärt es mir bitte, denn ich will es so machen
Aber kann mir das jemand kurz mal erklären, wenn ich mein Auto jetzt verkaufe, Bargeld erhalte, davon Private Schulden bezahle, auf meine Partnerin ein anderes Auto kaufe, wie soll ein Gerichtsvollzieher das negativ werten? Noch liegt ja keine Pfändung vor, erklärt es mir bitte, denn ich will es so machen
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Re: Überschuldet und überfordert
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__133.html
Dies kannst du im ersten Absatz nachlesen.
Wenn du vorsätzlich Vermögen verwertest und Gläubiger benachteiligst, dann gefährdest zu deine zukünftige Restschuldbefreiung.
Dies kannst du im ersten Absatz nachlesen.
Wenn du vorsätzlich Vermögen verwertest und Gläubiger benachteiligst, dann gefährdest zu deine zukünftige Restschuldbefreiung.
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Re: Überschuldet und überfordert
Ich gehe doch nicht in Insolvenz,
ich stelle alle Zahlungen ein und lasse mich 2,5 Jahre Pfänden..
ich stelle alle Zahlungen ein und lasse mich 2,5 Jahre Pfänden..
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Re: Überschuldet und überfordert
Dann würde natürlich nichts einem Verkauf entgegenstehen, vorausgesetzt der Käufer weiß nichts von deiner finanziellen Situation. Ansonsten greifen die 10 Jahre aus dem Gesetzestext.
Wenn es zu einer Vermögensauskunft kommt, dann könnte es natürlich sein, das der Gerichtsvollzieher fragt, ob du in den letzten Monate etwas von Wert verkauft hast. Aber da habe ich keine Ahnung, ob dies heutzutage in der Vermögensauskunft abgefragt wird. Meine damalige eidesstattliche Versicherung ist schon zu lange her. Vielleicht kann dir da jemand anderes eine Antwort geben, um alle Gefahrenquellen auszuschließen.
Wenn es zu einer Vermögensauskunft kommt, dann könnte es natürlich sein, das der Gerichtsvollzieher fragt, ob du in den letzten Monate etwas von Wert verkauft hast. Aber da habe ich keine Ahnung, ob dies heutzutage in der Vermögensauskunft abgefragt wird. Meine damalige eidesstattliche Versicherung ist schon zu lange her. Vielleicht kann dir da jemand anderes eine Antwort geben, um alle Gefahrenquellen auszuschließen.
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