Guten Tag,
Hatte bereits in anderem Thread geschrieben , Krankenkasse droht mein Gehalt ( was deutlich unter der Pfändungsfreigrenze liegt) zu pfänden) wenn ich nicht bereit bin wenigstens Raten zu zahlen.
Habe heute einen Brief von der KK bekommen das sie mit einer Ratenzahlung auch einverstanden wären. In dem Brief ist u.a. eine Selbstauskunft wo ich meine Ausgaben und Einkünfte angeben soll. U.a. wird die Höhe meiner Mietkosten sowie Name und Adresse meines Vermieters erfragt wird. Falls ich die Ratenzahlung annehme ( KK macht enorm Druck und droht mit Gehaltspfändung) muss ich da wirklich die Adresse meines Vermieters angeben? Wie könnte ich der KK mitteilen das ich derzeit nicht in der Lage bin Raten von dem wenigen Gehalt zu zahlen? Telefonisch habe ich das bereits versucht - leider bin ich sprachlich nicht so gewandt und komme nicht gegen diesen Druck und Drohungen an.
Mein Nettogehalt liegt deutlich unter der derzeitigen Pfändungsfreigrenze.
Habe mir bereits einen Termin bei der Schuldenberatung gemacht - der Termin ist leider erst in 4 Wochen. Durch den Druck neige ich zur Ratenzahlung.
Habe mir schon einen Termin bei der Schuldenberatung gemacht - der ist leider erst in 4 Wochen.
Gruß
Allegro
Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung
Hi Andante69,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung
Hi!
Mein Rat:
Keine Telefonate mehr mit denen. Keine vorgefertigten Zettel mit Angaben über Vermieter ausfüllen. Keine Angstraten.
Du kannst dem Gläubiger schreiben:
"Tag!
Ich beziehe Einkommen weit unterhalb der Pfändungsgrenze. Zahlungen kann ich daher leider derzeit keine leisten. Ich stehe auf der Warteliste einer Schuldnerberatungsstelle. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald sie tätig wird.
Bis dahin bitte ich auf Vollstreckungsmaßnahmen im Sinne der Schadensminderungspflicht zu verzichten, da diese ohnehin fruchtlos verlaufen würden.
MFG!"
Dann wartest Du auf den Termin und machst nichts mehr. Egal was die machen.
Mein Rat:
Keine Telefonate mehr mit denen. Keine vorgefertigten Zettel mit Angaben über Vermieter ausfüllen. Keine Angstraten.
Du kannst dem Gläubiger schreiben:
"Tag!
Ich beziehe Einkommen weit unterhalb der Pfändungsgrenze. Zahlungen kann ich daher leider derzeit keine leisten. Ich stehe auf der Warteliste einer Schuldnerberatungsstelle. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald sie tätig wird.
Bis dahin bitte ich auf Vollstreckungsmaßnahmen im Sinne der Schadensminderungspflicht zu verzichten, da diese ohnehin fruchtlos verlaufen würden.
MFG!"
Dann wartest Du auf den Termin und machst nichts mehr. Egal was die machen.
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Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung
Dem Rat des Profis schliesse ich mich an:
Nicht mit der KK telefonieren !!
Im Fall des Falles ist der Mitarbeiter, mit dem Du heute gesprochen hast, in vier Wochen gar nicht mehr da - oder kann sich leider an gar nichts - oder gar an das Gegenteil - erinnern ...
Schreib denen, was caffery schreibt, was ich Dir die Tage schon geschrieben habe
(das mit der 'Kostenminderungspflicht')
Und NIX ausfüllen.
Behalte die Nerven !
Viel Glück.
Nicht mit der KK telefonieren !!
Im Fall des Falles ist der Mitarbeiter, mit dem Du heute gesprochen hast, in vier Wochen gar nicht mehr da - oder kann sich leider an gar nichts - oder gar an das Gegenteil - erinnern ...
Schreib denen, was caffery schreibt, was ich Dir die Tage schon geschrieben habe
(das mit der 'Kostenminderungspflicht')
Und NIX ausfüllen.
Behalte die Nerven !
Viel Glück.
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