Hallo,
alleinerziehende Mutter mit einem Kind ist in Privat Inso. Auf das P-Konto gehen Kindergeld, Kindesunterhalt und Lohn ein.
Können Kindergeld und Unterhalt geschützt werden? Wenn ja, wie geht das?
Danke für Antwort.
Freibetrag erhöhen?
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Re: Freibetrag erhöhen?
Kindergeld ja, Unterhalt nein - bzw. nur indirekt über den erhöten Freibetrag. (Es könnte hier u.U. Sinn machen für das Kind ein eigenes Konto zu eröffnen und den Unterhalt darauf fließen zu lassen. Daran wäre auch nichts "krumm" oder gar illegal. Frag den Menschen der Dir die Bescheinigung ausstellt mal, ob das in Deinem Fall Sinn macht)
Du solltest Dir eine P-Kontobescheinigung besorgen und diese dann bei der Bank einreichen. Finde dazu am besten heraus, welcher Sozialverband in Deiner Region karitavite Schuldnerberatung anbietet und rufe dort an. Vielleicht hast Du dort ja auch Deine InsO-Vorbereitungen gemacht.
Auf der Bescheinigung sollte stehen:
Grundfreibetrag: 1133,80 Euro
Weiterer Freibetrag für die erste Person: 426,71 Euro
Kindergeld: 194 Euro
Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag: 1754,51 Euro
Du solltest Dir eine P-Kontobescheinigung besorgen und diese dann bei der Bank einreichen. Finde dazu am besten heraus, welcher Sozialverband in Deiner Region karitavite Schuldnerberatung anbietet und rufe dort an. Vielleicht hast Du dort ja auch Deine InsO-Vorbereitungen gemacht.
Auf der Bescheinigung sollte stehen:
Grundfreibetrag: 1133,80 Euro
Weiterer Freibetrag für die erste Person: 426,71 Euro
Kindergeld: 194 Euro
Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag: 1754,51 Euro
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Re: Freibetrag erhöhen?
Es könnte hier u.U. Sinn machen für das Kind ein eigenes Konto zu eröffnen und den Unterhalt darauf fließen zu lassen.
Das wollte die Mutter so machen. Nachteil dabei ist, lt. Bank, dass der Kindesvater zustimmen muß und ebenfalls Zugriff auf dieses Konto haben würde. Da es seit 11 Jahren immer wieder Probleme mit ihm gibt, möchte sie NICHT, dass der KV auf dieses Konto zugreifen kann. Kann das verhindert werden?
Du solltest Dir eine P-Kontobescheinigung besorgen und diese dann bei der Bank einreichen
Wer stellt diese aus?
Weiterer Freibetrag für die erste Person: 426,71 Euro
Handelt es sich hierbei um die Unterhaltssumme aus der Düsseldorfer Tabelle? Sie bekommt mehr Unterhalt für das Kind. Wird dann der tatsächliche Unterhalt auf Antrag freigestellt? Muß der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden (über den Involvenzverwalter?)
Sind die genannten Summen aus den Tabellen für 2018? Im nächsten Jahr wird es ja eine Erhöhung geben, diese sollte am besten mit eingebaut sein, oder?
Wie verhält es sich mit Nacht/und Feiertagszuschlägen, die unregelmäßig anfallen (ca 150-250€ mtl.) Die sind ja auch pfändungfrei. Da die Summe unregelmäßig ist, könnte eine "Pauschale" gebildet werden?
Das wollte die Mutter so machen. Nachteil dabei ist, lt. Bank, dass der Kindesvater zustimmen muß und ebenfalls Zugriff auf dieses Konto haben würde. Da es seit 11 Jahren immer wieder Probleme mit ihm gibt, möchte sie NICHT, dass der KV auf dieses Konto zugreifen kann. Kann das verhindert werden?
Du solltest Dir eine P-Kontobescheinigung besorgen und diese dann bei der Bank einreichen
Wer stellt diese aus?
Weiterer Freibetrag für die erste Person: 426,71 Euro
Handelt es sich hierbei um die Unterhaltssumme aus der Düsseldorfer Tabelle? Sie bekommt mehr Unterhalt für das Kind. Wird dann der tatsächliche Unterhalt auf Antrag freigestellt? Muß der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden (über den Involvenzverwalter?)
Sind die genannten Summen aus den Tabellen für 2018? Im nächsten Jahr wird es ja eine Erhöhung geben, diese sollte am besten mit eingebaut sein, oder?
Wie verhält es sich mit Nacht/und Feiertagszuschlägen, die unregelmäßig anfallen (ca 150-250€ mtl.) Die sind ja auch pfändungfrei. Da die Summe unregelmäßig ist, könnte eine "Pauschale" gebildet werden?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Freibetrag erhöhen?
Ist das so? Das wär mir neu. Was aber nichts heißen muss.
Das hatte ich doch bereits geschrieben.
Nein
Nein, nur die genannte Pauschale.
Nein, die von mir genannte P-Kontobescheinigung muss bei der Bank vorgelegt werden (schrieb ich ja bereits)
Eine Anpassung der Freibeträge erfolgt immer zum 01.07. in ungraden Jahren. Natürlich kann man immer nur für den Zeitpunkt bescheinigen der aktuell ist;) Kindergelderhöhungen passen die Banken in der Regel selbst an, genauso wie sie es mit den turnusmäßigen Anpassungen des Freibetrags tun sollten(<-!!).
Dafür müsste zusätzlich ein Antrag auf Vollstreckungsschutz an das Insolvenzgericht gestellt werden. Wenn die Beträge sich jeden Monat ändern im schlimmsten Falle jeden Monat ein neuer.
Alternativ gäbe es noch andere Möglichkeiten die aber an dieser Stelle etwas weit führen würden und auch darauf ankommen wie der Insolvenzverwalter so arbeitet. Vielleicht spricht die Dame mal ihren Insolvenzverwalter darauf an.
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Re: Freibetrag erhöhen?
Alle gesetzlichen Vertreter haben Zugriff auf das Konto eines Minderjährigen. In der Regel sind das die Eltern.
Der Vater wird also den Kontoantrag unterschreiben müssen und hat volle Verfügung über das Konto. Verhindern kann man das nicht (was in den meisten Fällen auch gut so ist).
Der Vater wird also den Kontoantrag unterschreiben müssen und hat volle Verfügung über das Konto. Verhindern kann man das nicht (was in den meisten Fällen auch gut so ist).
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Re: Freibetrag erhöhen?
Dafür müsste zusätzlich ein Antrag auf Vollstreckungsschutz an das Insolvenzgericht gestellt werden
Macht das der Inso Verwalter oder kann die Schuldnerin das selber machen und Kopie an den Inso Verwalter schicken?
Macht das der Inso Verwalter oder kann die Schuldnerin das selber machen und Kopie an den Inso Verwalter schicken?
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Re: Freibetrag erhöhen?
Der Insolvenzverwalter ist nur im entferntesten Sinne dein Freund - er sollte sich sehr neutral verhalten und insbesondere zu rechtlichen Fragen keine, bzw. nur wirklich fundierten Auskünfte geben, da er im Schlimmsten Fall in der Haftung steht. Er hat also kein Interesse daran irgendetwas "für dich" zu regeln bzw. zu organisieren. Er kümmert sich nur um das Einsammeln der pfändbaren Bezüge, die Verteilung dieser und um eventuell laufende Verträge, sofern er für diese Verträge eintritt.
Alles Andere bleibt, so wie immer, dir überlassen. Um dein Recht zu bekommen musst du dein Recht erstmal in Anspruch nehmen. Dazu gehört eben auch ein Antrag auf Vollstreckungsschutz.
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