Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Andante69
Fortgeschrittener
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Beiträge: 34
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung

Beitrag von Andante69 »

Guten Tag,

Hatte bereits in anderem Thread geschrieben , Krankenkasse droht mein Gehalt ( was deutlich unter der Pfändungsfreigrenze liegt) zu pfänden) wenn ich nicht bereit bin wenigstens Raten zu zahlen.

Habe heute einen Brief von der KK bekommen das sie mit einer Ratenzahlung auch einverstanden wären. In dem Brief ist u.a. eine Selbstauskunft wo ich meine Ausgaben und Einkünfte angeben soll. U.a. wird die Höhe meiner Mietkosten sowie Name und Adresse meines Vermieters erfragt wird. Falls ich die Ratenzahlung annehme ( KK macht enorm Druck und droht mit Gehaltspfändung) muss ich da wirklich die Adresse meines Vermieters angeben? Wie könnte ich der KK mitteilen das ich derzeit nicht in der Lage bin Raten von dem wenigen Gehalt zu zahlen? Telefonisch habe ich das bereits versucht - leider bin ich sprachlich nicht so gewandt und komme nicht gegen diesen Druck und Drohungen an.
Mein Nettogehalt liegt deutlich unter der derzeitigen Pfändungsfreigrenze.

Habe mir bereits einen Termin bei der Schuldenberatung gemacht - der Termin ist leider erst in 4 Wochen. Durch den Druck neige ich zur Ratenzahlung.

Habe mir schon einen Termin bei der Schuldenberatung gemacht - der ist leider erst in 4 Wochen.

Gruß
Allegro
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung

Beitrag von caffery »

Hi!

Mein Rat:
Keine Telefonate mehr mit denen. Keine vorgefertigten Zettel mit Angaben über Vermieter ausfüllen. Keine Angstraten.

Du kannst dem Gläubiger schreiben:

"Tag!

Ich beziehe Einkommen weit unterhalb der Pfändungsgrenze. Zahlungen kann ich daher leider derzeit keine leisten. Ich stehe auf der Warteliste einer Schuldnerberatungsstelle. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald sie tätig wird.
Bis dahin bitte ich auf Vollstreckungsmaßnahmen im Sinne der Schadensminderungspflicht zu verzichten, da diese ohnehin fruchtlos verlaufen würden.

MFG!"

Dann wartest Du auf den Termin und machst nichts mehr. Egal was die machen.
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robo
Allwissender
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Beiträge: 878
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung

Beitrag von robo »

Dem Rat des Profis schliesse ich mich an:

Nicht mit der KK telefonieren !!
Im Fall des Falles ist der Mitarbeiter, mit dem Du heute gesprochen hast, in vier Wochen gar nicht mehr da - oder kann sich leider an gar nichts - oder gar an das Gegenteil - erinnern ...

Schreib denen, was caffery schreibt, was ich Dir die Tage schon geschrieben habe
(das mit der 'Kostenminderungspflicht')

Und NIX ausfüllen.
Behalte die Nerven !

Viel Glück.
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Andante69
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 34
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Re: Selbstauskunft bei Ratenzahlungsbewilligung

Beitrag von Andante69 »

Danke @robo @ caffery
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