Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

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halas
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Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von halas »

Stimmt es, dass der Insolvenzverwalter jährlich einen Fragebogen möchte?
Des Weiteren verstehe ich nicht, wieso der Anwalt den Treuhänder als Insolvenzverwalter bezeichnet, schließlich behandelt er in seinem Artikel die Wohlverhaltensphase.

"Einmal im Jahr schickt Ihnen der Insolvenzverwalter einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt wieder zurückschicken müssen. Das war es in der Regel."
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Zuletzt geändert von tidus82 am 9. Sep 2024, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

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Hi halas,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?" geschaut?
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tidus82
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von tidus82 »

Ja, das stimmt - darin wird einfach nur erfasst, was Du beruflich machst, wo Du beruflich bist und ob Du eventuell Unterhaltsverpflichtungen hast etc.

Warum der Treuhänder IV genannt wird kann ich Dir nicht sagen - meistens ist es aber ein und dieselbe Person.

Im eröffneten Verfahren heißt der Mensch Insolvenzverwalter und sobald das Verfahren abgeschlossen ist heißt er Treuhänder.
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Itak65
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Itak65 »

Hi also ich habe keinen Fragebogen bekommen nur eine Email wo ich arbeite, wohne und ob ich Unterhalt zahle das wars.
Itak65
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Der Fragebogen ist wohl obligatorisch, zumindest dieser Textbaustein.

Ich musste zum Beispiel während dem ganzen Verfahren kein einziges Mal so einen Bogen ausfüllen und an den Insolvenzverwalter/Treuhänder schicken.
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AdiDana
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von AdiDana »

Ich habe auch nie einen Fragebogen ausgefüllt. Der TH war am Anfang mal da, hat sich Notizen gemacht und mich aufgeklärt, dass ich Veränderungen melden soll. Einmal jährlich hat er die Gehaltsabrechnungen gefordert per Mail, die habe ich geschickt und das wars.
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halas
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von halas »

AdiDana hat geschrieben: 10. Sep 2024, 11:41 dass ich Veränderungen melden soll.
Veränderungen melden wie Arbeitgeber und Wohnungswechsel.
Muss ich neue Kinder oder neue Girokonten melden?
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Ben1986
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Ben1986 »

Hab auch nie einen jährlichen Bogen bekommen. Hab einfach immer Änderungen gemeldet und gut ist. Gehaltsnachweise sollte ich jeden Monat vorlegen.Kontoauszüge musste ich bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahren vorlegen .
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Itak65
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Itak65 »

Neue Girokonten nicht mehr ich habe es meinem TH mitgeteilt da sagte man mir das ist uninteressant da man sowieso keinen Zugriff auf die Konten mehr hat. Halte dich an die obliegenheiten 295 inso .
Lg
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AdiDana
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von AdiDana »

Neue Kinder würde ich aus eigenem Interesse melden. Das erhöht ja ganz erheblich dein monatliche unpfändbares Einkommen. Und natürlich Wohnungswechsel/ Adressänderung, Änderung Arbeitgeber oder Arbeitsvertrag.
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mischa1981
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Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von mischa1981 »

Ich hab die Insolvenz im Januar 2021 begonnen und vom IV nie auch nur einen Fragebogen erhalten. Der hat dafür alle meine Gehaltszettel bekommen und damit war er zufrieden.
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