Freibetrag erhöhen?

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helloween
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Freibetrag erhöhen?

Beitrag von helloween »

Hallo,
alleinerziehende Mutter mit einem Kind ist in Privat Inso. Auf das P-Konto gehen Kindergeld, Kindesunterhalt und Lohn ein.
Können Kindergeld und Unterhalt geschützt werden? Wenn ja, wie geht das?
Danke für Antwort.
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Re: Freibetrag erhöhen?

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Hi helloween,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freibetrag erhöhen?" geschaut?
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caffery
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von caffery »

Kindergeld ja, Unterhalt nein - bzw. nur indirekt über den erhöten Freibetrag. (Es könnte hier u.U. Sinn machen für das Kind ein eigenes Konto zu eröffnen und den Unterhalt darauf fließen zu lassen. Daran wäre auch nichts "krumm" oder gar illegal. Frag den Menschen der Dir die Bescheinigung ausstellt mal, ob das in Deinem Fall Sinn macht)

Du solltest Dir eine P-Kontobescheinigung besorgen und diese dann bei der Bank einreichen. Finde dazu am besten heraus, welcher Sozialverband in Deiner Region karitavite Schuldnerberatung anbietet und rufe dort an. Vielleicht hast Du dort ja auch Deine InsO-Vorbereitungen gemacht.

Auf der Bescheinigung sollte stehen:

Grundfreibetrag: 1133,80 Euro
Weiterer Freibetrag für die erste Person: 426,71 Euro
Kindergeld: 194 Euro

Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag: 1754,51 Euro
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helloween
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von helloween »

Es könnte hier u.U. Sinn machen für das Kind ein eigenes Konto zu eröffnen und den Unterhalt darauf fließen zu lassen.
Das wollte die Mutter so machen. Nachteil dabei ist, lt. Bank, dass der Kindesvater zustimmen muß und ebenfalls Zugriff auf dieses Konto haben würde. Da es seit 11 Jahren immer wieder Probleme mit ihm gibt, möchte sie NICHT, dass der KV auf dieses Konto zugreifen kann. Kann das verhindert werden?

Du solltest Dir eine P-Kontobescheinigung besorgen und diese dann bei der Bank einreichen

Wer stellt diese aus?

Weiterer Freibetrag für die erste Person: 426,71 Euro
Handelt es sich hierbei um die Unterhaltssumme aus der Düsseldorfer Tabelle? Sie bekommt mehr Unterhalt für das Kind. Wird dann der tatsächliche Unterhalt auf Antrag freigestellt? Muß der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden (über den Involvenzverwalter?)

Sind die genannten Summen aus den Tabellen für 2018? Im nächsten Jahr wird es ja eine Erhöhung geben, diese sollte am besten mit eingebaut sein, oder?

Wie verhält es sich mit Nacht/und Feiertagszuschlägen, die unregelmäßig anfallen (ca 150-250€ mtl.) Die sind ja auch pfändungfrei. Da die Summe unregelmäßig ist, könnte eine "Pauschale" gebildet werden?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von caffery »

helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Nachteil dabei ist, lt. Bank, dass der Kindesvater zustimmen muß und ebenfalls Zugriff auf dieses Konto haben würde.
Ist das so? Das wär mir neu. Was aber nichts heißen muss.
helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Wer stellt diese aus?
Das hatte ich doch bereits geschrieben.
helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Handelt es sich hierbei um die Unterhaltssumme aus der Düsseldorfer Tabelle?
Nein
helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Sie bekommt mehr Unterhalt für das Kind. Wird dann der tatsächliche Unterhalt auf Antrag freigestellt?
Nein, nur die genannte Pauschale.
helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Muß der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden (über den Involvenzverwalter?)
Nein, die von mir genannte P-Kontobescheinigung muss bei der Bank vorgelegt werden (schrieb ich ja bereits)
helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Sind die genannten Summen aus den Tabellen für 2018? Im nächsten Jahr wird es ja eine Erhöhung geben, diese sollte am besten mit eingebaut sein, oder?
Eine Anpassung der Freibeträge erfolgt immer zum 01.07. in ungraden Jahren. Natürlich kann man immer nur für den Zeitpunkt bescheinigen der aktuell ist;) Kindergelderhöhungen passen die Banken in der Regel selbst an, genauso wie sie es mit den turnusmäßigen Anpassungen des Freibetrags tun sollten(<-!!).
helloween hat geschrieben: 11. Dez 2018, 08:58 Wie verhält es sich mit Nacht/und Feiertagszuschlägen, die unregelmäßig anfallen (ca 150-250€ mtl.) Die sind ja auch pfändungfrei. Da die Summe unregelmäßig ist, könnte eine "Pauschale" gebildet werden?
Dafür müsste zusätzlich ein Antrag auf Vollstreckungsschutz an das Insolvenzgericht gestellt werden. Wenn die Beträge sich jeden Monat ändern im schlimmsten Falle jeden Monat ein neuer.
Alternativ gäbe es noch andere Möglichkeiten die aber an dieser Stelle etwas weit führen würden und auch darauf ankommen wie der Insolvenzverwalter so arbeitet. Vielleicht spricht die Dame mal ihren Insolvenzverwalter darauf an.
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Shopgirl
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von Shopgirl »

Alle gesetzlichen Vertreter haben Zugriff auf das Konto eines Minderjährigen. In der Regel sind das die Eltern.
Der Vater wird also den Kontoantrag unterschreiben müssen und hat volle Verfügung über das Konto. Verhindern kann man das nicht (was in den meisten Fällen auch gut so ist).
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helloween
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von helloween »

Dafür müsste zusätzlich ein Antrag auf Vollstreckungsschutz an das Insolvenzgericht gestellt werden

Macht das der Inso Verwalter oder kann die Schuldnerin das selber machen und Kopie an den Inso Verwalter schicken?
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tidus82
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von tidus82 »

helloween hat geschrieben: 14. Dez 2018, 07:22 Macht das der Inso Verwalter oder kann die Schuldnerin das selber machen und Kopie an den Inso Verwalter schicken?
Der Insolvenzverwalter ist nur im entferntesten Sinne dein Freund - er sollte sich sehr neutral verhalten und insbesondere zu rechtlichen Fragen keine, bzw. nur wirklich fundierten Auskünfte geben, da er im Schlimmsten Fall in der Haftung steht. Er hat also kein Interesse daran irgendetwas "für dich" zu regeln bzw. zu organisieren. Er kümmert sich nur um das Einsammeln der pfändbaren Bezüge, die Verteilung dieser und um eventuell laufende Verträge, sofern er für diese Verträge eintritt.

Alles Andere bleibt, so wie immer, dir überlassen. Um dein Recht zu bekommen musst du dein Recht erstmal in Anspruch nehmen. Dazu gehört eben auch ein Antrag auf Vollstreckungsschutz.
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helloween
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Re: Freibetrag erhöhen?

Beitrag von helloween »

Vielen Dank an euch :D
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