Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Schuldigung
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 21
Registriert: 9. Mai 2024, 09:07

Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

Nachdem ich gestern einen Termin bei der Bank hatte und dabei feststellte, dass die monatliche Last mich doch mehr erdrückt, als ich dachte.

Zur Vorgeschichte. Ich habe im Frühjahr vergangenen Jahres bei einem Anwalt eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen, bei der nach zähen Verhandlungen am Ende ein Vergleich stand. Nur: Mein ursprüngliches Angebot an die Gläubiger war insgesamt so ca. 50 Euro über dem, was mir laut der Pfändungstabelle zugestanden hätte. Also ein kleines Entgegenkommen, plus eine längere Laufzeit. Nach den Verhandlungen waren es allerdings dann ca. 150 Euro mehr plus die Rate, die für die Anwaltskanzlei noch weiterhin fällig ist...

Ich habe zu Beginn der Verhandlungen bereits ein neues Konto eröffnet gehabt, nur leider war meine Schufa noch gut und ich hab eine Kreditkarte dazubekommen. Nun ist der Bank inzwischen aufgefallen, dass ich die Kreditkarte jedes Mal mit sich selbst ausgleiche - was natürlich blödsinnig ist, das weiß ich auch selbst. Immerhin hab ich die Möglichkeit, dass daraus ein Dispo mit monatlicher Rückführung um 100 Euro wird. Was allerdings weitere Kosten sind. Außerdem gestiegene Stromkosten.

Mal davon ab, dass das mit der Kreditkarte schei*e und Teil eines Lernprozesses war: Ich habe nun einen Hauptjob, in dem ich eigentlich gut verdiene, dennoch hab ich einen Nebenjob und trotzdem bleibt am Ende kaum was, sodass ich am Ende doch wieder jonglieren muss - wenn jetzt was Unerwartetes käme wie ein kaputter Rechner oder so, wäre es nicht machbar.

Ist nach der erfolgreichen Bereinigung immer noch eine Insolvenz möglich? Nicht, dass ich das sofort plane, aber ich muss da wirklich mal in mich gehen und Lösungen finden.
Mal davon ab, dass es in meinen Augen eine schreiende Ungerechtigkeit ist, dass ich nach fünf Jahren Ratenzahlungen zur Schuldenbereinigung immer noch drei Jahre nach einem Erledigungsvermerk was in der Schufa habe. Aber da erzähl ich euch ja hier nichts neues.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Werbung

Hi Schuldigung,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?" geschaut?
0
SchuldenMeister
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 69
Registriert: 11. Jan 2025, 22:35
Kontaktdaten:

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von SchuldenMeister »

Einen Insolvenzantrag kannst Du jederzeit stellen.

Nach Deinen Schilderungen empfehle ich Dir allerdings dringend, dass Du Dich kritisch mit Deinen Ausgaben auseinandersetzt.
0
„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Schuldigung
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 21
Registriert: 9. Mai 2024, 09:07

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

SchuldenMeister hat geschrieben: 5. Feb 2025, 11:06 Einen Insolvenzantrag kannst Du jederzeit stellen.

Nach Deinen Schilderungen empfehle ich Dir allerdings dringend, dass Du Dich kritisch mit Deinen Ausgaben auseinandersetzt.
Ja. Da bin ich fortlaufend bei.
Ich habe hierzu auch mal die Schuldnerberatung der Caritas angemailt, in der Hoffnung, da nützliche Hinweise bekommen zu können. Aber das kann vermutlich dauern, bis da ein Termin frei ist.

Ich gehe Dinge gerne an, bevor sie eskalieren. Daher schaue ich lieber jetzt schon mal, welche Möglichkeiten es gibt. Ich habe keine gesteigerte Lust auf eine Insolvenz. Aber es schwirrt immer noch im Hinterkopf rum, dass diese Möglichkeit besteht.
0
SchuldenMeister
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 69
Registriert: 11. Jan 2025, 22:35
Kontaktdaten:

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von SchuldenMeister »

Darf ich Dich fragen, wieso - also was ich Dein Ziel - Du Kontakt zur Schuldnerberatung suchst?
Kennst Du die Summe Deiner Fixkosten?
Kennst Du Dein tägliches Ausgabelimit?

Ich meine das absolut nicht wertend!
Mich interessiert, Deine Situation sehr; weil ich meine erkennen zu können, dass Du Deine Situation regeln willst aber Du nicht sicher weißt, wie der Weg zu gehen ist. Würdest Du dem zustimmen?
0
„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Schuldigung
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 21
Registriert: 9. Mai 2024, 09:07

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

Sicher darfst du fragen. :) Und ja, ich würde dem auch irgendwie zustimmen.
Ich kenne meine Fixkosten an sich schon und somit auch ein Limit, aber es gibt immer ein paar Unwägbarkeiten, die mich zu schnell aus der Bahn werfen.

Warum also Schuldnerberatung... Das hat verschiedene Gründe. Ein externer Blick auf die Einnahmen und Ausgaben kann sicherlich nicht schaden. Das fand in meinen Augen bei der anwaltlichen Beratung zu wenig statt - es wurde eigentlich nie eine Haushaltsrechnung angeschaut, sondern nur in der Pfändungstabelle geschaut und gesehen, dass das Potenzial dort wäre, etwa 50 Euro mehr zu bieten. Es kam zwar der Vergleich am Ende zustande, aber ein bisschen wollte ich es am Ende glaub ich einfach zur sehr nur hinter mir haben. Daher wäre ein genauerer externer Blick einer Schuldnerberatung denke ich hilfreich, um noch einmal die Gesamtsituation, auch mit dem, was leider neu hinzukam, im Blick zu haben. Und das von einer Schuldnerberatung, die gemeinnützig ist und damit nichts verdient. Die Bereinigung war schließlich durch eine Anwaltskanzlei, die da auch dran verdient hat.
Ich habe auch die Hoffnung, dass die Schuldnerberatung vielleicht noch Stellschrauben kennt, die mir gar nicht so bewusst sind und vielleicht Einsparpotenziale sieht, an die ich noch gar nicht gedacht habe. Ansonsten kennt sie vielleicht auch manche meiner Gläubiger und hat eine Idee, ob man da noch einmal irgendwie nachgehen kann.

Also geht es mir im Grunde um einen frischen und kompetenten Blick, eine Einschätzung und eventuelle Potenziale, die ich noch nicht ausgeschöpft habe.
1
1 Bild
SchuldenMeister
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 69
Registriert: 11. Jan 2025, 22:35
Kontaktdaten:

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von SchuldenMeister »

Deine Denke gefällt mir.

Wie hoch ist denn der monatliche Vergleichsbetrag, bei wieviel Gläubigern und auf welche Dauer?
0
„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Schuldigung
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 21
Registriert: 9. Mai 2024, 09:07

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

SchuldenMeister hat geschrieben: 5. Feb 2025, 13:25 Wie hoch ist denn der monatliche Vergleichsbetrag, bei wieviel Gläubigern und auf welche Dauer?
Das sind knapp 1.150 Euro im Monat (bei einem Verdienst von knapp 2.800 Euro netto).
Es sind 13 Gläubiger, wobei bei zweien davon verschiedene Verträge laufen (bzw. liefen). Einen Minikredit habe ich per Einmalzahlung ausgelöst. Die Laufzeiten sind ansonsten zwischen 48 und 72 Monaten, da gab es unterschiedliche Laufzeiten nach den Verhandlungen.
0
Darnox
Wissender
Reaktionen: 16
Beiträge: 125
Registriert: 9. Nov 2023, 17:25

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Darnox »

Ich denke eine karitative Schuldnerberatung könnte hier wirklich nochmal Sinn ergeben. Anhand der wenigen Fakten ist es für mich relativ unverständlich, warum man einen solchen Vergleich ausgehandelt hat. Eine Verbraucherinsolvenz wäre wohl der einfachere und wirtschaftlichere Weg gewesen. Auch wenn ich den Gedanken verstehen kann, dass man für seine Schulden "gerade stehen will".
0
SchuldenMeister
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 69
Registriert: 11. Jan 2025, 22:35
Kontaktdaten:

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von SchuldenMeister »

Ich denke tatsächlich auch seit geraumer Zeit darüber nach, wieso hier ein Vergleich als die "bessere Lösung" angesehen worden ist.

Sehe es wie mein Vorschreiber, letztendlich können wir hier das - mit den mitgeteilten Informationen - nicht beurteilen.
0
„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Schuldigung
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 21
Registriert: 9. Mai 2024, 09:07

Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

Im Grunde bin ich einfach nicht wirklich gut beraten worden. Erst waren es nur ein paar Euro mehr, bei denen ich gefragt wurde, ob das okay sei. Fand ich in Ordnung. Danach waren nur noch zwei Gläubiger übrig und ich wollte es einfach mal hinter mir haben, dann waren es schon gute 150 Euro mehr als ursprünglich geboten. Dass die Kanzlei noch weiterhin im Monat ca. 70 Euro haben möchte, war dann irgendwann wirklich viel. Das hatte ich so nicht auf dem Schirm. Am Ende stand dann eben der Erfolg, dass die Schuldenbereinigung steht.
Meine Gedanken waren wiederum auch: Wenn Gehaltserhöhungen kommen, Sonderzahlungen und weitere unerwartete Eingänge, kann ich diese in Gänze behalten. Ob es das am Ende aufwiegt, bezweifel ich inzwischen doch merklich.
0
Antworten