Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

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bamhamer
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Registriert: 28. Okt 2021, 01:31

Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von bamhamer »

Folgendes Schreiben habe ich erhalten:
1.jpg
1.jpg (610.46 KiB) 1140 mal betrachtet
2.jpg
2.jpg (407.87 KiB) 1140 mal betrachtet

ist da was zu tun oder kann ich das ignorieren?
das ist der einzige Gläubiger den ich vergessen habe und der mich seitdem nicht in Ruhe lässt...
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Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

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Hi bamhamer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück" geschaut?
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morpheus
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Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von morpheus »

Ich kann dir leider nicht mit 100% richtiger Aussage oder 100% Wissen helfen aber rein theoretisch bevor ein Profi hier antwortet:

Bei mir war es so, dass ich so gut es geht alle Gläubiger zusammenstellen musste. Habe dann alles an Mahnungen und Schuf Auskünften usw. sortiert und dann die Liste fertig gemacht in der Hoffnung, dass ich auch bloß nichts vergesse. Meine Schuldnerberaterin hat dann gesagt, dass wenn ich etwas vergesse die Gläubiger beim Starten des Verfahrens sich auch "anmelden" können und ich mir da keine Gedanken machen sollte. Auch beim 1. Anruf von meinem Insoverwalter meinte dieser , dass falls mir noch ein Gläubiger einfallen sollte ich das melden soll und/oder die Gläubiger auch x Zeit haben sich zu melden und eingetragen werden, weil es bei Schulden ja gut möglich sei den Überblick zu verlieren und ich ja offensichtlich so gut es geht alles zusammen getragen habe.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Warum haben die sich nicht beim IV gemeldet und gewartet um nun diesen Brief zu schreiben...

Das klingt so nach: wir wurden nicht in die Liste aufgenommen, da warten wir mal ab und am Ende können wir schön absahnen, anstatt uns zu melden und uns in die Liste mir aufnehmen zu lassen...

Aber hier wird sich sicher noch jemand mit Ahnung in der Materie melden ob das so alles korrekt ist und die einfach sagen können: das war Vorsatz also Pech gehabt.

Aber mal abgesehen davon ob die jetzt im Recht sind oder nicht: Es ist in meinen Augen schon unverschämt, zu warten und dann zu sagen: wir wurden ja nicht mit aufgeführt, satt sich zu melden um mit aufgenommen zu werden...
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Ben1986
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Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von Ben1986 »

Genau, es werden ja die Schufa-Abfragen durchgeführt von der Schuldnerberatung bei sämtlichen Schufa Anbietern und dies hat man dann auch schriftlich,dass alles getan wurde jeden Gläubiger ausfindig zumachen. So war es mit meiner Anwaltskanzlei die mich in der Insolvenz begleitet haben. Sodass ich raus bin ,falls doch noch ein Gläubiger auftaucht.
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caffery
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Beiträge: 2588
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von caffery »

Aus meiner Sicht kann man tatsächlich schlecht erklären, wie man einen solchen Gläubiger "vergessen" kann. Ich kann mir daher sehr gut vorstellen, dass hier am Ende des Tages ein Richter auf Schadenersatz in Höhe der Befriedigungsquote entscheiden würde.

Von daher würde ich das Schreiben auf jeden Fall ernst nehmen und nicht ignorieren.

Zur wesentlichen Frage also: Gab es denn in Deinem Verfahren Ausschüttungen an Gläubiger und wenn ja, wie hoch war die Befriedigungsquote? Daraus ließe sich dann ein möglicher Schadenersatzanspruch ableiten den die Behörde durchsetzen könnte.

Wenn es keine Quote gab, teile der Behörde das doch einfach mit Nachweis mit und die bist sie los - falls es eine wesentliche Quote gab, werden die wohl entsprechend handeln... und daraus eine "neue" Forderung begründen.
morpheus hat geschrieben: 9. Mai 2024, 02:38 Jetzt stellt sich mir die Frage: Warum haben die sich nicht beim IV gemeldet und gewartet um nun diesen Brief zu schreiben...
Vermutlich weil die vom Verfahren erst Kenntnis erlangten als es schon zu spät war.
Ben1986 hat geschrieben: 9. Mai 2024, 08:10 Genau, es werden ja die Schufa-Abfragen durchgeführt von der Schuldnerberatung bei sämtlichen Schufa Anbietern und dies hat man dann auch schriftlich,dass alles getan wurde jeden Gläubiger ausfindig zumachen.
Öffentliche Gläubiger stehen nie in Auskunfteien. Deswegen darf man diese aber nicht "vergessen".


Aus meiner Sicht (und auch aus Sicht multipler Einzelrechtsprechung) liegt der Fehler bei sowas klar beim Antragsteller. Unter der Gläubigerliste im Antrag in Anlage 6 muss man praktisch unter Strafandrohung versichern eine vollständige Gläubigerliste vorgelegt zu haben.
Es ist einfach schwer darzulegen, dass man eine (mutmaßlich fünfstellige) Schuldsumme aus einem staatlichen Studienkredit vergessen kann. Das ist was anderes als ne Quelle-Bestellung von vor 18 Jahren oder sowas.
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morpheus
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Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von morpheus »

Ok… damit ist alles was ich mich dazu gefragt habe geklärt…
Jetzt wo ich cafferys Antwort gelesen habe, fällt mir auch ein, dass meine Beraterin auch explizit gefragt hat, ob ich öffentliche Gläubiger habe und das bei meiner Liste ein extra Punkt war (bei mir die Krankenkasse).
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ja, so eine Forderung wird mit Sicherheit beträchtlich gewesen sein und sie hat auch einen hohen Prozentsatz aller Forderungen ausgemacht. Das war natürlich ein Lehrstück der Schludrigkeit/Vergessens. Sowas hätte nie passieren dürfen. Dennoch halte ich die Chancen für hoch genug, das dieses "vorsätzliche", worauf es im Gesetzt ankommt, man nur schwer nachweisen kann. Man müsste erstmal nachweisen aus welchem Grund Bamhamer es absichtlich unterschlagen haben sollte.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von caffery »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 9. Mai 2024, 13:24 Dennoch halte ich die Chancen für hoch genug, das dieses "vorsätzliche", worauf es im Gesetzt ankommt, man nur schwer nachweisen kann. Man müsste erstmal nachweisen aus welchem Grund Bamhamer es absichtlich unterschlagen haben sollte.
Grobe Fahrlässigkeit reicht aus. (und liegt hier meiner bescheidenen Meinung nach vor)
Der zweite Satz ist vollständig falsch.

Aber Schadensersatz kommt wie gesagt sowieso nur in Betracht wenn es eine Verteilungsquote gab. Wie ich aus einem anderen Thread des TE mittlerweile entnehme, gab es diese mit hoher Sicherheit nicht (weil er ja noch vorrangige Verfahrenskosten schuldet).

Von daher soll er dem Bundesverwaltungsamt einfach darlegen, dass es keine Quote - und daher auch keine Grundlage für Schadensersatz - gab und der Keks ist gelutscht.
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bamhamer
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Re: Restschuldbefreiung erteilt -Bundesverwaltungsamt fordert trotzdem Geld zurück

Beitrag von bamhamer »

danke für die wirklich hilfreichen beiträge!

ich kann mir selbst nicht erklären wie es dazu kam. als ich das erste mal von denen kontaktiert wurde (recht früh in der wohlverhaltensphase. damals habe ich sie bereits auf meine Privatinsolvenz hingewiesen.) dachte ich es muss ein fehler sein da ich hätte schwören können dass ich die auch mit angegeben habe.

nichtsdestotrotz hat caffery es bereits richtig erkannt: es gab bei mir keine Ausschüttungen/Verteilungsquote.

dann werde ich ihnen das genauso schriftlich mitteilen und hoffen dass ich das kapitel privatinsolvenz nun hoffentlich bald hinter mir lassen kann...
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