Zwei Fragen: Steuererklärung und Freibetrag

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Janadi
Wissender
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Registriert: 14. Aug 2018, 14:03

Zwei Fragen: Steuererklärung und Freibetrag

Beitrag von Janadi »

Hallo zusammen,

ich reiche meinen Antrag in Kürze ein. Vermutlich wird das Verfahren irgendwann im Februar eröffnet.

Wie ist das eigentlich mit der Steuererklärung. Bislang waren wir immer ziemlich fix und hatten im März alles fertig, jetzt sollten wir abwarten? Normalerweise bekommen wir immer eine Menge zurück. Das liegt allerdings daran, das mein Mann immense Werbungskosten hat. Wir sind gemeinsame veranlagt. Wie geht das, das wir einzeln berechnet werden, damit er zumindest sein Geld bekommt?

Meine große Tochter bekommt jetzt im Studium 432€ Bafög. Gibt es da Erfahrungswerte, ab wann sie aus der Unterhaltspflicht rausfällt (sie ist nicht die leibliche Tochter meines Mannes, von ihrem leiblichen Vater bekommt sie keinen Unterhalt)?
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Beiträge: 263
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Re: Zwei Fragen: Steuererklärung und Freibetrag

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Hi Janadi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwei Fragen: Steuererklärung und Freibetrag" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Zwei Fragen: Steuererklärung und Freibetrag

Beitrag von caffery »

Tag!
Janadi hat geschrieben: 18. Dez 2018, 06:40 Wie ist das eigentlich mit der Steuererklärung. Bislang waren wir immer ziemlich fix und hatten im März alles fertig, jetzt sollten wir abwarten? Normalerweise bekommen wir immer eine Menge zurück. Das liegt allerdings daran, das mein Mann immense Werbungskosten hat.
Ich würde die Erklärung bei dem Zeitablauf nicht kurz vor dem Eröffnungsbeschluss einreichen. Warte bis zur Eröffnung und lege dem Verwalter die Unterlagen auf Verlangen vor damit er die Steuererklärung einreichen kann. Dann dürftest Du bei ihm einen Stein im Brett haben.
Sobald das Verfahren eröffnet ist, muss er die Steuererklärung einreichen und nicht Du.
Janadi hat geschrieben: 18. Dez 2018, 06:40 Wir sind gemeinsame veranlagt. Wie geht das, das wir einzeln berechnet werden, damit er zumindest sein Geld bekommt?
Es müsste ein Antrag auf Aufteilung der Steuer gem. §§ 268 ff. AO an das Finanzamt gestellt werden. Dann wird das Amt eure Steuern auseinanderrechnen. Dein Mann bekommt seine und Dein Verwalter Deine.
Janadi hat geschrieben: 18. Dez 2018, 06:40 Meine große Tochter bekommt jetzt im Studium 432€ Bafög. Gibt es da Erfahrungswerte, ab wann sie aus der Unterhaltspflicht rausfällt (sie ist nicht die leibliche Tochter meines Mannes, von ihrem leiblichen Vater bekommt sie keinen Unterhalt)?
Wenn ich die gängige Rechtsprechung dazu grad richtig aufm Schirm habe, wäre m.E. eine Herausrechnung der Unterhaltsverpflichtung um die 40% in Ordnung. Alles über 50% würde mich (negativ) überraschen.

Es sind aber ganz grundsätzlich - wie Du ja wahrscheinlich schon weißt - alles individuelle Einzelfallentscheidungen.
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