Hallo Forum,
folgendes Problem.
Ich habe beim Finanzamt Schulden und mein Konto ist gepfändet.
Außerdem habe ich Privatschulden.
Ich bekomme eine kleinere Erbschaft. Und zwar ein Erbverzicht zu Lebzeiten. Diese reicht zwar um die Privatschulden zu begleichen allerdings nicht für das Finanzamt.
Ich würde also gerne die Erbschaft auf ein fremdes Konto überweisen, meine Privatschulden begleichen und den Rest dann dem FA geben.
Frage: Mache ich mich damit strafbar? ich gehe mal davon aus, dass die Erbschaft dem FA gemeldet wird. Bin mir allerdings nicht sicher.
Vielen Dank schon mal.
Gruß Uwe
Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
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- Neuankömmling
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Re: Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
Hi Sonnenkind,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat." geschaut?
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Re: Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
Du bist nicht in einem Insolvenzverfahren ?
Dann kannst Du mit Deinem Geld doch machen, was Du willst.
Nein, das ist nicht strafbar, das ist sehr anständig, wenn Du Deine privaten Schulden zuerst bezahlst.
Dann kannst Du mit Deinem Geld doch machen, was Du willst.
Nein, das ist nicht strafbar, das ist sehr anständig, wenn Du Deine privaten Schulden zuerst bezahlst.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
Ganz so einfach ist es dann m.E. leider doch nicht.
Zunächst mal wäre da § 30 ErbStG - dieser verpflichtet den Erben bzw. in diesem Fall den Erblassenden ggf. selbst zur Information an das Finanzamt.
... und dann wäre da noch die Möglichkeit der Anfechtung (Ja, das gibt es auch außerhalb von Insolvenzverfahren). Ein Finanzamt welches sich auf die dargelegte Weise übergangen fühlt kann bei wesentlichen Beträgen in diese Richtung auch durchaus mal Ambitionen entwickeln.
Aber nein - "strafbar" macht man sich m.E. nicht - und nein - sowas wie eine automatisierte Mitteilung an das Finanzamt über Erbschaften gibt es meines Wissens nicht.
Zunächst mal wäre da § 30 ErbStG - dieser verpflichtet den Erben bzw. in diesem Fall den Erblassenden ggf. selbst zur Information an das Finanzamt.
... und dann wäre da noch die Möglichkeit der Anfechtung (Ja, das gibt es auch außerhalb von Insolvenzverfahren). Ein Finanzamt welches sich auf die dargelegte Weise übergangen fühlt kann bei wesentlichen Beträgen in diese Richtung auch durchaus mal Ambitionen entwickeln.
Aber nein - "strafbar" macht man sich m.E. nicht - und nein - sowas wie eine automatisierte Mitteilung an das Finanzamt über Erbschaften gibt es meines Wissens nicht.
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Re: Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
... ist das ein Erbverzichtsvertrag, den ein Notar beurkunden soll??
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- Neuankömmling
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Re: Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich musste erst mal nachdenken. Also, es ist ein Erbverzichtsvertrag, der notariell beglaubigt wird. Der Punkt, dass das FA irgendwie Wind davon bekommt, ist mir im Endeffekt zu heiß. Die sind momentan relativ passiv. Das darf sich auf gar keinen Fall ändern.
Vielen Dank nochmal.
Vielen Dank nochmal.
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Re: Kleinere Erbschaft, Schulden beim FA und Privat.
Ist der Erblasser denn über deine Situation informiert?
Der Erblasser kann ja zu Lebzeiten sein Geld verteilen wohin er will, er darf ja z.Bsp. auch deine Schulden bezahlen.
Vielleicht ist es ja nur eine "Gestaltungsfrage", wie man den Erbverzichtsvertrag formuliert...ich würde das mal mit dem Notar besprechen.
Der Erblasser kann ja zu Lebzeiten sein Geld verteilen wohin er will, er darf ja z.Bsp. auch deine Schulden bezahlen.
Vielleicht ist es ja nur eine "Gestaltungsfrage", wie man den Erbverzichtsvertrag formuliert...ich würde das mal mit dem Notar besprechen.
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