Kann eine vbuH verjähren?
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Kann eine vbuH verjähren?
Hallo,
vielleicht weiß das hier jemand.
Kann ein Gläubiger noch eine vbuH anmelden wenn das Vergehen schon verjährt ist?
Bzw. ist die Feststellung als vbuH noch für den Gläubiger einklagbar?
vielleicht weiß das hier jemand.
Kann ein Gläubiger noch eine vbuH anmelden wenn das Vergehen schon verjährt ist?
Bzw. ist die Feststellung als vbuH noch für den Gläubiger einklagbar?
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- Bot
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Ich kann dem Hintergrund der Frage nicht folgen.
Was genau meinst Du denn mit "Vergehen schon verjährt"?
Was genau meinst Du denn mit "Vergehen schon verjährt"?
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- Guru
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Gibst es wegen des "Vergehens" denn ein rechtskräftiges Urteil ?
Oder ist das mehr Deine Sorge, ein Gläubiger könnte Dir ein "Vergehen" anhängen wollen ?
Oder ist das mehr Deine Sorge, ein Gläubiger könnte Dir ein "Vergehen" anhängen wollen ?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Ich rieche hier beim zweiten Lesen eine fiese gedankliche Fehlverschwurbelung von Zivil- und Strafrecht;)
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
ich spekulatisiere da eine Verknüpfungshoffnung von Zivil- über Straf- zum Insolvenzrecht
Vorfall vor 4 Jahren, kein Schadenersatz gefordert/gerichtlich festgestellt, Schadenersatzforderung verjährt.
Nun kommt Insoverfahren, aber der Gläubiger ist mMn keiner, der in der Tabelle steht, und kann somit auch keinen vbuH-Antrag stellen.
Aufgrund des heutigen Nicht-Feiertages hier im Norden ist die Glaskugel nur teilbeschlagen, und kann um ca. 183,2° falsche ausagen bringen...
Oder vereinfacht: Ohne eine genauere Darstellung ist es schwierig, eine Einschätzung zu treffen.
Oder noch einfacher: Isch brauchä mähr Detaaais!
Vorfall vor 4 Jahren, kein Schadenersatz gefordert/gerichtlich festgestellt, Schadenersatzforderung verjährt.
Nun kommt Insoverfahren, aber der Gläubiger ist mMn keiner, der in der Tabelle steht, und kann somit auch keinen vbuH-Antrag stellen.
Aufgrund des heutigen Nicht-Feiertages hier im Norden ist die Glaskugel nur teilbeschlagen, und kann um ca. 183,2° falsche ausagen bringen...
Oder vereinfacht: Ohne eine genauere Darstellung ist es schwierig, eine Einschätzung zu treffen.
Oder noch einfacher: Isch brauchä mähr Detaaais!
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Insolvenzrecht verhält sich zu Zivilrecht wie Sportwagen zu Auto. Es ist ein Teil davon;)
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Ist die Frage, ob z.B. ein verjährter Betrug nicht mehr als solcher wegen der Verjährung amtlich festgestellt werden kann und somit auch nicht mehr als Begründung für die Anmeldung einer vbuH dienen kann, auch wenn die Schulden daraus ja noch existieren können?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Man braucht eine Anmeldung einer vbuh nicht zu begründen. DAS ist ja zunächst mal das große Problem.
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Endlich ein bisschen zeit zum antworten gefunden.
Ich habe da einem Gläubiger, der gerne mal seine Kunden wegen Betrug anzeigt. Der Betrug/Falschangabe oder was auch immer, ist in wenigen tagen verjährt.
Das ein Gläubiger einfach so eine vbuH anmelden kann, ist mir bekannt. Dem kann ich dann ja aber wiedersprechen... Kann aber dann der Gläbiger sich das dann noch einklagen? Der Betrug ist dann doch verjährt?
Ich habe da einem Gläubiger, der gerne mal seine Kunden wegen Betrug anzeigt. Der Betrug/Falschangabe oder was auch immer, ist in wenigen tagen verjährt.
Das ein Gläubiger einfach so eine vbuH anmelden kann, ist mir bekannt. Dem kann ich dann ja aber wiedersprechen... Kann aber dann der Gläbiger sich das dann noch einklagen? Der Betrug ist dann doch verjährt?
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Re: Kann eine vbuH verjähren?
Klingt ein bisschen blöd, aber er hätte sich ja vorher mal seine unterlagen richtig angucken können...
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