Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
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Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Hallo,
habe bezüglich zum Thema Unterhalt eine Frage.
Kurze Erklärung hierzu:
Sohn 18 Jahre
allgem. Schullaufbahn erfolglos abgeschlossen (10 Jahre ohne Abschluss)
befindet sich im Moment in einer Maßnahme, welche vom Arbeitsamt gefördert wird
die Maßnahme besucht er wohl 1x wöchentlich
bekommt kein Kindergeld, da er beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet ist
So wie es im Moment ist, fällt er aus dem Recht des Erhaltes von Unterhalt raus, da keine Schule, keine Ausbildung usw.
Nun meine Frage:
Habe diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt, da ich auf die Neuberechnung warte.
Muss ich dies dem Insolvenzverwalter melden, zwecks Umstellung der unterhaltsberechtigten Personen und der daraus folgenden Pfändung?!
habe bezüglich zum Thema Unterhalt eine Frage.
Kurze Erklärung hierzu:
Sohn 18 Jahre
allgem. Schullaufbahn erfolglos abgeschlossen (10 Jahre ohne Abschluss)
befindet sich im Moment in einer Maßnahme, welche vom Arbeitsamt gefördert wird
die Maßnahme besucht er wohl 1x wöchentlich
bekommt kein Kindergeld, da er beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet ist
So wie es im Moment ist, fällt er aus dem Recht des Erhaltes von Unterhalt raus, da keine Schule, keine Ausbildung usw.
Nun meine Frage:
Habe diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt, da ich auf die Neuberechnung warte.
Muss ich dies dem Insolvenzverwalter melden, zwecks Umstellung der unterhaltsberechtigten Personen und der daraus folgenden Pfändung?!
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Hi luxus1805,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz" geschaut?
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Hallo,luxus1805 hat geschrieben: ↑7. Jun 2020, 15:27 Hallo,
habe bezüglich zum Thema Unterhalt eine Frage.
Kurze Erklärung hierzu:
Sohn 18 Jahre
allgem. Schullaufbahn erfolglos abgeschlossen (10 Jahre ohne Abschluss)
befindet sich im Moment in einer Maßnahme, welche vom Arbeitsamt gefördert wird
die Maßnahme besucht er wohl 1x wöchentlich
bekommt kein Kindergeld, da er beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet ist
So wie es im Moment ist, fällt er aus dem Recht des Erhaltes von Unterhalt raus, da keine Schule, keine Ausbildung usw.
Nun meine Frage:
Habe diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt, da ich auf die Neuberechnung warte.
Muss ich dies dem Insolvenzverwalter melden, zwecks Umstellung der unterhaltsberechtigten Personen und der daraus folgenden Pfändung?!
sobald du zu 100 Prozent weißt, dass dein Sohn nicht mehr zu den unterhaltsberechtigen Personen gehört, dann sofort dem Insolvenzverwalter Bescheid geben. Es wird dir sonst negativ ausgelegt.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
OK. Danke.
Ich sende meinem Insolvenzverwalter an Ende des Monats meine Lohnabrechnung und eine weitere Bestägigung meines Vermögens zu. In diesem muss ich die Anzahl der Personen benennen, welche ich Unterhalt gewähre.
Nun habe ich in diesem Monat nicht gezahlt.
Wenn ich nun hier meinen Sohn mit benenne, ist das dann falsch?
Ich sende meinem Insolvenzverwalter an Ende des Monats meine Lohnabrechnung und eine weitere Bestägigung meines Vermögens zu. In diesem muss ich die Anzahl der Personen benennen, welche ich Unterhalt gewähre.
Nun habe ich in diesem Monat nicht gezahlt.
Wenn ich nun hier meinen Sohn mit benenne, ist das dann falsch?
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Selbstverständlich ist es für den Moment falsch. Was hindert dich daran, einen kurzen Text zu verfassen, in dem du dem IV den Sachverhalt mitteilst?
Ist es denn wirklich so, dass die Unterhaltspflicht definitiv nicht mehr besteht? M.W. sind Eltern unterhaltspflichtig bis zum ersten Berufsabschluss, es sei denn, das Kind hat diesen Anspruch durch sein Verhalten verwirkt.
Offensichtlich wohnt er auch nicht mehr bei dir, sonst wäre doch die Unterhaltspflicht über die Bedarfsgemeinschaft vorhanden.
Ist es denn wirklich so, dass die Unterhaltspflicht definitiv nicht mehr besteht? M.W. sind Eltern unterhaltspflichtig bis zum ersten Berufsabschluss, es sei denn, das Kind hat diesen Anspruch durch sein Verhalten verwirkt.
Offensichtlich wohnt er auch nicht mehr bei dir, sonst wäre doch die Unterhaltspflicht über die Bedarfsgemeinschaft vorhanden.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Er wohnt bei der Mutter
Ich bin der Meinung er hat den Anspruch verwirkt, da er keine Schule mehr besucht und sich auch nicht in einer beruflichen Ausbildung befindet.
Er nimmt lediglich an einer Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit teil und diese ist wohl nur einmal wöchentlich.
Ich bin der Meinung er hat den Anspruch verwirkt, da er keine Schule mehr besucht und sich auch nicht in einer beruflichen Ausbildung befindet.
Er nimmt lediglich an einer Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit teil und diese ist wohl nur einmal wöchentlich.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Zwischen Ende der Schulausbildung und Aufnahme einer Ausbildung oder weiteren Schulischen Ausbildung sollten maximal 4 Monate liegen. Danach könnte nach vorheriger Ankündigung der Unterhalt eingestellt werden......
Diesen 4 Monats Zeitraum sieht jedes Gericht als ausreichend an um sich zu orientieren. Danach ist ein Volljähriges Kind sich selbst verpflichtet. Wie es jetzt zur Zeit in Corona Zeiten aussieht , keine Ahnung, Habe zur Zeit einen ähnlichen Fall bei mir am laufen.
Diesen 4 Monats Zeitraum sieht jedes Gericht als ausreichend an um sich zu orientieren. Danach ist ein Volljähriges Kind sich selbst verpflichtet. Wie es jetzt zur Zeit in Corona Zeiten aussieht , keine Ahnung, Habe zur Zeit einen ähnlichen Fall bei mir am laufen.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Seine Schullaufbahn war im Juni 2019 abgeschlossen. Somit wären die 4 Monate im Oktober /November 2019 beendet gewesen.
Habe bis einschl. Mai 2020 gezahlt. Volljährig wurde er im Mai 2020.
Habe bis einschl. Mai 2020 gezahlt. Volljährig wurde er im Mai 2020.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Würde das über einen Anwalt klären lassen...dann bist du auf Nummer sicher.
Wenn du mutig bist schreibst du bösen Brief auf Grundlage seiner Auskunftspflicht dir gegenüber. Habe ich 2x getan, danach Unterhalt einbehalten mit Hinweis aus fehlende Auskünfte und Belege.Danach wurde sofort mit dem Anwalt gedroht. Auf den Hinweis hin das es auch Pflichten gibt wenn man etwas haben möchte war Ruhe und alle belege wurden dargelegt. Der Kontakt ist zwar danach abgebrochen,aber damit konnte ich Leben das dieser schon davor kaum bis gar nicht vorhanden war.
Wenn du mutig bist schreibst du bösen Brief auf Grundlage seiner Auskunftspflicht dir gegenüber. Habe ich 2x getan, danach Unterhalt einbehalten mit Hinweis aus fehlende Auskünfte und Belege.Danach wurde sofort mit dem Anwalt gedroht. Auf den Hinweis hin das es auch Pflichten gibt wenn man etwas haben möchte war Ruhe und alle belege wurden dargelegt. Der Kontakt ist zwar danach abgebrochen,aber damit konnte ich Leben das dieser schon davor kaum bis gar nicht vorhanden war.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Ja genau, am besten mache ich das so und informiere morgen früh meinen Insolvenzverwalter.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Meiner hatte die Frechheit, bzw die Kindesmutter meinen Verwalter anzurufen und zu fragen ob es rechtens wäre einfach den Unterhalt in laufender Insolvenz einzubehalten,bzw zu kürzen.
Die Vorzimmerdame rief mich deswegen an, hab ihr den Sachverhalt dargelegt und sie meinte ich solle mich melden wenn der Unterhalt endgültig geändert wird, bzw sich meine Anzahl der Unterhalspflichtigen Personen dauerhaft ändern würde.
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