Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
OK super,
War es denn bei dir genauso wie in meinem Falle.
Unterhalt ab 18
War es denn bei dir genauso wie in meinem Falle.
Unterhalt ab 18
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
was soll denn im Ergebnis rauskommen - kein Freibetrag und kein Unterhalt oder Freibetrag und Mutter muss auch zahlen?
Und: Für die Anerkennung der gesetzlichen Unterhaltspflicht mit der Folge "Freibetrag" bei der "Pfändung" ist als Voraussetzung "nur" normiert, dass Unterhalt gezahlt wird, es wird nicht gefordert, dass der betragsmäßig geschuldete Unterhalt gezahlt wird - das ist eine Schlitterpartie, aber nach meiner Erinnerung gut zu googeln...
Und: Für die Anerkennung der gesetzlichen Unterhaltspflicht mit der Folge "Freibetrag" bei der "Pfändung" ist als Voraussetzung "nur" normiert, dass Unterhalt gezahlt wird, es wird nicht gefordert, dass der betragsmäßig geschuldete Unterhalt gezahlt wird - das ist eine Schlitterpartie, aber nach meiner Erinnerung gut zu googeln...
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Zunächst einmal sollte man den IV nicht darüber informieren ob eine unterhaltsberechtigte Person nicht mehr als solche gilt, solange man dies nicht zu 100 % geklärt hat.
Weiterhin ist es wohl auch so, dass man Auskünfte über Veränderungen, im Bezug auf Unterhaltsverpflichtungen, nur einmal im Jahr, im Zusammenhang mit dem jährlichen Fragebogen, dem IV bekannt geben muss.
Nicht nachvollziehen kann ich allerdings, warum sich der Sohn arbeitssuchend und nicht ausbildungssuchend gemeldet hat.
In dem Fall bekommt er nämlich weiterhin Kindergeld, muss allerdings,gegenüber der Familienkasse und der Agentur für Arbeit, Berwerbungsnachweise führen.
Weiterhin ist es wohl auch so, dass man Auskünfte über Veränderungen, im Bezug auf Unterhaltsverpflichtungen, nur einmal im Jahr, im Zusammenhang mit dem jährlichen Fragebogen, dem IV bekannt geben muss.
Nicht nachvollziehen kann ich allerdings, warum sich der Sohn arbeitssuchend und nicht ausbildungssuchend gemeldet hat.
In dem Fall bekommt er nämlich weiterhin Kindergeld, muss allerdings,gegenüber der Familienkasse und der Agentur für Arbeit, Berwerbungsnachweise führen.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
100 prozentig ist es noch nicht geklärt.
Mein Sohn ist heute zum Anwalt um eine neue Berechnung als Volljähriger zu machen.
Darauf hin habe ich für diesen Monat die Unterhaltszahlung erstmal eingestellt und warte auf die neue Berechnung.
Das ist ja was mir Sorgen macht, es ist ja alles noch in der Schwebe und ich dachte ich muss es dem Insolvenzverwalter melden das ich für diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt habe und warte halt auf die neue Berechnung ob ich überhaupt noch zahlen muss.
Mein Sohn ist heute zum Anwalt um eine neue Berechnung als Volljähriger zu machen.
Darauf hin habe ich für diesen Monat die Unterhaltszahlung erstmal eingestellt und warte auf die neue Berechnung.
Das ist ja was mir Sorgen macht, es ist ja alles noch in der Schwebe und ich dachte ich muss es dem Insolvenzverwalter melden das ich für diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt habe und warte halt auf die neue Berechnung ob ich überhaupt noch zahlen muss.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
So schnell ist Barunterhalt nicht verwirkt, auch wenn die Anspruchskriterien für Kindergeld nicht erfüllt sind.
Das Kind hat keine abgeschlossene Ausbildung und unabhängig davon ob er bei Dir wohnt, bei der Mutter oder alleine, bist Du erst einmal unterhaltspflichtig. Würde er jetzt alleine wohnen oder die Mutter als Bedarfsgemeinschaft Sozialhilfe, würde das Amt auch an Dich herantreten oder er müsste auf Unterhalt klagen ...
Mein Stiefsohn ist seit 2 Jahren ausgezogen, macht nichts, ist soweit wir wissen nicht arbeitslos noch arbeitssuchend gemeldet und das Jugendamt hält die Hand über ihn und bei meiner Frau die Hand auf ... alle Diskussionen fruchtlos ...
Abgesehen davon wäre es doch besser den Jungen zu unterstützen als den Gläubigern "freiwillig" mehr pfändbares zu geben ... er ist immerhin Dein Sohn und das ist das mindeste was Du tun kannst ...
Das Kind hat keine abgeschlossene Ausbildung und unabhängig davon ob er bei Dir wohnt, bei der Mutter oder alleine, bist Du erst einmal unterhaltspflichtig. Würde er jetzt alleine wohnen oder die Mutter als Bedarfsgemeinschaft Sozialhilfe, würde das Amt auch an Dich herantreten oder er müsste auf Unterhalt klagen ...
Mein Stiefsohn ist seit 2 Jahren ausgezogen, macht nichts, ist soweit wir wissen nicht arbeitslos noch arbeitssuchend gemeldet und das Jugendamt hält die Hand über ihn und bei meiner Frau die Hand auf ... alle Diskussionen fruchtlos ...
Abgesehen davon wäre es doch besser den Jungen zu unterstützen als den Gläubigern "freiwillig" mehr pfändbares zu geben ... er ist immerhin Dein Sohn und das ist das mindeste was Du tun kannst ...
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Verstehe,
aber das Problem ist: Unterstützung hatt mein Sohn immer von mir bekommen weit über den Unterhaltszahlungen sogar aber das Geld ist nie richtig bei ihm angekommen sondern die Mutter hat es Monat für Monat veruntreut.
Ich würde ihn gerne weiter unterstützen wenn er und seine Mutter seit Jahren nicht so faul wären und desorientiert.
Es ist ja sehr viel vorgefallen, Schulabbruch, Maßnahmen schwänzen also ich meine damit das volle Programm.
Dann mach ich mir als Vater ernsthafte Gedanken das ich bei weiter Zahlung des Unterhalts in ein Fass ohne Boden investiere.
Ich habe mir halt gedacht, wenn ich diesen Weg gehe das die zwei mal aufwachen und sich aufrappeln und zumindest das er eine vernünftige Beschäftigung nach geht.
So als Denkanstoß und letzte Maßnahme.
aber das Problem ist: Unterstützung hatt mein Sohn immer von mir bekommen weit über den Unterhaltszahlungen sogar aber das Geld ist nie richtig bei ihm angekommen sondern die Mutter hat es Monat für Monat veruntreut.
Ich würde ihn gerne weiter unterstützen wenn er und seine Mutter seit Jahren nicht so faul wären und desorientiert.
Es ist ja sehr viel vorgefallen, Schulabbruch, Maßnahmen schwänzen also ich meine damit das volle Programm.
Dann mach ich mir als Vater ernsthafte Gedanken das ich bei weiter Zahlung des Unterhalts in ein Fass ohne Boden investiere.
Ich habe mir halt gedacht, wenn ich diesen Weg gehe das die zwei mal aufwachen und sich aufrappeln und zumindest das er eine vernünftige Beschäftigung nach geht.
So als Denkanstoß und letzte Maßnahme.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Fragst Du nach der Regel, wie Du Dich in dieser Sache insolvenzrechtlich verhalten solltest oder willst Du Tipps für die Erziehung und Beeinflussung Erwachsener...
Richtigf ist sicherlich, dass Du das Verhalten anderer nur dadurch änderst, dass Du Dich anders verhälst - aber mir scheint es hier im Forum mit Deiner Frage darum zu gehen, was insolvenzrechtlich und familienrechtrlich korrekt ist.
Bei den Fragen ist es doch besser, sich vor Ort einmal beraten zu lassen.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
Mein Sohn ist 20 und ausbildungssuchend gemeldet und dadurch bekommt er wieder Kindergeld. Ich zahle ja dadurch auch weniger in die Masse und investiere es gerne in die Zukunft meines Kindes. Es reicht auch nicht aus nur zu zahlen. Da gehört noch ein wenig mehr zu.
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Re: Unterhalt volljähriges Kind - Privatinsolvenz
"aber das Problem ist: Unterstützung hatt mein Sohn immer von mir bekommen weit über den Unterhaltszahlungen sogar aber das Geld ist nie richtig bei ihm angekommen sondern die Mutter hat es Monat für Monat veruntreut"
Dann würde ich das Geld ab dem 18. Geburtstag direkt auf das Konto deines Kindes überweisen.
Ab dem 18. Geburtstag muss dein Sohn sich mit Dir selbst in Verbindung setzen und seinen Unterhaltsanspruch geltend machen. Dass kann dann weder das Jugendamt, noch die Mutter für ihn tun.
Dann würde ich das Geld ab dem 18. Geburtstag direkt auf das Konto deines Kindes überweisen.
Ab dem 18. Geburtstag muss dein Sohn sich mit Dir selbst in Verbindung setzen und seinen Unterhaltsanspruch geltend machen. Dass kann dann weder das Jugendamt, noch die Mutter für ihn tun.
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