richtiges Vorgehen Inkasso?
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richtiges Vorgehen Inkasso?
Moin,
es trudelte Post eines halbwegs seriösen (gibt's sowas überhaupt?) Inkassounternehmens ein:
"in o.g. Angelegenheit mahnten wir Sie bereits wegen einer Gesamtforderung in Höhe von x"
-> eine Mahnung liegt von denen nicht vor, lediglich vom Rechnungsaussteller.
Das Schreiben ist auf einen Sonntag (!) datiert, "letzte Frist" 5 Tage, Posteingang am Mittwochabend, schon frech...
Die zugrundeliegende Rechnung an sich ist nicht zu beanstanden, kann aber nicht beglichen werden (nicht zuletzt dank Coronaausfällen), dies ist dem Berechnenden auch nachweisbar mitgeteilt worden.
Es steht lediglich die Gesamtsumme im Schreiben, mehr nicht (nichtmal der eigentliche Betrag, wobei der mir ja bekannt ist). Es liegt auch nur ein Überweisungsträger (ohne Betrag) bei, keine Vollmacht o.ä.
Wie würdet ihr am 'geschicktesten' vorgehen, und in welcher Reihenfolge? Es geht um die Punkte
- fehlende Vollmacht
- wie setzt sich das alles zusammen?
- Frechheit der Fristsetzung.
- Sonntags datiert überhaupt seriös?
- Widerspruch Inkassokosten, da dem Gläubiger die Schuldner-Situation bekannt ist, Inkasso ändert daran nix (Gl. ist grosses Unternehmen mit eig. Mahnabteilung etc).
Danke für Eure Tips/Hinweise!
Achja: kann ich eigentlich per eMail antworten, und denen gleichzeitig untersagen mich per eMail zu kontaktieren? Zur Not nehme ich halt eine nur zum Senden funktionierende Adresse
es trudelte Post eines halbwegs seriösen (gibt's sowas überhaupt?) Inkassounternehmens ein:
"in o.g. Angelegenheit mahnten wir Sie bereits wegen einer Gesamtforderung in Höhe von x"
-> eine Mahnung liegt von denen nicht vor, lediglich vom Rechnungsaussteller.
Das Schreiben ist auf einen Sonntag (!) datiert, "letzte Frist" 5 Tage, Posteingang am Mittwochabend, schon frech...
Die zugrundeliegende Rechnung an sich ist nicht zu beanstanden, kann aber nicht beglichen werden (nicht zuletzt dank Coronaausfällen), dies ist dem Berechnenden auch nachweisbar mitgeteilt worden.
Es steht lediglich die Gesamtsumme im Schreiben, mehr nicht (nichtmal der eigentliche Betrag, wobei der mir ja bekannt ist). Es liegt auch nur ein Überweisungsträger (ohne Betrag) bei, keine Vollmacht o.ä.
Wie würdet ihr am 'geschicktesten' vorgehen, und in welcher Reihenfolge? Es geht um die Punkte
- fehlende Vollmacht
- wie setzt sich das alles zusammen?
- Frechheit der Fristsetzung.
- Sonntags datiert überhaupt seriös?
- Widerspruch Inkassokosten, da dem Gläubiger die Schuldner-Situation bekannt ist, Inkasso ändert daran nix (Gl. ist grosses Unternehmen mit eig. Mahnabteilung etc).
Danke für Eure Tips/Hinweise!
Achja: kann ich eigentlich per eMail antworten, und denen gleichzeitig untersagen mich per eMail zu kontaktieren? Zur Not nehme ich halt eine nur zum Senden funktionierende Adresse
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Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
Mir fehlt ein wenig das Ziel bei deinem Vorgehen - nun willst du großen Terz machen, aber am Ende kannst du es eh nicht bezahlen?
Vielleicht wäre es geschickter einfach nur deine Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen und zu hoffen, dass sich deine Ausgangs- und Verhandungsposition für spätere Gespräche nicht verschlechtert?
Wenn du jetzt ein Fass auf machst, am Ende aber trotzdem sagst: „allabätsch, ich wollte euch nur die Zeit klauen“, dann ist das weder zielführend, noch wirklich sinnvoll - auch im Sinne Deiner eigenen investierten Zeit.
Vielleicht wäre es geschickter einfach nur deine Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen und zu hoffen, dass sich deine Ausgangs- und Verhandungsposition für spätere Gespräche nicht verschlechtert?
Wenn du jetzt ein Fass auf machst, am Ende aber trotzdem sagst: „allabätsch, ich wollte euch nur die Zeit klauen“, dann ist das weder zielführend, noch wirklich sinnvoll - auch im Sinne Deiner eigenen investierten Zeit.
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Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
Also vielleicht nochmal anders ausgedrückt:
Wenn du später irgendwann die Möglichkeit hast zumindest die Hauptforderung zu bezahlen, kannst du denen immernoch deine Argumente auftischen und am Ende zusammenfassend dein Angebot unterbreiten. Ob sie sich dann drauf einlassen steht auf einem anderen Blatt. Aber das fänd ich deutlich eleganter
Wenn du später irgendwann die Möglichkeit hast zumindest die Hauptforderung zu bezahlen, kannst du denen immernoch deine Argumente auftischen und am Ende zusammenfassend dein Angebot unterbreiten. Ob sie sich dann drauf einlassen steht auf einem anderen Blatt. Aber das fänd ich deutlich eleganter
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Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
zugegebenermssen ein bissel
Ich würde natürlich nicht mit "wollte nur Zeit klauen" antworten, sondern auch ein bissel Zeit schinden
Aber eigentlich sollte denen aus anderen Altsachen (anderer Gläubiger) auch schon die Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen bekannt sein...
Mir ging es bei der Frage hauptsächlich um die sinnvolle Reihenfolge - erst Bevollmächtigung verlangen (ggf schon drauf hinweisen, dass keine 'Altschreiben' hier vorliegen), dann erst Forderungsaufstellung anfordern (schliesslich muss ich nichtmal mit denen reden, wenn die keine ordnungsgemässe Vollmacht vorlegen können?!), und dann den Inkassokosten widerspechen?
Mag kleinlich erscheinen/sein, aber die berufen sich doch immer gern auf Paragraphen, dann sollen sie sich auch selber dran halten.
weil ich mich verarscht fühle - einfach so eine (natürlich deutlich höhere) Zahl in den Raum zu rotzen, ohne überhaupt eine Bevollmächtigung zu erwähnen (geschweige denn mitzuteilen), geht mMn garnicht.
Ich würde natürlich nicht mit "wollte nur Zeit klauen" antworten, sondern auch ein bissel Zeit schinden
Aber eigentlich sollte denen aus anderen Altsachen (anderer Gläubiger) auch schon die Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen bekannt sein...
Mir ging es bei der Frage hauptsächlich um die sinnvolle Reihenfolge - erst Bevollmächtigung verlangen (ggf schon drauf hinweisen, dass keine 'Altschreiben' hier vorliegen), dann erst Forderungsaufstellung anfordern (schliesslich muss ich nichtmal mit denen reden, wenn die keine ordnungsgemässe Vollmacht vorlegen können?!), und dann den Inkassokosten widerspechen?
Mag kleinlich erscheinen/sein, aber die berufen sich doch immer gern auf Paragraphen, dann sollen sie sich auch selber dran halten.
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Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
... übliche Inkasso-Manier ...
Ich sehe es wie tidus82:
Was ist Dein Ziel ?
Wenn das klar ist, dann ist die geeignete Strategie dahin zu überlegen.
Oder wie die Missfits sagten:
"Wennze weißt, watte willst, musste sehen, wie de hinkommst."
Bis dahin erstmal nur, wenn überhaupt, ein Schreiben ans Inkasso mit Hinweis
auf Deine Zahlungsunfähigkeit und ihre Kostenminderungspflicht, etwa so:
Liebe Inkasso-Fuzzies,
die Forderung vom …. (Datum) über … (Euro) kann ich z.Zt. nicht bezahlen,
weil … (Begründung, wenn Du magst – aber nur kurz und zackig, kein Roman,
z.B. "Zahlungsausfälle wg. Corona").
Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Kostenminderungspflichten gem. § 254 BGB vorläufig keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten werden. Die Kosten dafür wären nicht notwendig im Sinne von §§ 788, 91 ZPO und daher auch von Ihnen zu tragen.
Gegebenenfalls:
am … (Datum) habe ich bereits die Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO abgegeben,
daraus ergibt sich, dass ich z.Zt. weder über pfändbares Einkommen noch über pfändbare Vermögenswerte verfüge, eine Zwangsvollstreckung wäre daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt fruchtlos und folglich wären die Kosten dafür von mir nicht zu tragen.
So oder so ähnlich.
Alles andere sind doch nur Nebenkriegs/spiel/plätze und Du vergeudest Deine Zeit und Energie.
Viel Glück!
Ich sehe es wie tidus82:
Was ist Dein Ziel ?
Wenn das klar ist, dann ist die geeignete Strategie dahin zu überlegen.
Oder wie die Missfits sagten:
"Wennze weißt, watte willst, musste sehen, wie de hinkommst."
Bis dahin erstmal nur, wenn überhaupt, ein Schreiben ans Inkasso mit Hinweis
auf Deine Zahlungsunfähigkeit und ihre Kostenminderungspflicht, etwa so:
Liebe Inkasso-Fuzzies,
die Forderung vom …. (Datum) über … (Euro) kann ich z.Zt. nicht bezahlen,
weil … (Begründung, wenn Du magst – aber nur kurz und zackig, kein Roman,
z.B. "Zahlungsausfälle wg. Corona").
Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Kostenminderungspflichten gem. § 254 BGB vorläufig keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten werden. Die Kosten dafür wären nicht notwendig im Sinne von §§ 788, 91 ZPO und daher auch von Ihnen zu tragen.
Gegebenenfalls:
am … (Datum) habe ich bereits die Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO abgegeben,
daraus ergibt sich, dass ich z.Zt. weder über pfändbares Einkommen noch über pfändbare Vermögenswerte verfüge, eine Zwangsvollstreckung wäre daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt fruchtlos und folglich wären die Kosten dafür von mir nicht zu tragen.
So oder so ähnlich.
Alles andere sind doch nur Nebenkriegs/spiel/plätze und Du vergeudest Deine Zeit und Energie.
Viel Glück!
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
Da muss ich Tidus zustimmen.
Bei aller Schuldnerfreundlichkeit kann ich Deiner Denke, und im Prinzip auch keiner Deiner Fragen einen tieferen Sinn abgewinnen. Deine Fragen sind zur Hälfte komplett ohne Relevanz und zur anderen Hälfte nur für Leute relevant, die mit einer Zahlung die Sache - und zumindest perspektivisch ihre komplette Verschuldung - erledigen können.
Du hast denen bereits richtiger Weise Deine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt und bist meines Wissens eben genau das - unfähig etwas zu zahlen und willst bald (endlich) einen Insolvenzantrag stellen. Dann machst Du jetzt mit solcher Gläubigerpost genau überhaupt nichts. Einzig gegen einen Mahnbescheid kannst und solltest Du bei überhöhten Gebühren Teilwiderspruch einlegen.
Ansonsten würde ich dazu raten, die ihren Stiefel machen zu lassen und mir über sinnvolle Dinge - zum Beispiel darüber wann Du endlich mal zu Potte kommst - anstatt über so einen (sorry!) Blödsinn Gedanken zu machen. Sonst könnte man noch auf die Idee kommen, dass Du dazu neigst Dich mit Nebensächlichkeiten aufzuhalten, und wichtige Dinge die Dich weiterbringen ewig auf die lange Bank zu schieben.
Nimm mir die offenen Worte bitte nicht übel. Du machst ja hier immer einen freundlichen Eindruck und ich mag Dich ja auch und so aber Dein ewiges rumgehotte springt schon irgendwie ins Gesicht. Da muss man doch mal beikommen...
Bei aller Schuldnerfreundlichkeit kann ich Deiner Denke, und im Prinzip auch keiner Deiner Fragen einen tieferen Sinn abgewinnen. Deine Fragen sind zur Hälfte komplett ohne Relevanz und zur anderen Hälfte nur für Leute relevant, die mit einer Zahlung die Sache - und zumindest perspektivisch ihre komplette Verschuldung - erledigen können.
Du hast denen bereits richtiger Weise Deine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt und bist meines Wissens eben genau das - unfähig etwas zu zahlen und willst bald (endlich) einen Insolvenzantrag stellen. Dann machst Du jetzt mit solcher Gläubigerpost genau überhaupt nichts. Einzig gegen einen Mahnbescheid kannst und solltest Du bei überhöhten Gebühren Teilwiderspruch einlegen.
Ansonsten würde ich dazu raten, die ihren Stiefel machen zu lassen und mir über sinnvolle Dinge - zum Beispiel darüber wann Du endlich mal zu Potte kommst - anstatt über so einen (sorry!) Blödsinn Gedanken zu machen. Sonst könnte man noch auf die Idee kommen, dass Du dazu neigst Dich mit Nebensächlichkeiten aufzuhalten, und wichtige Dinge die Dich weiterbringen ewig auf die lange Bank zu schieben.
Nimm mir die offenen Worte bitte nicht übel. Du machst ja hier immer einen freundlichen Eindruck und ich mag Dich ja auch und so aber Dein ewiges rumgehotte springt schon irgendwie ins Gesicht. Da muss man doch mal beikommen...
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Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
ja, Papa
Im Ernst: ihr habt ja recht... Alle.
Aaaber ich 'ticke' manchmal etwas anders, und die Proritäten sind durchaus genauso (anders). Mag auch krankheitsbedingt sein, dieses "Nichtzupottekommen", dafür müsste aber auch der/ein Arzt... Lange und andere Story.
Im Grunde sitze ich das Inkasso durchaus aus, in diesem Fall ist es aber ein Gläubiger mit dem ich es mir nicht so ganz verderben will, zumal der auch datenschutzwidrig Infos "intern" und bei "Freunden und Bekannten" streut, da habe ich keinen Bock drauf (Nachweis leider schwer bis unmöglich)...
Danke für das "Musterschreiben", das werde ich so im 2. Schritt verwenden, erstmal wird trotzdem 'ne ordentliche Vollmacht angefordert, muss ja alles seine Ordnung haben
Bringt es etwas, drauf hinzuweisen, dass angebliche vorherige Mahnungen durch das Inkasso nicht vorliegen, oder ist das unnötig? Denke eher letzteres, dann würde ich das auch sein lassen.
Im Ernst: ihr habt ja recht... Alle.
Aaaber ich 'ticke' manchmal etwas anders, und die Proritäten sind durchaus genauso (anders). Mag auch krankheitsbedingt sein, dieses "Nichtzupottekommen", dafür müsste aber auch der/ein Arzt... Lange und andere Story.
Im Grunde sitze ich das Inkasso durchaus aus, in diesem Fall ist es aber ein Gläubiger mit dem ich es mir nicht so ganz verderben will, zumal der auch datenschutzwidrig Infos "intern" und bei "Freunden und Bekannten" streut, da habe ich keinen Bock drauf (Nachweis leider schwer bis unmöglich)...
Danke für das "Musterschreiben", das werde ich so im 2. Schritt verwenden, erstmal wird trotzdem 'ne ordentliche Vollmacht angefordert, muss ja alles seine Ordnung haben
Bringt es etwas, drauf hinzuweisen, dass angebliche vorherige Mahnungen durch das Inkasso nicht vorliegen, oder ist das unnötig? Denke eher letzteres, dann würde ich das auch sein lassen.
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
Ob die wirklich sooo anders sind?
Ich kann Dich schon verstehen, solche Inkassoschreiben sind ärgerlich.
Aber mach Dich frei von solchen Gefühlen und bedenke, was die wollen:
Dein Geld.
Die gehen eben "zielorientiert" vor: Druck aufbauen gehört dazu.
Lerne davon.
Geh ebenfalls zielorientiert vor (jedenfalls bei geschäftlichen/finanziellen Dingen).
Nein, ich glaube, Inkasso-Fuzzies igendwelche "Argumente" vorzutragen, nützt überhaupt gar nichts. Ist möglicherweise sogar kontraproduktiv.
Behalte besser einen kühlen Kopf - und komm in die Pötte mit Deinem Inso-Antrag!
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
Kopf -> Tisch
JA! Es sprengt jede erdenkliche Unnötigkeitsskala sogar in ganz unfassbar beträchtlicher Weise. Also so in etwa zu einem Wert von 989 hoch 12 auf einer Skala von eins bis zehn.
Um das für Nicht-Zahlenmenschen in ein realitisches Verhältnis zu setzen: Es würde sogar deutlich mehr Sinn machen, sich ne Woche in einen Wald zu setzen und jeden vorbeifliegenden Vogel auf altgriechisch zu bitten für sein Geschäft ein öffentliches WC zu benutzen.
Wenn es irgendwas gibt was man sagen kann damit Du mit dem Unsinn aufhörst - dann gib uns bitte einen kurzen Hinweis;) Bitte sag mir, dass Du wenigstens kein Geld für Porto für Deinen Wortmüll zu verschwenden gedenkst.
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Re: richtiges Vorgehen Inkasso?
Ich hoffe insolaner hat jetzt nochmal über seine Gedanken geschlafen und sieht vielleicht ein, dass es absolut unsinnig ist da Zickenkrieg anzufangen.
Egal was du machst - es stellt dich am Ende in eine schlechtere Position.
Egal was du machst - es stellt dich am Ende in eine schlechtere Position.
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