Guten Abend zusammen,
mein Vater ist vor kurzem gestorben, meine Mutter lebt noch.
Es gibt eine bezahlte Immobilie und einen geringen Geldbetrag.
Die beiden haben in einem Berliner Testament sich gegenseitig zum Alleinerben erklärt, erst danach kommen die Kinder, wenn beide verstorben sind.
Ich selber bin seit Anfang 2024 in Privatinsolvenz (derzeit noch auf eröffnet, nicht in Wohlverhaltensphase).
Nunmehr möchte ich vermeiden, dass über eine Art Pflichtanspruch an die Immobilie meiner Mutter und die Geldreserven gegangen wird und alles oder teilweise in meine Insolvenzmasse fliesst.
Allerdings möchte ich auch vermeiden, dass im letzten Insolvenzjahr ich irgendwelche Probleme mit der Restschuldbefreiung bekomme.
Hat jemand Erfahrungen oder einen Ratschlag dazu ?
Danke vorab und schönes Wochenende !
VG
Olli
Berliner Testament im eröffneten Verfahren
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Knibbels79
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Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
Hi Knibbels79,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Berliner Testament im eröffneten Verfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Berliner Testament im eröffneten Verfahren" geschaut?
Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
Guten Abend,
Du kannst das evtl. Erbe auschlagen.
Da kann dir auch niemand einen Strick draus drehen.
Du kannst das evtl. Erbe auschlagen.
Da kann dir auch niemand einen Strick draus drehen.
Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
Alleine denklogisch hat demnach das Erbe - solange die Mutter lebt - keinen Bezug zu Ihrer Insolvenz.
Meinen Insolvenzverwalter interessiert auch nicht, ob meine Mutter Millionen Kartoffelsuppe auf dem Konto hat.
Meinen Insolvenzverwalter interessiert auch nicht, ob meine Mutter Millionen Kartoffelsuppe auf dem Konto hat.
Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
Hier gibt es doch gar kein Erbe und demnach auch nichts auszuschlagen.
Hier stellt sich nur die Frage, ob Knibbels dazu verpflichtet werden kann, die Auszahlung seines Pflichtteils von seiner Mutter (Alleinerbin nach dem Vater) zu fordern.
Soviel ich weiß, ist das Knibbels freie Entscheidung - die Profis werden das aber hoffentlich nochmal genau beantworten. Zudem könnte es sich meiner Meinung nach auch um eine unbillige Härte handeln, wenn die Mutter dadurch gezwungen würde ihr Erbe durch den Verkauf der Immobilie "zu versilbern".
Hier stellt sich nur die Frage, ob Knibbels dazu verpflichtet werden kann, die Auszahlung seines Pflichtteils von seiner Mutter (Alleinerbin nach dem Vater) zu fordern.
Soviel ich weiß, ist das Knibbels freie Entscheidung - die Profis werden das aber hoffentlich nochmal genau beantworten. Zudem könnte es sich meiner Meinung nach auch um eine unbillige Härte handeln, wenn die Mutter dadurch gezwungen würde ihr Erbe durch den Verkauf der Immobilie "zu versilbern".
Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
... Du machst jetzt gar nicht und dann passiert auch nichts im Insolvenzverfahren, was für Dich nachteilig ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.