Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
halas
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 27. Jun 2024, 10:50

Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von halas »

Stimmt es, dass der Insolvenzverwalter jährlich einen Fragebogen möchte?
Des Weiteren verstehe ich nicht, wieso der Anwalt den Treuhänder als Insolvenzverwalter bezeichnet, schließlich behandelt er in seinem Artikel die Wohlverhaltensphase.

"Einmal im Jahr schickt Ihnen der Insolvenzverwalter einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt wieder zurückschicken müssen. Das war es in der Regel."
0
Zuletzt geändert von tidus82 am 9. Sep 2024, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Quelle entfernt, nicht notwendig
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Werbung

Hi halas,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von tidus82 »

Ja, das stimmt - darin wird einfach nur erfasst, was Du beruflich machst, wo Du beruflich bist und ob Du eventuell Unterhaltsverpflichtungen hast etc.

Warum der Treuhänder IV genannt wird kann ich Dir nicht sagen - meistens ist es aber ein und dieselbe Person.

Im eröffneten Verfahren heißt der Mensch Insolvenzverwalter und sobald das Verfahren abgeschlossen ist heißt er Treuhänder.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Itak65 »

Hi also ich habe keinen Fragebogen bekommen nur eine Email wo ich arbeite, wohne und ob ich Unterhalt zahle das wars.
Itak65
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 54
Beiträge: 409
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Der Fragebogen ist wohl obligatorisch, zumindest dieser Textbaustein.

Ich musste zum Beispiel während dem ganzen Verfahren kein einziges Mal so einen Bogen ausfüllen und an den Insolvenzverwalter/Treuhänder schicken.
0
AdiDana
Wissender
Reaktionen: 21
Beiträge: 155
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von AdiDana »

Ich habe auch nie einen Fragebogen ausgefüllt. Der TH war am Anfang mal da, hat sich Notizen gemacht und mich aufgeklärt, dass ich Veränderungen melden soll. Einmal jährlich hat er die Gehaltsabrechnungen gefordert per Mail, die habe ich geschickt und das wars.
0
halas
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 27. Jun 2024, 10:50

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von halas »

AdiDana hat geschrieben: 10. Sep 2024, 11:41 dass ich Veränderungen melden soll.
Veränderungen melden wie Arbeitgeber und Wohnungswechsel.
Muss ich neue Kinder oder neue Girokonten melden?
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 36
Beiträge: 355
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Ben1986 »

Hab auch nie einen jährlichen Bogen bekommen. Hab einfach immer Änderungen gemeldet und gut ist. Gehaltsnachweise sollte ich jeden Monat vorlegen.Kontoauszüge musste ich bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahren vorlegen .
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von Itak65 »

Neue Girokonten nicht mehr ich habe es meinem TH mitgeteilt da sagte man mir das ist uninteressant da man sowieso keinen Zugriff auf die Konten mehr hat. Halte dich an die obliegenheiten 295 inso .
Lg
0
AdiDana
Wissender
Reaktionen: 21
Beiträge: 155
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von AdiDana »

Neue Kinder würde ich aus eigenem Interesse melden. Das erhöht ja ganz erheblich dein monatliche unpfändbares Einkommen. Und natürlich Wohnungswechsel/ Adressänderung, Änderung Arbeitgeber oder Arbeitsvertrag.
0
mischa1981
Wissender
Reaktionen: 55
Beiträge: 338
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Jährlicher Fragebogen des Insolvenzverwalters?

Beitrag von mischa1981 »

Ich hab die Insolvenz im Januar 2021 begonnen und vom IV nie auch nur einen Fragebogen erhalten. Der hat dafür alle meine Gehaltszettel bekommen und damit war er zufrieden.
0
Antworten