vielen Dank erst mal dass es so ein Forum wie dieses gibt.
"Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
20.06.2024."
Diesen Termin habe ich bekommen, nachdem mein Termin vom Januar auf Juni geschoben wurde. Durch Mitlesen im Forum habe ich dann herausgefunden, dass man auf jeden Fall den Aufhebungsbeschluss abwarten sollte, der maßgeblich dafür ist wann die Wohlverhaltensphase beginnt.
Naiv wie ich bin dachte ich dieser kommt in den nächsten anderthalb Wochen, aber anscheinend kann sich das ja länger ziehen. Was sind denn Eure Erfahrungswerte? Vielen Dank schon mal
