Schulden, Scheidung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Kira
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jun 2023, 10:04

Schulden, Scheidung

Beitrag von Kira »

Hallo zusammen,
ich würde mich freuen, wenn einer oder andere mir ein paar Tipps und Tricks geben könnte. Zu aller erst versuche ich kurz meine Lage zu beschreiben.
Ich bin Arbeitstätig und habe eine 30 Stunde Stelle. Habe ein Hauskredit (den ich jetzt momentan über den Makler) verkaufe. Habe noch ein Auto und Bafög Kredit laufen. Plus noch andere Nebenkosten, wie Kindergarten, Strom etc. . Ich befinde mich momentan in der Scheidung. Mein noch Ehemann, ist aus dem Haus ausgezogen und ich bin mit allem allein gestellt. Ich kriege nur 250 Unterhalt von Ihm.
Jetzt zu den Fragen: Mein Exmann hat zwar überall mitunterschrieben (Hauskredit und Makler vertrag) nur wie ich Ihn kenne, wird er sich vermutlich weigern es zu hälfte zu Bezahlen. Hierzu kommt ja noch, dass er Arbeitslos ist. Momentan steht ein Hauskredit über 419K und plus noch 20K Makler Provision aus. Wie die Lage Moment ist, ist es wahrschein utopisch das Haus für 440K zu verkaufen. Also gehe ich stark davon aus das ich (wir) noch Restschulden haben werden. Laut meinem Bankberater, muss ich (wir) für den Rest Betrag gemeinsam geradestehen. Und ohne die restliche Summe wird die Grundschuld von der Bank nicht freigegeben. Wie kann ich am besten „rechtlich“ mich jetzt versichern, dass im Falle des restschulden ich von meinem Exmann die Hälfte kriege? Was sollte ich am besten jetzt machen, der Makler Vertrag ist unterschrieben und ich könnte laut dem Vertrag mit ca. 4000-5000 davonkommen, wenn ich den jetzt kündigen werde. Die Frage wäre aber, ich habe das Geld nicht und kann es auch zu Hälfte nicht zahlen. Was mache ich jetzt? Ich habe bereits Wohngeld beantrag und meine monatliche Rate von Bank Kredit pausieren lassen. So das ich bis Ende des Jahres nur die reinen Zinsen in Höhe von 500 Euro zahlen muss. Die Übernahme von Kindergartengebühren, habe ich auch schon beantragt. Ich bräuchte eine Struktur die mir weiterhilft, wie ich jetzt vorgehen soll.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schulden, Scheidung

Werbung

Hi Kira,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schulden, Scheidung" geschaut?
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 878
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von robo »

An Deiner Stelle würde ich umgehend einen Termin bei einer Schuldnerberatung machen.
Achte darauf, dass es eine caritative ist ( = kostenlos), wie von AWO, Caritas, Diakonie oder was es auch immer bei Euch vor Ort gibt.

Das ist doch die klassische Gefahrenlage, um tief in den Schuldensumpf zu geraten, insbesondere für Frauen. Fehlt nur noch, dass Du jetzt krank wirst.

Deswegen: Achte auf Dich ! Auf den Körper UND auf die Seele !!
Und hol Dir Hilfe von einem Profi.
Also von einem professionellen Schuldnerberater, der vielleicht auch noch Tipps hat, was Dir an Hilfen alles zusteht.

Viel Glück !

Noch was: Bevor Du irgendwelche Schulden bedienst, Nummer 1 ist immer, dass der Kühlschrank für Dich plus Kind(er) ausreichend gefüllt ist !!
Also erstmal nichts an eine Bank oder einen Makler zahlen.
0
Kira
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jun 2023, 10:04

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von Kira »

@robo vielen Dank für deiner Antwort. Ja ich habe mich schon bei Caritasverband für die Schuldnerberatung angemeldet. Nur leider sind dort die Wartezeiten bis 4 Monate. Deswegen, habe ich es hier versucht.
LG Kira
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 878
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von robo »

Vier Monate ?
Oh jee - ist in so einer Situation lang.

Trotzdem: In so einer Situation brauchst Du eine qualifizierte Rechtsberatung.
Jemand, der Ahnung von der Materie hat und alle Unterlagen vorliegen hat.
Verlass Dich nicht zu sehr auf Tipps aus anonymen Foren.

Hast Du schon einen 'Haushaltsplan' oder so was gemacht ?
Alle (sicheren) Einnahmen, alle (nötigen) Ausgaben ?
Wie weit kommst Du mit Deinem eigenen Einkommen ?

Dann bist Du jetzt vermutlich auf Wohnungssuche ?
Dafür wirst Du auch Geld brauchen.
Ein Umzug tut sich nicht von allein ...

Und, nicht vergessen: Ein Bankberater ist in aller Regel ein Mitarbeiter der Bank - und seinem Arbeitgeber verpflichtet.
Ich hoffe, Du hast gute Freunde/Familie/Kollegen und bist in der Situation nicht allein.

Wenn Du konkrete Fragen hast, dann frag !

Vielleicht hat eine caritative 'Familienberatung' (oder so) schon eher einen Termin für Dich ?
Damit Du Dich informieren kannst, welche Unterstützung es für Dich geben könnte.

Bei der KfW ("Bafög-Kredit") kann man m.W. doch eine Aussetzung der Ratenzahlung vereinbaren.
Ruf da mal an und frag danach.

Das Kfz ist bezahlt ?
Oder sind da auch noch Raten fällig ?
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 878
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von robo »

Kira hat geschrieben: 7. Jun 2023, 14:17 ...
Laut meinem Bankberater, muss ich (wir) für den Rest Betrag gemeinsam geradestehen.
...
Meines Wissens ist es so, dass die Bank von dem, der was hat, ALLES holen kann.
Nix mit "gemeinsam", also jeder halbe / halbe.

Wenn ihr beide alles unterschrieben habt (was die Banken meist verlangen),
dann bedeutet das, m.W. wie gesagt, dass die Bank die komplette Forderung gegen Dich geltend machen kann, wenn bei Deinem Noch-Ehemann nichts zu holen ist.

Du könntest dann im Innenverhältnis Deine Forderung gegen ihn dann zwar geltend machen, aber was nützt es Dir, wenn er nichts hat ?

Lies dazu zB hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld
1
1 Bild
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 7
Beiträge: 50
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von Schuldine »

robo hat recht.
Bei gesamtschuldnerischer Haftung wird das Geld bei demjenigen geholt, bei dem auch was zu holen ist.

Beim Bafög kannst du einen Stundungsantrag stellen.

Dein Noch-Ehemann hat also einen Makler-Vertrag unterschrieben, obwohl er weiss, dass er die daraus fällig werdenden Kosten nicht tragen kann?
0
Kira
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jun 2023, 10:04

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von Kira »

...
Wenn ihr beide alles unterschrieben habt (was die Banken meist verlangen),
dann bedeutet das, m.W. wie gesagt, dass die Bank die komplette Forderung gegen Dich geltend machen kann, wenn bei Deinem Noch-Ehemann nichts zu holen ist.
....

Auch wenn wir nicht mehr verheiratet sind. Jetzt wo wir noch offiziell verheiratet sind, kann ich es nachvollziehen, obwohl ich es trotzdem ungerecht finde. Aber was ist wenn die Scheidung durch ist?
0
Kira
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jun 2023, 10:04

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von Kira »

....

Dein Noch-Ehemann hat also einen Makler-Vertrag unterschrieben, obwohl er weiss, dass er die daraus fällig werdenden Kosten nicht tragen kann?
...


Ja, das müsste er. Bzw. da das Haus uns beiden gehört, könnte ich es nicht alleine verkaufen. Also müsste er mit unterschreiben.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 878
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von robo »

Kira hat geschrieben: 7. Jun 2023, 21:26
...
Auch wenn wir nicht mehr verheiratet sind. Jetzt wo wir noch offiziell verheiratet sind, kann ich es nachvollziehen, obwohl ich es trotzdem ungerecht finde. Aber was ist wenn die Scheidung durch ist?
"Gesamtschuldnerisch" hat nichts mit Ehe und/oder Scheidung zu tun.
Du kannst mit Deinem Bruder gemeinsam einen Kreditvertrag unterschreiben.
Oder mit dem Nachbarn.
Oder mit Tante Emma.

Für den Gläubiger heisst das, er kann von jedem, der mitunterschrieben hat, die gesamte Summe fordern.
(Wenn er sie dann von einem einmal ganz bekommen hat, kann er sie aber natürlich nicht von dem anderen noch einmal fordern.)

Die Banken wollen natürlich gern zwei Unterschriften, damit sie im Fall des Falles nicht nur einen Schuldner haben.

"Wider die guten Sitten" oder "unlauter" oder so ist es wohl inzwischen nur dann, wenn der mitunterschreibende zweite Schuldner gar kein eigenes Einkommen hat.
(so ist übrigens schon so manche Ehefrau an einen schönen Schuldenberg geraten)

Deswegen: Immer schön prüfen, BEVOR man (insbesondere FRAU) die eigene Unterschrift unter einen Vertrag setzt !!

Ja, Dein Mann hat sich mit seiner Unterschrift unter den Maklervertrag wohl ziemlich nahe an eine strafbare Handlung begeben, wenn er zum Zeitpunkt der Unterschrift schon wusste, dass er das gar nicht bezahlen kann.

Üblicherweise werden solche Maklervergütungen aber doch für den Erfolgsfall (Verkauf der Immobilie) vereinbart. Und dann prozentual vom Verkaufspreis.
War das bei Euch anders ?

Du brauchst wirklich eine professionelle Schuldnerberatung ...
0
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 7
Beiträge: 50
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Schulden, Scheidung

Beitrag von Schuldine »

Und leider solltest du dich auch gleich darum kümmern, woher du das Geld für die Maklerprovision nimmst.

Wenn du den Maklervertrag aufmerksam gelesen hast, dann dürfte da drin stehen, wann die Maklerprovison fällig wird. Üblicherweise ist das bei Abschluß des Kaufvertrages beim Notar. Das Geld der neuen Hausbesitzer kann aber gut und gerne noch einige Wochen-Monate auf sich warten lassen. :(

Wenn du das Haus kurzfristig räumen könntest, die neuen Besitzer am liebsten gestern schon den Schlüssel haben möchten, dann hättest du die Chance dafür eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu nehmen. Ist durchaus üblich, dass das so gehandhabt wird.
0
Antworten