Hallo zusammen,
mein eröffnetes Verfahren läuft nun mittlerweile seit 2,5 Jahren. Im Mai kam dann die Post, dass der Schlusstermin stattfinden soll. Eine Woche später wurde der Beschluss zurückgezogen, weil der IV eine nachträgliche Anmeldung nicht geprüft hat, diese sollte also erst geprüft werden. Im Juli kam dann wieder Post, dass der Schlusstermin schriftlich abgehalten wird. Seitdem war erstmal Ruhe.
Heute kam dann ein neuer Beschluss und zwar die Nachtragsverteilung für die Steuer 2021. Darin wird nun vom Antrag des Treuhänders, früheren Insolvenzverwalters geschrieben. Kann ich also annehmen, dass die Schlussverteilung erfolgt ist und ich mich nun in der Wohlverhaltensphase befinde?
Bin ich „schon“ in der WVP?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Bin ich „schon“ in der WVP?
In dem Beschluss sollte was von "Aufhebung bzw. Einstellung" stehen, erst dann befindet man sich in der WVP.
0